Das bilaterale Handelsabkommen, das seit geraumer Zeit zwischen der EU und den USA verhandelt wird, wird in Medien und Öffentlichkeit scharf kritisiert. Wie ist die Ist-Situation des Agrarhandels zwischen der EU und den USA? Welches sind die potenziellen Auswirkungen eines Abkommens für die europäische Landwirtschaft? Welches sind die besonders sensiblen Bereiche aus landwirtschaftlicher Sicht?
Vorrangiges Ziel von Handelsabkommen ist die Reduzierung von tarifären Handelsbarrieren, ev. bis hin zum vollständigen Abbau.
Bei den tarifären Handelsbarrieren handelt es sich um Zölle, Abschöpfungen (Mindestpreise) und Exportsubventionen.
Seit geraumer Zeit versucht man, auch die nichttarifären Handelshemmnisse in die Verhandlungen einzubeziehen. Dazu zählen alle indirekten protektionistischen Maßnahmen, die ausländischen Anbietern den Marktzugang erschweren.
Andere agrarpolitische Instrumente wie z.B. Beihilfen für die Landwirtschaft stehen in bilateralen Verhandlungen nicht zur Debatte; hierüber wird ausschließlich im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt.
Die Verhandlungen werden nicht getrennt pro Wirtschaftssektor (Landwirtschaft, Güter und Dienstleistungen) geführt, sondern umfassend, d.h. für die Gesamtheit der Handelsströme.
Agrarhandel zwischen der EU und den USA
EU-Agrarexporte
Die USA sind der größte Abnehmer von europäischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln. 2013 gingen 13% aller europäischen Agrar- und Lebensmittelexporte im Wert von 15,4 Mrd. Euro in die USA.
Die Landwirtschaft ist wertmäßig mit 5,3% an den gesamten Ausfuhren der EU in die USA beteiligt. Hauptsächlich handelt es sich um verarbeitete Nahrungsmittel (77%). Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse spielen beim Export nach Übersee praktisch keine Rolle (3%). Dazwischen steht eine breite Palette von Produkten nach Erstverarbeitung.
Die Hälfte des Exportwerts wird mit Spirituosen, Wein, Bier, Wasser und Softdrinks realisiert. Wichtigste echte Nahrungsexportgüter sind Käse und allerlei Zubereitungen mit Getreide und Milch. Das Klischee, wonach wir vor allem Käse, Wein, Bier und Schokolade in die USA exportieren, trifft also tatsächlich zu.
EU-Agrarimporte
Die europäischen Importe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln aus den USA beliefen sich 2013 auf einen Wert von 9,8 Mrd. Euro. Sie stellen etwa 10% der gesamten Agrarimporte der EU dar. Damit liegen die USA auf Platz 2 hinter Brasilien.
Bei der Hälfte (49%) der Importe aus den USA handelt es sich um verarbeitete Nahrungsmittel, den Rest teilen sich Produkte nach Erstverarbeitung und unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (je 23%).
Soja und daraus abgeleitete Produkte sind gut für ein Fünftel des Wertes der Agrarimporte aus den USA; tropische Früchte stellen gut 16%.
Der Anteil der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel an den gesamten europäischen Einfuhren aus den USA beläuft sich auf 5,0%.
Handelsbilanz EU-USA
Unter dem Strich fällt die globale Handelsbilanz mit den USA für die EU-28 positiv aus. Speziell im Bereich Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erwirtschaftet die EU einen Überschuss von 5,7 Mrd. Euro, das sind 6,2% des gesamten Überschusses der EU im Handel mit den USA.
Belgien exportierte 2013 landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel im Wert von 488 Mio. Euro in die USA. Zu knapp zwei Dritteln handelte es sich dabei um Bier (32%), Schokolade (22%) und Kekse (9%).
Den Ausfuhren standen Importe im Wert von 515 Mio. Euro gegenüber, an erster Stelle Nüsse (18%), gefolgt von Fruchtsäften (11%) und Lebensmittelzubereitungen (10%). Auf Tierfutterkomponenten entfallen 7% (4% Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelindustrie und 3% Ölkuchen).
[DEL] Vorrangiges Ziel: Abbau von Handelsbarrieren
Vorrangiges Ziel von Handelsabkommen ist die Reduzierung von tarifären Handelsbarrieren, ev. bis hin zum vollständigen Abbau.
