Ende letzter Woche erzielten die Landwirtschaftsverbände Boerenbond, ABS, FJA und FWA eine Einigung mit der Steuerverwaltung über die Halbbruttogewinnsätze (HBG) für die Produktionszweige Ackerbau, Milch-, Fleischvieh und Schweinehaltung für das Jahre 2026 (Einkommen 2025).
Das Jahr 2025 zeigte je nach Sektor unterschiedliche Ergebnisse bei der Rentabilität. Zwar wurde eine Einigung über die landwirtschaftlichen Pauschalsätze erzielt, die Verhandlungen wurden jedoch von zahlreichen Kontrollen des FÖD Finanzen im Agrarsektor überschattet. Agrofront kritisiert, dass diese Kontrollen nicht dem Sinn des Pauschalsystems entsprechen. In wirtschaftlich guten Jahren lassen sich bei erfolgreichen Betrieben leicht Mehrgewinne feststellen, während die starken Einkommensschwankungen durch Markt- und Klimaeinflüsse sowie Verlustjahre bei den Kontrollen kaum berücksichtigt werden.
Um der zunehmenden Spezialisierung und Vielfalt in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen, wurden bereits Anpassungen der HBG-Sätze vereinbart, darunter Progressionszuschläge für Milch-, Schweine- und Kartoffelbetriebe je nach Betriebsgröße. Dennoch bleibt der Sektor verstärkt im Fokus der Prüfer. Zusätzliche Gewinne werden oft rückwirkend festgestellt, was die Rechtsunsicherheit erhöht. Die Steuerbehörden haben inzwischen Gespräche über die Kontrollpraxis und die Zukunft der Pauschaltabellen zugesagt.
Übersicht Ackerbau
In den Gesprächen über Ackerbau werden die Entwicklung der Erträge, Verkaufspreise und Kosten von Getreide, Zuckerrüben, Kartoffeln, Flachs, Hülsenfrüchten und Raps berücksichtigt. Im Jahr 2025 wurden mehr Getreidearten ausgesät. Der durchschnittliche Ertrag der Getreidearten stieg im Vergleich zum extrem nassen Jahr 2024 um gut 30 %, die Notierungen für Getreide verzeichneten einen moderaten Anstieg von 13 %. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei den Zuckerrüben, mit einem Anstieg des Ertrags um 21 % auf über 94 Tonnen pro Hektar und einem ebenso starken Preisrückgang auf durchschnittlich 31,2 Euro/Tonne.
Im Jahr 2025 bestimmt jedoch die große Krise im Kartoffelsektor die Entwicklung der HBG im Ackerbau. Das große Angebot an Kartoffeln aufgrund der erheblichen Anbauflächenausweitung und der über den Erwartungen liegenden Erträge führte zu einem freien Fall der Preise, mit einem Durchschnittspreis auf 122 Euro/Tonne, was einem Rückgang von über 22 % entspricht. Angesichts der extrem niedrigen Notierung darf in diesem Jahr kein Kartoffelzuschlag zum HBG-Satz für den Ackerbau für die Kartoffelanbaufläche hinzugerechnet werden. Bei den Kulturen wurde ein Anstieg der Düngungskosten (+10 %) verzeichnet. Bei Pflanzenschutzmitteln (-2 %) wurde aufgrund eines trockeneren Sommers ein geringeres Volumen zur Krankheitsbekämpfung eingesetzt. Die Energiekosten (-2 %) sanken nur geringfügig. Bei der Berechnung der HBG wurde zudem ein Anstieg aller sonstigen Kosten um mindestens den Wert des Indexanstiegs berücksichtigt.
Milchvieh
Der Milchviehsektor konnte sich im Jahr 2024 erneut einer günstigen Konjunkturlage erfreuen. Die Kombination aus guten Erträgen bei Milch und Fleisch und einem nur begrenzten Kostenanstieg führte zu einem deutlichen Anstieg des HBG-Satzes! Der durchschnittlich ausgezahlte Milchpreis für 2025 auf Basis der BCZ-CBL-Notierung wurde auf 51,75 €/100 Liter festgelegt, gegenüber 47,79 im Vorjahr. Da der Milchpreis über 35 Euro liegt, bleibt der anzuwendende Progressionskoeffizient bei 5. Die Erhöhung der HBG gilt für eine Milchfläche ab 35 ha und reicht bis 115 ha. Bei Milchvieh wurde aufgrund der Probleme mit der Blauzungenkrankheit keine Produktivitätssteigerung hinsichtlich der Milchproduktion berücksichtigt. Die durch die Blauzungenkrankheit verursachten Schäden können auf der Grundlage einer tierärztlichen Bescheinigung zusätzlich zur normalen Sterblichkeit berücksichtigt werden. Auch der starke Anstieg der Verkaufspreise für Kühe und Kälber wurde bei den Erlösen berücksichtigt. Die Preise für Kraftfutter pro Tonne stiegen im Jahr 2025 leicht an (+5 %). Bei den Raufuttermitteln wurden zusätzliche Einkäufe berücksichtigt, was zu einem Anstieg der Raufutterkosten um 10 % führte. Unter dem Strich führt dies zu einem Anstieg der Milchvieh-HBG um 27,04 %, wodurch das Jahr 2025 dicht an das Jahr 2022 als bestes Milchwirtschaftsjahr aller Zeiten heranreicht.
