LSS-Nulltarif für Ersteinstellung

Verfasst am 7.01.2016
Abgelegt unter Arbeit / Personal

Betriebe, die bisher aus Kostengründen vor der Einstellung einer Arbeitskraft zurückgeschreckt sind, erhalten eine wohl einmalige Chance: die Befreiung vom Grundbeitrag zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers.

Für alle Ersteinstellungen

Alle Arbeitgeber, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals eine Arbeitskraft fest einstellen, werden vollständig von den LSS-Grundbeiträgen für diese Arbeitskraft befreit. Dieser sog. Nulltarif gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung (also u.U. über das Jahr 2020 hinaus).

Die Regierung verspricht sich davon die Schaffung von rund 32.000 neuen Arbeitsplätzen.

Der Nulltarif gilt nur für den LSS-Grundbetrag.

Weiterhin fällig werden:

  • Die trimestriellen Beiträge zur Finanzierung des Urlaubsgelds (5,83% des Bruttolohns)
  • Der einmalige jährliche LSS-Beitrag in Höhe von 10,27% auf die gesamte Lohnsumme des Vorjahres
  • Der Beitrag an den Sozialen Garantiefonds (12,40% im Gartenbau und 10,45% in der Landwirtschaft)

Unter dem Strich bleiben dem neuen Arbeitgeber für den ersten fest eingestellten Arbeitnehmer immer noch Lohnnebenkosten in Höhe von ca. 28,50% des Bruttolohns.

Konkretes Beispiel

Bei einem Bruttostundenlohn von 10,05 Euro belaufen sich die Gesamtkosten für den Arbeitnehmer auf 13,62 Euro pro Stunde, bei einem Bruttostundenlohn von 12,00 Euro auf 15,56 Euro pro Stunde – und das bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Lohnnebenkosten im Bereich der Sozialsicherheit beschränken sich somit auf rund 30%. Allerdings müssen noch die Kosten für die Arbeitsunfall- und die Haftpflichtversicherung draufgeschlagen werden.

Lohnkosten pro Stunde und Netto-Stundenlohn für den ersten Arbeitnehmer bei unterschiedlichem Bruttostundenlohn (Euro)

Bruttostundenlohn 10,5 12,0
Stunden/Woche und Wochen/Jahr x 38 x 48 x 38 x 48
Bruttojahreslohn 19.152 21.888
LSS-pflichtiger Lohn (Bruttojahreslohn x 1,08) 20.684,16 23.639,04
LSS-Beitrag (38,26%) 7.913,76 9.044,30
Beitrag Urlaubskasse (10,27%) 2.124,26 2.427,73
Beitrag Sozialer Garantiefonds LW (10,45%) 2.161,49 2.470,28
Total theoretische LSS 12.199,52 13.942,31
Strukturelle LSS-Ermäßigung 2.350,97 1.907,74
Nulltarif LSS-Basisbetrag (begrenzt auf 32,40%) 4.350,69 5.751,13
Gesamt LSS-Senkung 6.701,66 7.658,87
Zu zahlender LSS-Beitrag 5.497,86 6.283,44
Steuerermäßigung (1,12% auf Bruttolohn) 214,50 245,15
Gesamtkosten pro Jahr 24.435,36 27.926,29
Gesamtkosten pro Stunde 13,4 15,31
Netto für den Arbeitnehmer
Monatslohn = Stundenlohn x 38 x 13/3 1729 1976
LSS-Beitrag Arbeitnehmer 82,03 175,4
Steuervorabzug Alleinstehender ohne Kinder 257,04 344,42
Netto pro Monat 1359,36 1443,84
Netto pro Stunde 8,25 8,76