Bei den tarifären Handelsbarrieren handelt es sich um Zölle, Abschöpfungen (Mindestpreise) und Exportsubventionen.
Seit geraumer Zeit versucht man, auch die nichttarifären Handelshemmnisse in die Verhandlungen einzubeziehen. Dazu zählen alle indirekten protektionistischen Maßnahmen, die ausländischen Anbietern den Marktzugang erschweren.
Andere agrarpolitische Instrumente wie z.B. Beihilfen für die Landwirtschaft stehen in bilateralen Verhandlungen nicht zur Debatte; hierüber wird ausschließlich im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt.
Die Verhandlungen werden nicht getrennt pro Wirtschaftssektor (Landwirtschaft, Güter und Dienstleistungen) geführt, sondern umfassend, d.h. für die Gesamtheit der Handelsströme.
Bestehende Handelsbarrieren
Tarifäre Handelsbarrieren
Die tarifären Handelshemmnisse (sprich: Einfuhrzölle) zwischen der EU-28 und den USA sind für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vergleichsweise gering (aber höher als für Industriegüter). Die USA handhaben einen durchschnittlichen Zolltarif von 6,6%; die EU fordert im Schnitt 12,8% Einfuhrabgaben.
Durchschnittliche US-Einfuhrzölle für ausgewählte Erzeugnisse
| Tabak | 21,8% |
| Milchprodukte | 20,2% |
| Zucker | 18,7% |
| Zubereitungen mit Gemüse | 7,6% |
| Zubereitungen mit Getreide | 5,8% |
| Andere Zubereitungen | 9,4% |
| Gemüse | 4,8% |
| Fleisch | 4,7% |
Durchschnittliche EU-Einfuhrzölle für ausgewählte Erzeugnisse
| Fleisch | 45,1% |
| Milchprodukte | 42,0% |
| Zucker | 24,3% |
| Tabak | 22,4% |
| Zubereitungen mit Fleisch | 19,5% |
| Zubereitungen mit Gemüse | 18,4% |
| Zubereitungen mit Getreide | 8,5% |
| Gemüse | 10,6% |
| Fette | 8,5% |
| Getreide | 6,7% |
| Alkoholische Getränke | 6,6% |
| Kaffee und Tee | 6,5% |
Offiziell strebt die EU eine allgemeine Beseitigung aller Einfuhrzölle an. Sollte es zu einem Abkommen kommen, dann werden – wie in anderen bilateralen Abkommen – die Einfuhrzölle für einen großen Teil der Produkte wohl sofort aufgehoben. Für bestimmte Produkte dürfte ein Übergangszeitraum vereinbart werden und für sensible Produkte wird man sich wohl auf eine begrenzte Marktöffnung (zollfreie Einfuhrkontingente) einigen.
Nichttarifäre Handelsbarrieren
Dank WTO- und bilateralen Abkommen sind die Einfuhrzölle bereits deutlich gesenkt worden. Dafür nehmen nichttarifäre Handelshemmnisse (NTH) an Bedeutung zu. Diese beziehen sich auf Anforderungen in Sachen Lebensmittelsicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit, Tierschutz, usw.
Um die Bedeutung von NTHs einzuschätzen, werden sie in äquivalente Einfuhrabgaben (Zölle) umgerechnet. Im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel wurde so ermittelt, dass die NTHs einem Zolltarif von 47,8% entsprechen. Für die EU liegt der NTH-Zolltarif bei 53,6%. Der NTH-Effekt liegt damit deutlich über den Effekt der tatsächlichen Zölle.
Durchschnittliche äquivalente Einfuhrabgaben von NTH für ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel (%)
| USA | EU | |
| Tierische Erzeugnisse | 12,6 | 15,7 |
| Vieh | 22,2 | 38,0 |
| Milchprodukte | 68,1 | 92,2 |
| Fleisch | 94,5 | 102,7 |
| Fleischprodukte | 75,7 | 81,8 |
| Getreide | 62,6 | 89,5 |
| Andere Ackererzeugnisse | 13,3 | 13,4 |
| Zucker | 21,1 | 32,5 |
| Obst und Gemüse | 78,7 | 77,0 |
| Pflanzliche Öle und Fette | 40,5 | 57,4 |
| Ölsaaten | 13,3 | 19,9 |
| Fisch | 54,4 | 60,1 |
| Andere Nahrungsmittel | 53,4 | 59,4 |
| Getränke und Tabakwaren | 18,3 | 25,0 |
| Pflanzenfasern | 27,5 | 52,9 |
[DEL] Bestehende Handelsbarrieren
Tarifäre Handelsbarrieren
Die tarifären Handelshemmnisse (sprich: Einfuhrzölle) zwischen der EU-28 und den USA sind für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vergleichsweise gering (aber höher als für Industriegüter). Die USA handhaben einen durchschnittlichen Zolltarif von 6,6%; die EU fordert im Schnitt 12,8% Einfuhrabgaben.
