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Nach Ablauf des ersten Programmzeitraums (d.h. nach dem 31. Dezember) müssen die Landwirte innerhalb von 45 Tagen (d.h. bis spätestens 14. Februar) einen Antrag auf Auszahlung der Vergütung stellen. Die Auszahlung erfolgt spätestens nach 90 Tagen ab dem Datum des Antrags auf Auszahlung, vermutlich aber bereits Ende April oder im Mai.