Die Wallonische Regierung hat neue Vorschläge zur Definition des „aktiven Landwirts“ verabschiedet. Wichtig ist jedoch: Dabei handelt es sich noch nicht um endgültige Bestimmungen. Die Vorschläge müssen zunächst der Europäischen Kommission vorgelegt und von dieser geprüft sowie genehmigt werden.
Neue Vorschläge zur Definition des „aktiven Landwirts“ in der Wallonie
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