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Nach Abschluss der Einschreibungen müssen alle Mitgliedstaaten der EU-Kommission die angemeldete Mengenreduzierung mitteilen. Diese berechnet dann, ob das verfügbare Budget (150 Mio. Euro) bzw. die entsprechende Milchmenge (ca. 1 Mrd. kg) durch die Anmeldungen überschritten wird oder nicht. Wenn das Budget nicht ausgeschöpft wird, folgt eine zweite Runde für den Zeitraum November, Dezember und Januar (und gegebenenfalls eine dritte und vierte).

Wenn das Budget dagegen bereits in der ersten Runde durch die Anmeldungen ausgeschöpft, dann findet ein Kürzungskoeffizient Anwendung. Dieser Kürzungskoeffizient wird Ende September anhand der Anmeldungen berechnet und nicht anhand der tatsächlichen EU-weiten Reduzierung (weil diese erst frühestens Mitte Januar bekannt sein wird). Spätestens am 30. September teilt die Wallonische Region den Teilnehmern schriftlich mit, für welche Reduzierungsmenge sie mit 14 Cent/kg entschädigt werden.

Bei einer Überschreitung (wohlgemerkt der Anmeldungen) z.B. von 50% (ca. 1,5 Mrd. kg EU-weit) beträgt dieser Koeffizient 0,67, was bedeutet, dass nur zwei Drittel der Mengenreduzierung mit 14 Cent/kg (entsprechend 14,4 Cent/l) entschädigt werden (und dies auch wenn sich später herausstellt, dass die tatsächliche Reduzierung z.B. nur ein 1 Mrd. kg beträgt).

Es ist ebenfalls anzumerken, dass nie mehr als die angemeldete Menge vergütet wird. Wenn z.B. 20.000 l angemeldet werden und die tatsächliche Reduzierung letztendlich 25.000 l beträgt, werden trotzdem nur 20.000 l mit 14,4 Cent/l entschädigt (bzw. weniger, wenn ein Kürzungskoeffizient erforderlich ist). Beträgt die tatsächliche Reduzierung letztendlich nur 18.000 l, dann wird die Entschädigung auch nur auf diese Menge berechnet (bzw. weniger, wenn ein Kürzungskoeffizient erforderlich ist).