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Informationen zu IBR-Situation und -Bekämpfung
Am 21. April tritt das neue europäische Tiergesundheitsgesetz (Animal Health Law, kurz AHL) in Kraft. Belgien muss innerhalb der kommenden sechs Jahre offiziell IBR-frei werden. ARSIA bietet auf ihrer Webseite eine Reihe von interessanten Videos (teils in Deutsch, teils nur Französisch) und Präsentationen (Deutsch und Französisch) zum Thema IBR und IBR-Bekämpfung an. Wir können nur empfehlen, einen Blick darauf zu werfen.
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Neuer BTV-Schnelltest
Das im Bereich Lebensmittelanalysen und Viehuntersuchungen tätige Labor Lavetan hat einen PCR-Schnelltest zum Nachweis der Blauzungenkrankheit entwickelt. Die FASNK hat diesen Test mittlerweile akkreditiert und stellt Exportzertifikate auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Tests aus. Der Test stellt einen bedeutenden Fortschritt für schnelle und reibungslose Rindviehexporte in BTV-freie ausländische Gebiete dar. Großer Vorteil ist auch, dass die Ergebnisse von Proben, die am Morgen angeliefert werden, bereits am späten Nachmittag vorliegen. Zudem hält sich der Preis für den Test im Rahmen. In Belgien können vier Labors den BTV-Test durchführen (Sciensano, Arsia, DGZ und Lavetan).
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Tuberkulose-Winterscreening
Während des jährlichen Gesundheitsscreenings in den Wintermonaten wird der belgische Rindviehbestand stichprobenartig auf Blauzungenkrankheit, Brucellose, Leukose und Tuberkulose getestet. Um Fälle der drei ersten Krankheiten ausfindig zu machen, werden sowohl Blut- als Tankmilchproben untersucht. Für die Aufdeckung von Tuberkulose-Infektionen kommt dagegen in diesem Winter noch der klassische Tuberkulin-Hauttest zum Einsatz. Die für das Screening ausgewählten Betriebe werden sowohl von ihrem Betriebstierarzt als von ARSIA entsprechend in Kenntnis gesetzt. Stichtag für die Durchführung der Tuberkulin-Tests und für die Entnahme und den Versand der Blut- und/oder Tankmilchproben ist der 29. Februar 2020. Ursprünglich war vorgesehen, den Tuberkulin-Hauttest bereits für das Winterscreening 2018-2019 durch empfindlichere Bluttests zu ersetzen. Die dazu erforderliche Gesetzesänderungen wurden auch rechtzeitig getroffen, aber sowohl technische Aspekte als auch das Fehlen einer voll handlungsfähigen Föderalregierung haben die Pläne durchkreuzt und die Umsetzung verzögert. Man hofft nunmehr, dass ab dem Winter 2020-2021 auf Tuberkulin-Hauttests verzichtet werden kann. Bis auf Weiteres ist deshalb der Tuberkulin-Hauttest auch beim Ankauf von Rindern noch obligatorisch. Auch wenn immer wieder sporadisch Krankheitsherde nachgewiesen werden, gilt Belgien doch seit mehr als fünfzehn Jahren (seit 2003) als offiziell frei von Rindertuberkulose. Im laufenden Jahr wurde bisher kein neuer Herd aktenkundig; im vergangenen Jahr waren es deren drei (wovon derzeit einer immer noch gesperrt ist in Abwartung des neuesten Tuberkulintests).
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Der Kampf an der ASP-Front (Video)
An der ASP-Front tobt ein gnadenloser Krieg, dem bisher knapp 1.600 Wildschweinkadaver gefallen sind. Zum Teil handelt es sich um Abschüsse, zum Teil um Totfunde. Bei einem Drittel der Kadaver wurde der ASP-Erreger nachgewiesen. Ein Jäger, der im Auftrag der Forstverwaltung aktiv in die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingebunden ist, hat seine Arbeit in der Sperrzone in einem 23-minütigen Video (in Französisch) dokumentiert. Was dort abläuft, ist erschreckend und wir können von Glück reden, wenn es gelingt die weitere Verschleppung der Krankheit zu verhindern. Peste porcine africaine: des images rares tournées au cœur de la zone infectée.