Fleischvieh
Ein Anstieg der Rindfleischpreise wie 2025 war seit langem nicht mehr zu beobachten. Bei der Berechnung der Fleischvieh-HBG werden die Entwicklungen von drei Betriebsarten berücksichtigt: ein geschlossener Betrieb mit Verkauf schlachtreifer Tiere, ein Aufzuchtbetrieb mit Verkauf von Kälbern und ein Mastbetrieb. Im geschlossenen Betrieb wurde für die verschiedenen Tiergruppen ein Anstieg der Fleischerträge festgestellt. Aufgrund einer enttäuschenden Fruchtbarkeit und damit deutlich weniger geborener Kälber beschränkte sich der Anstieg bei den Zuchtbetrieben auf gut 10 %. Bei den Mastbetrieben fiel der Anstieg gering aus, da auch die Preise für magere Tiere stark gestiegen sind. Die Auswirkungen der Blauzungenkrankheit wurden bei allen Betriebsarten berücksichtigt und werden auch für die Einnahmen im Jahr 2026 noch zu einer geringeren Anzahl verkaufbarer Tiere führen. Da es im Fleischrindesektor immer weniger Tiere gibt und die Dauergrünlandfläche auf belgischer Ebene erhalten bleiben muss, wurde die durchschnittliche Besatzdichte in diesem Jahr ebenfalls gesenkt. Dies führt zu einer Mäßigung der Fleischrinder-Barema. Mit einem kräftigen Anstieg auf der Ertragsseite und nur begrenzt steigenden Kosten verzeichnen die HBG für Fleischrinder für das Jahr 2025 deutlich höhere Einnahmen. Genau wie bei Milchvieh können außergewöhnliche Verluste durch die Blauzungenkrankheit, die im Jahr 2024 auftraten, mit einer vom Tierarzt ausgestellten Bescheinigung abgezogen werden. Es ist seit Ende der 80er Jahre her, dass im Fleischrindesektor derart hohe Sätze festgelegt wurden. Durch ein besseres Gleichgewicht auf dem Rindfleischmarkt kann der Sektor hoffentlich noch eine Weile von der günstigen Konjunktur profitieren. Abschließend sei noch erwähnt, dass für den Rindfleischsektor die vom Sanitätsfonds zur IBR-Bekämpfung ausgezahlten Entschädigungen nicht einzeln angegeben werden müssen, da sie bereits in die Berechnung des HBG einbezogen wurden.
Rückläufige Zahlen bei Schweinen
Der Schweinesektor sah sich im Jahr 2025 erneut mit sinkenden Notierungen konfrontiert. Bei den Verkaufspreisen für Ferkel wurde ein Rückgang um 13 Euro/Ferkel auf 43,5 Euro/Stück verzeichnet. Die Anzahl der Ferkel wurde um 1,5 auf 27,5 Ferkel pro Sau erhöht. In Verbindung mit einem leichten Rückgang der Futterkosten ergab sich ein Halbbruttogewinn von 130 Euro/Sau, was deutlich unter dem Vorjahreswert (420 Euro/Sau) liegt. Bei den Mastschweinen wurde ein HBG-Satz von 11 Euro pro verkauftem Mastschwein festgelegt, gegenüber 19 Euro im Vorjahr. Pro unter Vertrag stehendem Mastschwein wurde der HBG-Satz unverändert bei 10 Euro pro geliefertem Schwein belassen. Bei höherer Produktivität müssen keine fiktiven Sauen berücksichtigt werden, da analog zu den anderen Sektoren auch im Schweinesektor bei größeren Betrieben durch Hinzufügen eines Aufschlags zum Basistarif ein höherer HBG-Satz angewendet wird.
Zusätzlicher Pauschalabzug als Ausgleich für hohe Kraftstoffpreise
Abschließend noch ein Hinweis auf einen Ausgleich für alle pauschal besteuerten Betriebe, die die gestiegenen Energiekosten nicht als Aufwendungen geltend machen können. Ende April beschloss die föderale Regierung ein Maßnahmenpaket zum Ausgleich der hohen Kraftstoffpreise für das Einkommensjahr 2025. Konkret kann jeder Landwirt für das Einkommensjahr 2025 einen besonderen pauschalen zusätzlichen Energiekostenzuschlag in Höhe von 64 Euro/ha geltend machen. Dies gilt für die Fläche, die für die Berechnung des maximalen pauschalen Lohnbetrags herangezogen wird. Dieser Betrag kann zusätzlich zu den nachgewiesenen Kosten für Lohnarbeiten geltend gemacht werden, ohne dass hierfür zusätzliche Belege vorgelegt werden müssen. In den Verhandlungen wurde davon ausgegangen, dass die hohen Energiekosten zu 10 % Mehrkosten führen, berechnet auf der Grundlage des maximal abzugsfähigen Betrags von 640 Euro/ha. Die Regierung hat beschlossen, diese Maßnahme bereits für die Einkommen des Jahres 2025 anzuwenden, damit die Betriebe bereits im laufenden Anbaujahr einen zusätzlichen Vorteil zur Milderung der Energiekosten haben.
Guy Vandepoel, Mitglied des BB-Präsidiums und Katrien Helsen, SBB