Durchschnittliche US-Einfuhrzölle für ausgewählte Erzeugnisse
Tabak 21,80%
Milchprodukte 20,20%
Zucker 18,70%
Zubereitungen mit Gemüse 7,60%
Zubereitungen mit Getreide 5,80%
Andere Zubereitungen 9,40%
Gemüse 4,80%
Fleisch 4,70%
Durchschnittliche EU-Einfuhrzölle für ausgewählte Erzeugnisse
Fleisch 45,10%
Milchprodukte 42,00%
Zucker 24,30%
Tabak 22,40%
Zubereitungen mit Fleisch 19,50%
Zubereitungen mit Gemüse 18,40%
Zubereitungen mit Getreide 8,50%
Gemüse 10,60%
Fette 8,50%
Getreide 6,70%
Alkoholische Getränke 6,60%
Kaffee und Tee 6,50%
Offiziell strebt die EU eine allgemeine Beseitigung aller Einfuhrzölle an. Sollte es zu einem Abkommen kommen, dann werden – wie in anderen bilateralen Abkommen – die Einfuhrzölle für einen großen Teil der Produkte wohl sofort aufgehoben. Für bestimmte Produkte dürfte ein Übergangszeitraum vereinbart werden und für sensible Produkte wird man sich wohl auf eine begrenzte Marktöffnung (zollfreie Einfuhrkontingente) einigen.
Nichttarifäre Handelsbarrieren
Dank WTO- und bilateralen Abkommen sind die Einfuhrzölle bereits deutlich gesenkt worden. Dafür nehmen nichttarifäre Handelshemmnisse (NTH) an Bedeutung zu. Diese beziehen sich auf Anforderungen in Sachen Lebensmittelsicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit, Tierschutz, usw.
Um die Bedeutung von NTHs einzuschätzen, werden sie in äquivalente Einfuhrabgaben (Zölle) umgerechnet. Im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel wurde so ermittelt, dass die NTHs einem Zolltarif von 47,8% entsprechen. Für die EU liegt der NTH-Zolltarif bei 53,6%. Der NTH-Effekt liegt damit deutlich über den Effekt der tatsächlichen Zölle.
Durchschnittliche äquivalente Einfuhrabgaben von NTH für ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel
dd USA EU
Tierische Erzeugnisse 12,6 15,7
Vieh 22,2 38
Milchprodukte 68,1 92,2
Fleisch 94,5 102,7
Fleischprodukte 75,7 81,8
Getreide 62,6 89,5
Andere Ackererzeugnisse 13,3 13,4
Zucker 21,1 32,5
Obst und Gemüse 78,7 77
Pflanzliche Öle und Fette 40,5 57,4
Ölsaaten 13,3 19,9
Fisch 54,4 60,1
Andere Nahrungsmittel 53,4 59,4
Getränke und Tabakwaren 18,3 25
Pflanzenfasern 27,5 52,9
[DEL] EU-Agrarexporte
Die USA sind der größte Abnehmer von europäischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln. 2013 gingen 13% aller europäischen Agrar- und Lebensmittelexporte im Wert von 15,4 Mrd. Euro in die USA.
Die Landwirtschaft ist wertmäßig mit 5,3% an den gesamten Ausfuhren der EU in die USA beteiligt. Hauptsächlich handelt es sich um verarbeitete Nahrungsmittel (77%). Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse spielen beim Export nach Übersee praktisch keine Rolle (3%). Dazwischen steht eine breite Palette von Produkten nach Erstverarbeitung.