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Afrikanische Schweinpest in Wallonien
Die Afrikanische Schweinepest (AFP) grassiert schon seit längerer Zeit in weiten Teilen Ost- und Nordosteuropas. Insbesondere in Deutschland herrscht seit Monaten große Angst vor einem Überschwappen der hochansteckenden Viruserkrankung aus Polen oder Tschechien. Doch jetzt droht die Gefahr urplötzlich von Westen. Denn in der Gemeinde Etalle (Provinz Luxemburg), rund ein Dutzend Kilometer westlich von Arlon, wurde die Seuche am Donnerstag bei zwei verendeten Wildschweinen nachgewiesen. In Belgien stehen Behörden (FANSK) und Regionalpolitik (Wallonische Regierung) vor Rätseln. Die eine – jetzt nicht mehr relevante – Frage ist, wie der Erreger einen Sprung von rund 1000 km machen konnte. Viel schlimmer ist, dass derzeit keiner weiß, wie es weitergehen soll. Einen realistischen Krisenplan, der einigermaßen Aussicht darauf bieten könnte, die ASP auszurotten oder die Lage zumindest unter Kontrolle zu halten, gibt es offensichtlich nicht. In einer ersten Reaktion brachte Landwirtschaftsminister René Collin jagdrechtliche Maßnahmen zur Sprache. So will er jegliche Jagdausübung in einem 630 km² großen Sperrbereich um die Fundorte der infizierten Schwarzwildkadaver bis mindestens 15. Oktober untersagen. Es soll alles unterlassen werden, was die dort vorkommenden Wildschweine verscheuchen und die ASP in bisher seuchenfreie Gebieten verschleppen könnte. Möglicherweise wird die Jagd auf Wildschweine in einem weiter entfernten Ring um die Fundorte intensiviert werden, bis dieser Bereich frei von Schwarzwild ist. Sehr optimistisch, dass diese Maßnahmen von Erfolg gekrönt sein werden, ist man nicht. Womöglich wird man langfristig mit der ASP leben müssen. Deshalb sollte man die Anstrengungen voll und ganz darauf konzentrieren, eine Verschleppung in die Hausschweinbestände mit allen Mitteln zu verhindern. Hier sind zuallererst die Schweinehalter selbst gefordert, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Auf die rund 4.200 Betriebe in Belgien kommen trotzdem schwere, ja dramatische Zeiten zu, denn einige Abnehmerländer sind schon dabei, ihre Schweinefleischimporte aus Belgien zu stoppen.
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Rindertuberkulose: Sperrzeit stark verkürzt
Der PCR-Organtest ist seit dieser Woche offiziell für Laboruntersuchungen auf Rindertuberkulose anerkannt. Zur Bestätigung oder zur Entkräftung von Verdachtsfällen ist man somit nicht mehr auf die umständlichen und langwierigen Untersuchungen mithilfe von Bakterienkulturen angewiesen. Dank eines neuen Nachweisverfahrens können Rindviehbestände, für die ein Tuberkuloseverdacht vorliegt, ab sofort bedeutend schneller wieder freigegeben werden als in der Vergangenheit. Da die Resultate mit dem neuen Test sehr schnell vorliegen, erübrigen sich auch die Tuberkulin-Tests am gesamten Rinderbestand verdächtiger Betriebe. Schnell und zuverlässig Die modernen PCR-Testverfahren gelten als sehr zuverlässig. Sie ermöglichen eine sichere Diagnose von Tuberkulose (positiv oder negativ) innerhalb von rund 48 Stunden. Die Methode der Bakterienkulturen nahm dagegen bedeutend mehr Zeit in Anspruch. Beispielsweise musste man für den Fall, dass die Bakterienkultur nicht anschlug, eine Zeitspanne von zwei Monaten abwarten, bevor ein negativer Befund ausgesprochen und die Sperrung des verdächtigen Betriebs aufgehoben werden konnte. Auf der anderen Seite ermöglicht der PCR-Test auch schneller positive Ergebnisse, so dass schneller gehandelt werden kann, um eine Verschleppung der Krankheit zu unterbinden.
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Glückliche Tiere, glücklicher Bauer
Unter dem Titel „Glückliche Tiere, glücklicher Bauer“ lanciert der Bauernbund eine Kampagne, mit der wir die Aufmerksamkeit auf die tagtäglichen Bemühungen der Viehhalter für das Wohlergehen ihrer Tiere lenken wollen. Das Wohlergehen des Viehbestandes ist die Voraussetzung für das Wohlergehen des Viehhalters. Wenn es den Tieren im Stall gut geht, hat auch der Landwirt Freude und Erfolg an seiner Arbeit. Folglich: Glückliche Tiere, glücklicher Bauer!
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Q-Fieber: Risiken nicht unterschätzen!
