Die Wallonische Region arbeitet an der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Insbesondere den Landwirten im Ourtal (einschließlich der Nebentäler) könnten – nach Natura 200 – erneut einschneidende Eingriffe in ihre gute landwirtschaftliche Praxis drohen.
Bis Anfang Januar lief in den Gemeinden eine öffentliche Untersuchung zu den Plänen der Wallonischen Region. Der Verband der deutschsprachigen Landwirte hat mit folgendem Schreiben reagiert.
Vorbemerkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pläne der Wallonischen Region zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen zurzeit in den Gemeinden zur öffentlichen Untersuchung aus. Der Verband der deutschsprachigen Landwirte äußert hierzu eine Reihe von Bemerkungen, Kritiken und Forderungen.
Die Dokumente, die sich auf diese Materie beziehen, stellen ein undurchdringliches Dickicht dar. Selbst mit bestem Willen und größtem Zeitaufwand war es uns nicht möglich, die extrem umfangreichen Dokumente – alles in allem wohl mehrere tausend Seiten – zu sichten, geschweige denn die darin enthaltenen Angaben und Argumente zu überprüfen. Wir sind deshalb gezwungen, uns auf einige wesentliche Punkte zu beschränken.
Unrealistische Normen
Grundsätzlich müsste jeder Wasserlauf bis 2021 in einem „guten“ ökologischen Zustand sein. Im Ourbecken ist es damit aber nicht getan; hier muss ein „sehr guter“ Zustand erreicht und anschließend gehalten werden. Dies wird mit dem Vorkommen der Flussperlmuschel begründet.
Diese Grenzwerte für den „sehr guten Zustand“ sind u.a.:
Nitrat < 5 mg/l
Schwebstoffe < 25 mg/l
Chlor < 50 mg/l
organische Substanz < 5 mg C/l
Phosphat < 0,05 mg P/l
alle Pflanzenschutzmittel unterhalb der Nachweisgrenze
Weitere Kriterien sind die biologische Vielfalt sowie weitere physikochemische (Temperatur, pH, Gehalte an Sauerstoff und organischer Substanz, …) und chemische Parameter (Nitrit, Schwermetalle, …). Insgesamt sind es wohl über hundert Parameter, die periodisch analysiert werden.
Bemerkenswert ist, dass die Norm für Nitrat um das Zehnfache unter der Norm für Trinkwasser und damit etwa auf Ebene von Spa Reine liegt!!! Die Einhaltung dieses und anderer Grenzwerte kann nur erreicht werden, wenn man das Ourbecken vollständig entvölkert und jegliche menschliche Aktivität unterbindet – und das nicht nur im rechten (belgischen) Einzugsbereich. Fraglich, ob Deutschland/Rheinland-Pfalz da mitzieht. Vor allem auch, weil die Our aus deutscher Sicht in Sachen Flussperlmuschelschutz nicht prioritär ist (in Deutschland gibt es andere Bäche und Flüsse mit einem besseren Potenzial als die Our).
Problematisch ist nicht nur, dass manche Grenzwerte (Nitrat, Phosphat, …) viel niedrig angesetzt sind, sondern auch dass bereits die Überschreitung der Norm eines einzigen Parameters ausreicht, um das Gesamturteil zurückzustufen! Mehr noch, de facto darf in keiner einzigen Probe auch nur ein einziger Parameter überschritten werden. Das „de facto“ ergibt sich aus dem sog. „Perzentil P90“-Prinzip und der Tatsache, dass die Anzahl der Wasserproben sehr begrenzt bleibt: Bei weniger als zehn Proben – was in der Vergangenheit die Regel war – gilt automatisch der schlechteste Wert.
Bisher erfüllt denn auch im Ourbecken kein einziger beprobter Wasserlauf die Kriterien, um als „sehr gut“ eingestuft zu werden. Im Ourtal wird die Qualität der Our bei Schönberg und bei Ouren sowie die des Eiterbachs bei Setz als „gut“ eingestuft. Die Braunlauf bei Neubrück und bei Lommersweiler sowie die Ulf (bei Reuland) erhielten 2013 sogar nur die Note „mäßig“ („moyen“).
