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6,5 Mio. Euro Sonderbeihilfe für die Viehhaltung
Auch nach dem Regierungswechsel ist die wallonische Regierung willens, ihre Viehhalter finanziell zu unterstützen. Auf Vorschlag des alten und neuen Landwirtschaftsministers René Collin werden 6,5 Mio. Euro bereitgestellt, um die Einkommensverluste der Viehhalter aufgrund des Preisverfalls ihrer Erzeugnisse und der Verteuerung vieler Produktionsmittel teilweise zu kompensieren. Mit den landwirtschaftlichen Verbänden der Region wurde vereinbart, das Geld auf die wallonische Futterfläche (außer Mais) bis zu einem Maximum von 37 ha pro Betrieb umzulegen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Flächenerklärungen, so dass mit einer zügigen Auszahlung der Beihilfe zu rechnen ist. Darüber hinaus ist auch 1 Mio. Euro für Ackerflächen vorgesehen. Wie dieses Geld verteilt wird, soll erst im September entschieden werden.
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Beweidung im Ausland
Die Niederlande, Luxemburg und Belgien haben sich darauf geeinigt, die Modalitäten für die Beweidung mit ausländischem Vieh praxisnäher zu gestalten. Bisher konnten nur Betriebe aus Grenzgemeinden Weiden im Nachbarland nutzen. Innerhalb der Benelux-Staaten hat ab sofort jeder Landwirt die Möglichkeit, eine Erlaubnis auf Beweidung im Nachbarland zu stellen. Die Möglichkeit ist aber wie bisher auf Weiden in einer Grenzgemeinde des Nachbarlandes beschränkt. Die Genehmigungen sind zeitlich befristet. Neuerdings werden sie für einen Zeitraum von 12 Monaten erteilt statt wie bisher nur für die Weideperiode (15. März bis 30. November). Die grenzüberschreitende Beweidung ist seit den 90er Jahren geregelt. Oberstes Ziel ist es, das Risiko der Verschleppung von Tierseuchen in die Nachbarländern auf ein Minimum zu beschränken. Zu den Auflagen gehört u.a. die Pflicht, den Viehbestand vorab untersuchen zu lassen und gegebenenfalls zu impfen sowie Tierseuchen zu melden.
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Falscher Sanitärfonds-Beitrag?
Bei der Berechnung des Sanitärfondsbeitrags 2016 ist es zu Fehlern gekommen. Wie die FASNK in einem Pressekommuniqué mitteilt, handelt es sich um ein Informatikproblem. Es werde alles in die Wege geleitet, um das Problem schnellstmöglich zu beheben. Wie viele Betriebe von dem Fehler betroffen sind, wird nicht mitgeteilt. Stattdessen heißt es lapidar, der Beitrag werde neu berechnet und allen betroffenen Betrieben werde im Laufe des Monats Februar eine korrigierte Rechnung zugestellt. Der weitere Wortlaut der Pressemitteilung ist verwirrend. Auf der einen Seite heißt es, dass nur die von dem Fehler betroffenen Betriebe neu angeschrieben werden. Auf der anderen Seite wird allen Betrieben, die der Zahlung bisher noch keine Folge geleistet haben, empfohlen, ein neues Schreiben der FASNK abzuwarten. Für den Fall, dass die Rechnungen bereits beglichen wurde, verspricht die FASNK, den eventuell zu viel entrichteten Betrag im Februar aus eigener Initiative zurückzuerstatten.
