Die wallonische Verwaltung hat die Mitteilungen des Bodenbindungssatzes 2024 verschickt. Für ca. 500 deutschsprachigen Landwirte ist es beim Drucken des Schreibens allerdings zu einem Fehler gekommen: Die Angaben auf der Rückseite des Schreibens, die die Grundlage für die Berechnung des Bodenbindungssatzes bilden, passen nicht zum Betrieb, dem das Schreiben zugestellt wurde.
Die zuständige Verwaltung versichert, dass der auf der Vorderseite mitgeteilte Bodenbindungssatz korrekt ist und verspricht schnellstmöglich eine Richtigstellung mit den korrekten Basisangaben.