Die Hälfte des Exportwerts wird mit Spirituosen, Wein, Bier, Wasser und Softdrinks realisiert. Wichtigste echte Nahrungsexportgüter sind Käse und allerlei Zubereitungen mit Getreide und Milch. Das Klischee, wonach wir vor allem Käse, Wein, Bier und Schokolade in die USA exportieren, trifft also tatsächlich zu.
Sensible Punkte aus landwirtschaftlicher Sicht
Aus landwirtschaftlicher Sicht sind folgende Punkte in den TTIP-Verhandlungen sensibel:
Hormone
Die USA haben sich nie damit abgefunden, dass die EU die Einfuhr von Hormonfleisch verweigert. Sie haben die Angelegenheit vor die WTO gebracht, wo die EU auch verurteilt wurde. Es konnte aber ein Kompromiss in Form eines zollfreien Einfuhrkontingents für hormonfreies Rindfleisch aus den USA gefunden werden. Am Grundsatz des Einfuhrverbots für Hormonfleisch darf nicht gerüttelt werden: Für die EU muss der Import von Hormonfleisch eine klare rote Linie bleiben, die nicht überschritten werden darf.
In den USA ist – anders als in Europa – der Einsatz von Wachstumshormonen zur Steigerung der Milchleistung erlaubt. Weil diese Hormone praktisch nicht nachweisbar sind, handhabt die EU hohe Einfuhrzölle auf US-amerikanische Milchprodukte. Dadurch sind diese in der EU nicht wettbewerbsfähig und ihrer Einfuhr ist de facto ein Riegel vorgeschoben. Auch hier darf die EU keine Zugeständnisse machen.
Wachstumsförderer
Nichthormonelle Wachstumsförderer wie Ractopamin sind in den USA zugelassen, nicht aber in der EU. Die EU verbietet konsequenterweise die Einfuhr von Erzeugnissen, die unter Einsatz von Ractopamin produziert worden sind. Auch in dieser Angelegenheit verbieten sich Zugeständnisse der EU.
Entkeimung
Milchsäure ist in der EU zur Verringerung des Keimdrucks zugelassen und demnach kann die Einfuhr von derart behandelten Produkten nicht verboten werden. Aber auch hier gilt: Für die USA ist die Sicherheit des Endprodukts ausschlaggebend; was im Verlauf der Kette passiert, ist dort irrelevant. In der EU wird dagegen die gesamte Produktionskette überwacht, was Kostennachteile bedingt. Der Fall Milchsäure darf nicht auf andere Situationen (sprich: Chlorhähnchen) ausgeweitet werden; hier muss das Importverbot bestehen bleiben.
GVO
Die europäischen Verbraucher reagieren sehr sensibel auf den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Genehmigungsverfahren für GVO verlaufen in der EU entsprechend schleppend und unter dem Strich erhalten bedeutend weniger GVOs eine Zulassung in der EU als in den USA. Die USA prangern dies als Handelshemmnis an, das beseitigt werden müsse.
Der gesunde Menschenverstand müsste eigentlich fordern, dass Entscheidungen für oder gegen GVO nicht emotional, sondern auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden.
Biopatente
In der EU können Pflanzen(sorten) nicht patentiert werden. Stattdessen werden die wirtschaftlichen Interessen des Züchters durch das Sortenschutzgesetz geschützt. Dieses garantiert dem Sorteninhaber ein ausschließliches Vermehrungsrecht, aber die Sorte darf von anderen zur Züchtung neuer Sorten verwendet werden. Dieser sog. Züchtervorbehalt gewährleistet eine schnelle, rentable und kosteneffiziente Innovation im Bereich der Pflanzenzüchtung.
Mit dem Aufkommen der Biotechnologie hat der Patentschutz auch in der EU Eingang in die Bereiche Pflanzenzüchtung und Nahrungsmitteltechnologie gehalten. Solche sog. Biopatente können u.a. für Erfindungen vergeben werden, die Tiere oder Pflanzen betreffen. Biopatente gehen einen Schritt weiter als der Sortenschutz: Dritte dürfen nur an patentierten Organismen forschen, sie aber nicht weiterentwickeln.
Die USA handhaben ein umfassenderes und restriktiveres Patentrecht als die EU. Auf der einen Seite werden dadurch die wirtschaftlichen Interessen der Züchter besser geschützt, auf der anderen Seite wird die Weiterentwicklung durch Dritte erschwert und die Innovation verlangsamt. In den TTIP-Verhandlungen muss die EU Wert legen auf ein Gleichgewicht zwischen der Rentabilität von Forschung und Entwicklung einerseits und einem ausreichenden Potenzial für Weiterentwicklungen andererseits.