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Neue Auflagen für kritische Antibiotika
Die Resistenz vieler bakterieller Krankheitserreger gegen einen oder mehrere Antibiotikum-Wirkstoffe stellt eine reelle Bedrohung dar. Wird in Zukunft für jede Infektion bei Mensch oder Tier noch eine Behandlung möglich sein? Diese Sorge treibt nicht nur Mediziner, sondern auch die Politik um. Es werden deshalb Maßnahmen getroffen, um das Risiko der Resistenzbildung zu reduzieren. Antibiotika sind unverzichtbar, um bakterielle Infektionen zu bekämpfen. Sie werden sowohl beim Menschen als auch bei Tieren verwendet. Unsachgemäßer und/oder übermäßiger Gebrauch von Antibiotika – ob bei Mensch oder Tier – führt dazu, dass Bakterien Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln. Auf kurz oder lang führt dies zu Problemen für die Volks- und Tiergesundheit. Sowohl Human- als Tiermedizin müssen deshalb einen Beitrag leisten, um gegen den Fortgang der bakteriellen Resistenzen zu kämpfen. In der Tiermedizin stehen sowohl der Tierarzt als der Tierhalter in der Verantwortung.
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Wieder Brucellose in Belgien
Im Rahmen der Überwachung der Rinder-Brucellose wurde auf einem Milcherzeugerbetrieb in der Provinz Luxemburg eine mit Brucellose infizierte Kuh nachgewiesen. Das Tier war nicht mit dem gefürchteten Erreger der Rinderbrucellose infiziert (Brucella abortus), sondern mit dem Erreger der Schweinebrucellose (Brucella suis Biovar 2). Bei Rindern ist eine Infektion mit Brucella suis extrem selten; der letzte Fall wurde im Jahr 2012 aktenkundig. Die Übertragung von Brucella suis von Rind zu Rind kommt nur selten vor. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die betroffene Kuh sich durch einen (direkten oder indirekten) Kontakt mit Wildschweinen infiziert hat. Auch die Übertragung durch Kontakt mit Innereien von erlegtem Wild kann während der Jagdsaison nicht ausgeschlossen werden. In Westeuropa infiziert Brucella suis Biovar 2 vor allem Wildschweine. Obwohl auch Hausschweine sehr empfänglich für diesen Krankheitserreger sind, wird die Situation bei Hausschweinen in Belgien nicht überwacht, da der letzte bekannte Fall fast ein halbes Jahrhundert (1969) zurückliegt. Erlegte Wildschweine werden dagegen systematisch auf Brucella suis untersucht. Diese Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass rund ein Drittel des belgischen Schwarzwildbestands infiziert ist. Beim Nachweis von Brucella suis bei Rindern treten dieselben gesetzlichen Maßnahmen wie bei einer Infektion mit Brucella abortus in Kraft. Der betroffene Betrieb wurde deshalb gesperrt. Verdächtige Rinder müssen isoliert und gekeult werden, die Milch muss thermisch behandelt werden und die Stallungen und andere Wirtschaftsgebäude müssen desinfiziert werden. Vorbeugend sollte jeglicher Kontakt mit Wildschweinen verhindert werden. Auch die Jäger stehen in der Verantwortung. Zum einen sollte die Bejagung des Schwarzwilds unbedingt intensiviert werden. Zum anderen müssen die Jäger dafür Sorge tragen, dass die Innereien von erlegten Wildschweinen korrekt entsorgt werden. Belgien ist seit 2003 offiziell brucellose-frei. Dieser Status wird durch den Nachweis des Falls in der Provinz Luxemburg nicht in Frage gestellt. Abschließend sei angemerkt, dass die Virulenz des Typs Biovar 2 für den Menschen nur sehr gering ist.
