Umweltgenehmigungen müssen eneuert werden

Verfasst am 28.02.2017

Für viele Betriebe läuft die bestehende Umweltgenehmigung aus. Es ist deshalb an der Zeit, eine neue zu beantragen.

Umweltgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Verfalldatum. Im Fall einer Genehmigung der Klasse 3 ist die Laufzeit auf zehn Jahre begrenzt. All jene Betriebe, die in den Jahren 2006 und 2007 ihre bis dahin gültige Betriebsgenehmigung durch eine Umweltgenehmigung ersetzt haben, müssen nunmehr eine neue Umweltgenehmigung beantragen. Betriebe, die im Besitz einer Umweltgenehmigung der Klasse 2 sind, sind derzeit nicht betroffen, da diese Genehmigungen in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren haben.

Rindviehhaltungen, die innerhalb eines Wohngebietes oder in weniger als 125 m Entfernung zu einem Wohn-, einem Wohnerwartungs- oder einem Freizeitgebiet angesiedelt sind, fallen nur bis zu einer Betriebsgröße von 150 Stallplätzen (pro Betriebsstätte mit eigener Adresse) in Klasse 3. Wenn diese Kapazität überschritten wird, bedürfen sie einer Umweltgenehmigung der Klasse 2, die an eine Umweltverträglichkeitsstudie geknüpft ist. Betriebe, die ihren Viehbestand in den letzten Jahren erheblich aufgestockt haben, sollten prüfen, ob sie noch die Kriterien für die Einstufung in Klasse 3 erfüllen (siehe Tabelle).

Es sei auch daran erinnert, dass die Umweltgenehmigung an den Betrieb und nicht an den Betriebsleiter gebunden ist. Das bedeutet, dass die Genehmigungen ihre Gültigkeit im Falle einer Betriebsübergabe behalten.

Wie vorgehen?

Als erstes gilt es, sich über die Lage des Betriebs gemäß dem Sektorenplan zu vergewissern. Die Sektorenpläne sind bei der Gemeindeverwaltung und im Internet einsehbar.

Anschließend muss der Antrag auf Erneuerung der Umweltgenehmigung ausgefüllt und bei der Gemeinde eingereicht werden. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeinde angefragt oder im Internet heruntergeladen werden.

Der Antrag kann auch direkt im Internet ausgefüllt werden. Dies hat den Vorteil, dass gewisse Rubriken bereits vorab ausgefüllt sind. Für den Online-Antrag muss man sich vorab als Anwender bei der Wallonischen Region anmelden und – falls noch nicht geschehen – ein „Konto“ eröffnen. Bedauerlicherweise besteht diese Seite (noch) nicht auf Deutsch.

Anschließend kann das „Erklärungsformular der Betriebe der Klasse 3“ (in deutscher Sprache) abgerufen und direkt online ausgefüllt werden. Wenn der Betrieb sich im Laufe der vergangenen zehn Jahre nicht wesentlich verändert hat, kann man hier anhand der alten Umweltgenehmigung die Erneuerung beantragen.

Der Antrag muss vom Betriebsleiter unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift verplichtet sich der Unterzeichner, die integralen Bestimmungen für die entsprechenden Tätigkeiten zu befolgen. Diese sind bei der Gemeinde und in unserem Sekretariat verfügbar.

Der Antrag muss der Gemeindeverwaltung zugestellt werden. Im Fall eines Online-Antrags erfolgt die Zustellung an die Gemeinde automatisch. Bleibt eine Reaktion der Gemeinde aus, so gilt die Betriebsgenehmigung nach 15 Tagen von Rechts wegen für zehn Jahre als erteilt.