Bedingungen für die Verwendung
In der Medizin sind Infektionen bekannt, die durch multiresistente Bakterien ausgelöst werden. Die Behandlung ist oft sehr schwierig, weil nur noch eine begrenzte Anzahl an Antibiotika Wirkung zeigt. Diese Antibiotika werden als kritisch bezeichnet, weil unbedingt verhindert werden muss, dass bakterielle Krankheitserreger Resistenzen gegen sie entwickeln. Sie dürfen deshalb mit Ausnahme von Eutertuben nicht mehr präventiv eingesetzt werden. In diese Kategorie fallen die Cephalosporine der dritten und vierten Generation sowie die Fluorchinolone (Colistin ist ebenfalls als kritisch eingestuft, aber sein Einsatz in der Viehhaltung ist vorerst noch nicht reglementiert).
Bedingungen
Der kurative Einsatz von diesen als kritisch eingestuften Antibiotika in der Tierhaltung wird durch die neue Gesetzgebung nicht verboten, aber der Tierarzt muss ihren Einsatz besser begründen bzw. rechtfertigen. Konkret darf der Tierarzt als kritisch eingestufte Antibiotika nur noch dann verwenden (d.h. verabreichen, abgeben oder verschreiben), wenn nachweislich kein anderes (nicht kritisches) Antibiotika wirkt. D.h., es muss vorab ein Antibiogramm erstellt werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur möglich, wenn keine Probe gezogen werden kann (Hochdringlichkeit oder Unmöglichkeit einer Probenentnahme). Das Antibiogramm bleibt je nach Tierart 6 oder 12 Monate gültig.
Der präventive Gebrauch von als kritisch eingestuften Antibiotika ist verboten. Es bleibt aber möglich, kranke Tiere zu behandeln und Tiere, die in derselben Gruppe anwesend sind und/oder die in direktem Kontakt mit diesen kranken Tieren stehen (methaphylaktische Behandlung).
Falls der Tierarzt als kritisch eingestufte Antibiotika verwendet (verabreichen/abgeben/verschreiben), stellt er dem Tierhalter eine Kopie des Antibiogrammergebnisses aus. Diese muss der Tierhalter in seinem Register IN aufbewahren.
Wichtig für Milchviehhalter: Diese Einschränkungen gelten nicht für den Einsatz von intramammären Spritzen (Eutertuben).
Die komplette Broschüre „Der Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen“ kann auf der Webseite der FASNK heruntergeladen werden.