Kontrollieren Sie Ihre Stromabrechnung!

Verfasst am 7.09.2017

Ohne es zu wissen, zahlen viele landwirtschaftliche Betriebe weiterhin einen föderalen Energiebeitrag auf Elektrizität. Zwar haben sie in der Vergangenheit eine Befreiung von dieser Abgabe beantragt, aber es scheint, dass diese Befreiung in vielen Fällen nicht (mehr) korrekt angewandt wird. Kontrollieren Sie deshalb Ihre jährliche Stromabrechnung!

Die Föderalregierung erhebt Akzisen auf Energieprodukte. Für Elektrizität beläuft sich dieser sog. Energiebeitrag auf 0,002 Euro pro kWh, für Erdgas auf rund 0,001 Euro/kWh. Landwirtschaftliche und Gartenbaubetriebe sind von dieser Abgabe befreit, wenn sie über eine gültige Genehmigung der Zoll- und Akzisenverwaltung (die sog. „Bewilligung Energieerzeugnisse und Elektrizität“) verfügen. Die meisten Betriebe sind im Besitz dieser Genehmigung und haben diese auch an ihren Stromversorger weitergeleitet, der den Energiebeitrag folglich nicht mehr in Rechnung stellt.

Beim Wechsel des Stromversorgers und sogar bei der Änderung des Vertrags mit demselben Stromversorger können allerdings Probleme auftreten. Denn wie es scheint, wird der Energiebeitrag in vielen Fällen dann unberechtigterweise erneut in Rechnung gestellt! Kontrollieren Sie deshalb immer Ihre Jahresendabrechnung! Falls Ihnen ein Energiebeitrag angerechnet worden ist, senden Sie eine Kopie ihrer „Bewilligung Energieerzeugnisse und Elektrizität“ zusammen mit einem Antragschreiben auf Befreiung an Ihren Stromversorger. Achtung: Beim Wechsel des Stromanbieters müssen Sie Ihren neuen Lieferanten immer eine Kopie ihrer Genehmigung zustellen!

Auch rückwirkend

Die Rückerstattung des unberechtigterweise gezahlten Energiebeitrags kann rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden. Im diesbezüglichen Antrag an den Stromversorger müssen Sie ausdrücklich angeben, für welchen Zeitraum (ein, zwei oder maximal drei Jahre) sie die Rückerstattung beantragen. Der Stromversorger stellt Ihnen daraufhin eine Bescheinigung aus, die Sie zusammen mit einer Anfrage auf Rückerstattung bei der Zoll- und Akzisenverwaltung einreichen müssen.

Vorgehensweise

  • Falls noch nicht vorhanden: Stellen Sie einen Antrag auf Akzisenbefreiung auf Energieerzeugnisse.
  • Spezifisch für Elektrizität und Erdgas: Legen Sie diesem Antrag das ausgefüllte Auskunftsformular Strom- bzw. Erdgasverwendung bei.
  • Daraufhin erhalten Sie die o.e. Akzisenbefreiung mit Mitteilung des EAN-Code.
  • Stellen Sie Ihren Energieversorger diese Bescheinigung zu, damit dieser keinen Energiebetrag mehr in Rechnung stellt.

Modellbriefe und Formulare

Brief an Energielieferanten.doc

Antrag auf Akzisenbefreiung auf Energieerzeugnisse.pdf

Auskunftsformular Stromverwendung.pdf

Adressen Zoll- und Akzisenverwaltung