Geistiges Eigentum
Für die Landwirtschaft spielen die Diskussionen über die Rechte an geistigem Eigentum auch im Bereich der geografischen Angaben wie Champagner, Parmaschinken eine Rolle. Die USA betrachten derartige Angaben nicht als geschützte Markenzeichen. Jeder beliebige Erzeuger kann deshalb in den USA seinen Sekt als Champagner oder seinen Schinken als Parmaschinken vermarkten. Die EU fordert aber zurecht, dass die USA den Schutz der europäischen geografischen Angaben anerkennen und übernehmen.
[DEL] EU-Agrarimporte
Die europäischen Importe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln aus den USA beliefen sich 2013 auf einen Wert von 9,8 Mrd. Euro. Sie stellen etwa 10% der gesamten Agrarimporte der EU dar. Damit liegen die USA auf Platz 2 hinter Brasilien.
Bei der Hälfte (49%) der Importe aus den USA handelt es sich um verarbeitete Nahrungsmittel, den Rest teilen sich Produkte nach Erstverarbeitung und unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (je 23%).
Soja und daraus abgeleitete Produkte sind gut für ein Fünftel des Wertes der Agrarimporte aus den USA; tropische Früchte stellen gut 16%.
Der Anteil der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel an den gesamten europäischen Einfuhren aus den USA beläuft sich auf 5,0%.
Mögliche Auswirkungen
Laut einer Studie des EU-Parlaments kann die EU im Fall des Zustandekommens eines Handelsabkommens mit einem Anstieg des Agrarhandelsvolumens mit den USA um 8% rechnen. Die USA könnten ihrerseits 15% mehr Agrargüter und Nahrungsmittel nach Europa absetzen.
Für die EU-Landwirtschaft besteht das größte Potenzial in den Segmenten zubereitete Speisen mit Fisch und Gemüse, Säfte und Getränke sowie Milchprodukte, Tabakwaren und Blumen. Auch für weißes Fleisch und pflanzliche Öle besteht ein Steigerungspotenzial.
Milch
Bei Milch könnte sich für Europa ein Preisvorteil gegenüber anderen Exportländern ergeben, wenn die nicht tarifären Handelshemmnisse beseitigt werden. Hierfür müssten die europäischen Exporteure aber nachweisen, dass sie die US-Auflagen oder ein gleichwertiges System einhalten. Bisher sind die EU-Vorschriften noch nicht als gleichwertig anerkannt, mit der Folge, dass derzeit lediglich zwei europäische Unternehmen Zugang zum US-Markt haben. In den TTIP-Verhandlungen mit den USA muss die EU deshalb durchsetzen, dass die europäischen Normen als gleichwertig anerkannt werden. Im Bereich Käse ist problematisch, dass die USA nur Erzeugnisse aus pasteurisierter Milch ins Land lassen; Rohmilchkäse ist der Zugang verwehrt.
Fleisch
Im Segment Fleisch hat die EU in den USA aus Kostengründen mit Basisprodukten keine Chance. Potenzial besteht allenfalls mit Fleischspezialitäten und -zubereitungen, aber bisher stellen die nicht tarifären Handelshemmnisse (u.a. die BSE-Vergangenheit Europas) ein bedeutendes Hindernis dar.
Hinzu kommt, dass die Schlachthöfe und Zerlegebetriebe nachweisen müssen, dass ihre nationalen Inspektionen eine gleichwertige Sicherheit wie in den USA gewährleisten. Auch hier muss die EU darauf bestehen, dass die europäischen Normen als äquivalent anerkannt werden.
Obst und Gemüse
Im Gartenbau sind es eher die sehr langwierigen, mit hohen Anforderungen verbundenen spezifischen Anerkennungsverfahren, die den Zugang zum US-Markt oft über Jahre verschleppen. Die Schädlingsrisikoanalyse muss speziell für jeden einzelnen Erzeuger, dessen Obst oder Gemüse in die USA exportiert werden soll, erstellt werden; eine Globalanalyse für ein bestimmtes Gebiet mit einheitlichem Risiko wird nicht anerkannt.