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BTV-Impfung: Versagen auf der ganzen Linie
Die Rindviehhalter erinnern sich sicherlich noch an die Diskussionen über die praktische Durchführung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Um sicherzustellen, dass möglichst viele Viehhalter ihre Bestände impfen und die Kosten auf ein Minimum reduziert werden, hatte der Bauernbund darauf gepocht, dass man den Landwirten erlaubt, ihre Tiere selbst zu impfen. Minister Borsus hat anders entschieden: Die Impfung musste durch den Tierarzt durchgeführt werden. Wie sich nun zeigt, hat diese Entscheidung verhängnisvolle Folgen. Es wurde Impfstoff im Wert von 5,2 Mio. Euro bestellt (und bezahlt), aber nur rund die Hälfte der angekauften Impfportionen wurde effektiv verabreicht. Von der anderen Hälfte vergammelt ein bedeutender Teil ungenutzt in den Lagern, während ein anderer Teil ganz einfach „verschwunden“ ist. Sorgfalt und Vernunft sehen anders aus! Die Dummen sind die Viehhalter. Diejenigen, die geimpft haben, haben Tierarztkosten in Kauf genommen, die mit etwas gutem Willen durchaus vermeidbar gewesen wären. Und was noch schlimmer ist: Die Arztkosten haben viele Betriebe davon abgehalten, ihre Bestand zu impfen! Dabei war es doch erklärtes Ziel, den belgischen Rinder- und Schaftbestand möglichst vollständig zu impfen! Kurzum, ein Versagen in jeder Hinsicht. Wenn man wirklich Einsparungen anstrebt (sowohl für die Landwirte wie in der Verwaltung), dann muss die Vorgehensweise unbedingt dahingehend geändert werden, dass man den Landwirten im kommenden Jahr die BTV-Impfung in Eigenregie erlaubt. BB-Vorsitzende Sonja De Becker hat die anderen Verbände gebeten, Minister Borsus diese Forderung im Namen der Agrofront zu unterbreiten.
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Vermeiden Sie Hitzestress bei Ihren Tieren
Bei den derzeitig herrschenden tropischen Temperaturen ist es wichtig, dass Sie als Viehhalter Maßnahmen treffen, um Hitzestress bei Ihren Tieren zu vermeiden. Ausreichend Wasser und Schatten Tiere, die ausschließlich im Freien auf der Weide stehen (Kühe, Ziegen, Schafe und Pferde) sollten auf keinen Fall permanent der Sonne ausgesetzt sein. Es ist wichtig, für ausreichend Wasser und Schatten zu sorgen. Bei Schafen ist es hilfreich, diese zu scheren. Wer seine Schafe noch scheren muss, sollte dies nicht in der prallen Sonne tun, da die Tiere ansonsten einen Sonnenbrand riskieren. Am meisten leiden allerdings Milchkühe unter der Hitze. Stallhaltung Wird das Vieh im Stall gehalten, ist eine korrekte Belüftung wichtig. Wenn Ventilatoren installiert sind, sollten der Alarm und das Notaggregat regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Die Futtervorlage sollte vorzugsweise in kühleren Tagesphasen erfolgen, z.B. frühmorgens oder abends. Steigt die Außentemperatur, muss den Tieren zusätzliches Wasser zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist für ausreichend Ruhe im Stall zu sorgen, besonders während den wärmsten Tagesphasen. Geflügel kann überschüssige Körperwärme bei hohen Temperaturen und hoher Feuchtigkeit nur schwer abgeben. Es ist deshalb besonders anfällig für Überhitzung (Hitzeschock). Durch die Vernebelung von Wasser in die einströmende Luft oder Steigerung der Ventilation können Sie für eine zusätzliche Abkühlung sorgen. Für eine gute Sauerstoffversorgung ist ein ausreichender Luftstrom auf Kopfhöhe wichtig. Darüber hinaus sollte die Fütterung zeitlich einschränkt werden. Diese Maßnahme trägt zum einen dazu bei, dass die Tiere sich weniger bewegen und zum anderen, dass sie mehr trinken. Bei Masthähnchen kann auch die Verabreichung von Vitamin C die Folgen eines Hitzestresses reduzieren. Zögern Sie auch nicht, Maßnahmen gegen Hitzestress mit Ihrem Berater zu besprechen; er kann Ihnen sicherlich noch weitere nützliche Tipps geben.