Die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) macht Tierärzte und Viehhalter auf die Risiken von Q-Fieber aufmerksam und ruft die empfohlenen Präventionsmaßnahmen in Erinnerung. Q-Fieber ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit (Zoonose), die sporadisch auch in Belgien vorkommt. Nachdem es im Jahr 2009 in den Niederlanden zu einer Q-Fieber-Epidemie gekommen ist, hat Belgien ein Programm zur Überwachung von Q-Fieber in Viehhaltungen eingeführt. Zwar wurde bisher kein Seuchenherd ausfindig gemacht, aber jedes Jahr werden mehrere Tankmilchproben und Aborte positiv auf die Krankheit getestet. Die meisten Infektionen beim Menschen gehen von Kontakten mit Wiederkäuern (speziell Ziegen) aus. Laut einer serologischen Erhebung im Jahr 2013 finden sich im Blut von 58,3% aller untersuchten Tierärzte aus dem Bereich Wiederkäuer Antikörper gegen die Krankheit. Mit anderen Worten: Sechs von zehn Tierärzten haben die Krankheit durchgemacht. Domestizierte Wiederkäuer bilden das natürliche Reservoir des Q-Fiebers. Der Erreger, eine Bakterie namens Coxiella burnetii, ist in der Umwelt sehr widerstandsfähig. Er kann sich schnell über die Luft ausbreiten und die Infektion erfolgt hauptsächlich durch das Einatmen feiner bakterienhaltiger Staubpartikel. Aber auch das Risiko einer Kontamination durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren darf nicht vernachlässigt werden. In 60% der Fälle verläuft die Infektion beim Menschen asymptomatisch, d.h. ohne erkennbare Symptome. Selbst wenn Symptome vorhanden sind, ist die Diagnose schwierig, da die Symptome nicht eindeutig sind. Akute Q-Fieber-Erkrankungen sind u.a. durch anhaltendes Fieber gekennzeichnet. Bei chronischem Verlauf kommt es oft zu Herzproblemen. Für Personen mit Herz- und/oder Immunschwäche stellt die Krankheit deshalb eine besondere Gefahr dar. Bei einer Infektion während der Schwangerschaft kann es zu einer Infektionen des Fötus und zu Fehlgeburten kommen. Auch bei Tieren verläuft die Krankheit in der Regel asymptomatisch. Bei einer Infektion während der Trächtigkeit kann sie sich insbesondere bei Schafen und Ziegen durch Verwerfen, Totgeburten oder kränkelnde Neugeburten äußern. Häufige Symptome bei Rindern sind Unfruchtbarkeit, Gebärmutterentzündung sowie leichte Kälber, die zudem anfällig sind für Lungenentzündungen. Nach dem Abkalben (oder Verwerfen) hält der Scheidenausfluss oft sehr lange an. Dieser bildet auch zusammen mit der Nachgeburt und Aborten die Hauptkontaminationsquelle. Die FASNK empfiehlt folgende Präventionsmaßnahmen: eine angemessene Handhygiene, in Risikozonen weder essen noch trinken noch rauchen, das Tragen von Handschuhen und eine geeignete und ausschließlich diesen Aktivitäten vorbehaltene Kleidung bei Risikoaktivitäten (Geburtshilfe, Untersuchungen im Genitalbereich, …), die Desinfizierung von Geburtsbereichen und -utensilien nach der jeder Geburt bzw. jedem Verwerfen und unter Vermeidung von Staub- und Aerosolbildung sowie die fachgerechte Entsorgung der Nachgeburt und Aborten bzw. Totgeburten (in einem verschlossenen Behälter zwecks Untersuchung oder Vernichtung).
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ggA-Anerkennung für BBB-Fleisch
Belgien strebt eine Anerkennung von Fleisch der Weißblauen Rasse als geschützte geografische Angabe (ggA) an. Bereits seit 2012 gehen die Bestrebungen von Haltern der Rasse in diese Richtung. Unterstützt werden sie dabei von mehreren Schlachtbetrieben. Das ausgearbeitete Lastenheft wurde mittlerweile von allen drei Regionen validiert. Als Begründung dafür, dass die Rasse bzw. deren Fleisch die Einstufung als geschützte geografische Angabe verdient, werden zahlreiche Argumente angeführt: Wallonien zählt mehr als 1,2 Mio. Rinder, die sich auf rund 9000 Betriebe verteilen. Zu 84% handelt es sich um Tiere der Weißblauen Rasse. Das Fleisch weist einige Besonderheiten auf: Es ist magerer, zarter und blasser als das Fleisch anderer Rinderrassen und hat einen hohen Nährwert. Die Vielfalt der Haltungs- und Mastsysteme bedingt breite Bandbreite von Geschmackseigenschaften: von sehr mager bis sehr saftig. Mit einem Anteil von 84% am gesamten wallonischen Rindviehbestand spielt die BBB-Rasse eine aktive Rolle für die Umwelt: Landschaftserhaltung und -pflege, Sicherung der Artenvielfalt, Beitrag zum Klimaschutz durch Verwertung des wichtigen CO2-Speichers Grünland, ... Die drei Regionen wollen den Antrag auf Anerkennung als ggA in Kürze gemeinsam einreichen. Sie hoffen, dass die ggA-Anerkennung 2018 effektiv werden kann. Dann darf nur noch Fleisch von BBB-Rindern, die in Belgien geboren, ausgezogen, gemästet, geschlachtet und zerlegt worden sind, als belgisches BBB-Fleisch gekennzeichnet und vermarktet werden. Davon verspricht man sich eine Reihe von Vorteilen für die BBB-Halter und die gesamte BBB-Kette, aber auch für das Tourismusgewerbe.
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