Diese Anforderungen sind demnach absolut unrealistisch – und die Auflagen zu ihrer Erfüllung sind reinste Augenwischerei. Als Verband der deutschsprachigen Landwirte fordern wir, dass realistische Grenzwerte veranschlagt werden und korrekte Beurteilungsmethoden angewandt werden.
Nitrat und Phosphat
Als Hauptursache für die problematische Situation des Flussperlmuschelbestandes in der Our werden zu hohe Nitratwerte angegeben. Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, zumal viele andere mögliche Ursachen vollständig außer Acht gelassen werden wie z.B. die potenzielle Belastung (auch „geklärter“ Haushaltsabwässer) mit Antibiotika-Rückständen oder Rückständen von hormonell wirksamen Substanzen (speziell Geschlechtshormone). Diese Substanzen werden als Kriterien der Wasserqualität nicht einmal herangezogen!
Als Verband der deutschsprachigen Landwirte verwehren wir uns vehement dagegen, die Landwirtschaft im Eifeler Raum die Hauptverantwortung für die (fast nicht vorhandene) Belastung unserer Gewässer mit Nitrat in die Schuhe zu schieben.
Die Vorleistungen der Landwirtschaft müssen berücksichtigt werden. Sie hat in den Eifelgemeinden in den vergangenen 30 Jahren einen bedeutenden Extensivierungsprozess durchgemacht: Der Viehbestand ist bei etwa unveränderter landwirtschaftlicher Nutzfläche um ein Drittel (!) reduziert worden. Bei weniger Vieh pro Hektar fällt auch entsprechend weniger Gülle und Mist pro Hektar an. Zudem sinkt der Futterbedarf pro Hektar, worauf die hiesigen Landwirte reagiert haben, indem sie die mineralische Stickstoffdüngung pro Hektar global gesehen halbiert haben.
Weiter weisen wir darauf hin, dass eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen dem Grünland eine herausragende Rolle beim Schutz des Wassers (sowohl Oberflächengewässer als Grundwasser) vor Verunreinigungen mit Nitraten und Phosphaten bezeugen. Dies ist auch einer der Hauptgründe, weshalb die EU ein Grünlanderhaltungsgebot erlassen hat. Grünland ist in der Lage, bis zu 300 Einheiten Stickstoff pro Hektar und Jahr zu verwerten. Das bedeutet, dass man im Grasaufwuchs 300 Einheiten Stickstoff pro Hektar und Jahr zurückfindet. Zahlreiche Versuche belegen zudem, dass die Nitratauswaschung auf Grünlandböden im Vergleich zum Acker selbst dann verschwindend gering ist, wenn im Herbst größere Stickstoffrückstandsmengen im Boden vorhanden sind.
Abwasserklärung
In den Maßnahmen wird u.a. die Klärung der Haushaltsabwässer genannt. Wir weisen darauf hin, dass die klassischen Kläranlagen – ob kollektiv oder individuell – nur die organische Verschmutzung abbauen. Nitrat, Phosphat, … werden dagegen in den nächsten Wasserlauf geleitet. Die tertiäre Abwasserklärung, die Nitrat zumindest teilweise entfernt, wird mit keinem Wort erwähnt. Es scheint, dass sich wieder einmal purer Aktionismus im Spiel ist, nach dem Motto: Hauptsache, wir tun irgendetwas; ob das überhaupt etwas bewirkt, ist unwesentlich.
Die Our als Grenzfluss
Schließlich stellen wir uns und Ihnen die Frage, wie, ja ob überhaupt die Situation der Our als Grenzfluss zwischen Deutschland und Belgien berücksichtigt wird. Sind die Maßnahmen zur Verwirklichung der utopischen Wasserqualität mit Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz abgestimmt? Wenn nein, dann gilt es die Nationalität der eventuell geschädigten Flussperlmuscheln in den Bereichen zu klären, in denen die Our die Staatsgrenze zwischen Belgien und Deutschland bildet. Und um zu ermitteln, wer die Verantwortung trägt, muss zudem auch die „Nationalität“ der Substanz, die zu der Schädigung geführt hat, geklärt werden. Wie man das bewerkstelligen will, ist sicherlich nicht nur uns ein Rätsel. Kafka hätte seine liebe Freude …