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Sanktionen bei verspäteter Meldung von Viehbewegungen
Viehbewegungen (Geburten, Zukäufe, Abgänge) müssen innerhalb von sieben Tagen in Sanitel gemeldet werden. Es kommt aber immer wieder vor, dass diese Frist – aus welchem Grund auch immer – nicht eingehalten werden kann. Diese Nachlässigkeit kann u.U. finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Die landwirtschaftlichen Berufsorganisationen und die Verwaltung haben sich darauf geeinigt, bei der Bewertung der verspäteten Meldungen eine gewisse Toleranzgrenze gelten zu lassen. Gelegentliche Verspätungen in geringem Umfang werden somit nicht (sofort) mit Abzügen von der Betriebsprämie geahndet. Andererseits lässt man unvertretbare Missstände nicht durchgehen. Die Toleranzschwelle kombiniert die Häufigkeit der Überschreitung der 7-Tage-Frist mit dem globalen Meldeverhalten. Letzteres wird anhand der durchschnittlichen Anzahl Tage bis zur Meldung der Viehbewegungen beurteilt. Bei Überschreitung der Toleranzgrenze wird dem Betroffenen entweder die gelbe oder die rote Karte gezeigt. Die gelbe Karte ist eine Verwarnung. Sie gilt als Mahnung, die Meldefristen in Zukunft einzuhalten (d.h. sich innerhalb des Toleranzbereichs zu bewegen). Wem die gelbe Karte gezeigt wurde, der erhält bei erneutem Überschreiten der Toleranzgrenze die rote Karte, sprich: Es wird ein Teil der Betriebsprämie als Sanktion einbehalten. Die rote Karte wird jetzt bereits denjenigen Betrieben gezeigt, die ihre Viehbewegungen im vergangenen Jahr unverantwortlich oft und im Schnitt viel zu spät gemeldet haben. Die Höhe der Kürzung der Betriebsprämie richtet sich nach der Häufigkeit und dem Ausmaß der Verspätungen; sie reicht von 1 bis 5%. Achtung: Im Wiederholungsfall wird die Sanktion verdoppelt! Und: Auch Betriebe, die momentan mit einer gelben Karte davonkommen, gelten bei erneutem Überschreiten der Toleranzschwelle als Wiederholungstäter!
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FASNK-Kontrollen: Wie Sanktionen vermeiden?
Wir werden regelmäßig mit Fragen zu den FASNK-Kontrollen konfrontiert. Wie kann man sich vorbereiten, um ungünstigen Kontrollberichten zuvorzukommen? Die Kontrollen erfolgen auf der Grundlage von standardisierten Checklisten. Darin sind alle Punkte aufgeführt, die bei der Kontrolle unter die Lupe genommen werden. Diese Checklisten sind öffentlich und können jederzeit auf der Website der FASNK eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die FASNK ist überzeugt, dass dies die bestmögliche Transparenz und Objektivität ihrer Kontrollen gewährleistet. Alle Punkte der Checkliste, die auf den Betrieb zutreffen, werden Punkt für Punkt abgearbeitet. Dabei wird in der Checkliste angekreuzt, ob der Punkt vorschriftsmäßig eingehalten wird oder nicht. Man unterscheidet zwischen geringfügigen und schwerwiegenderen Verstößen. Dies ist erkenntlich an dem neben jedem Punkt der Checkliste angegebenen Gewichtungsfaktor. Das Ergebnis der Kontrolle gilt als negativ, wenn mehr als 20% geringfügige (Gewichtungsfaktor 1 oder 3) oder mindestens ein schwerwiegenderer Verstoß (Gewichtungsfaktor 10) festgestellt werden. Ob anschließend ein Protokoll ausgestellt wird oder ob man es bei einer Verwarnung belässt, hängt von der Anzahl und der Schwere der Verstöße ab. Dieses Ergebnis, das dem Landwirten mitgeteilt wird, gilt gleichzeitig auch als Aufforderung, die nicht vorschriftsmäßigen Punkte zu beheben.
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