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Ab 2026 Pflicht: Die elektronische Rechnung auch für Landwirte

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Betriebe mit einer Mehrwertsteuernummer in Belgien ihre Rechnungen an andere Unternehmen elektronisch verschicken – und zwar über ein europaweit einheitliches System namens Peppol. Papier oder PDF per Mail reichen dann nicht mehr aus. Das LSZ und der Bauernbund informieren auf mehreren Infoabenden im Oktober zu dieser neuen Regelung.

Was bedeutet das für Landwirte?
Viele Landwirte dachten bisher: „Die E-Rechnung betrifft mich nicht, weil ich pauschal versteuert werde.“ Doch das stimmt nicht. Ab dem 1. Januar 2026 müssen auch pauschalbesteuerte Betriebe elektronische Rechnungen über das Peppol-System empfangen und – falls sie selbst Rechnungen an Händler oder Unternehmer schreiben – auch verschicken. Die gute Nachricht: Im Verkauf an Privatkunden (z.B. beim Ab-Hof-Verkauf) dürfen weiterhin einfache Rechnungen oder Quittungen erstellt werden. Die neue Pflicht gilt ausschließlich im Geschäft mit anderen Unternehmen, also überall dort, wo beide Seiten eine MwSt.-Nummer haben.

Worauf müssen Betriebe achten?

  • Buchhaltungssoftware prüfen: Viele Programme können bereits oder bald automatisch Peppol-Rechnungen verschicken. Fragen Sie bei Ihrem Steuerberater oder Softwareanbieter nach, ob das bei Ihnen schon eingerichtet werden kann.
  • Dienstleister auswählen: Falls das eigene System noch nicht kompatibel ist, braucht man einen Anbieter, der die Rechnungen in das richtige Format bringt und über Peppol verschickt. Dabei lohnt es sich zu prüfen, ob es deutschsprachigen Support gibt und wie sich die Kosten gestalten.
    Bei wenigen Rechnungen pro Monat kann das Grundpaket der Anbieter gratis sein und bis unter 10 Euro/Monat kosten. Werden es mehr Rechnungen, steigt auch der Preis. Für die Jahre 2024–2027 gilt zudem: Selbstständige können für Programme zur Rechnungsstellung einen um 120 % erhöhten Kostenabzug geltend machen.
  • Pflichtangaben prüfen: Jede elektronische Rechnung muss korrekte Angaben enthalten. Am besten die eigene Vorlage vorab mit dem Steuerberater durchgehen.

Wo finde ich Anbieter?
Eine vollständige Liste belgischer Anbieter, die über Peppol E-Rechnungen versenden, finden Sie auf der offiziellen Seite des Föderalstaates (www.erechnung.belgium.be)  
Zusätzlich stellen wir diese Liste auch als Excel-Datei hier zur Verfügung : 123-e-rechnung-anwendungen-28082025.xlsx. Dort ist vermerkt, in welcher Sprache die Anbieter ihre Dienstleistungen anbieten, und es gibt direkte Links zu den jeweiligen Internetseiten. Natürlich kennt auch Ihr Steuerberater Anbieter, mit denen er bereits zusammenarbeitet – ein Gespräch spart Zeit und Nerven.

Fazit
Die elektronische Rechnung kommt – daran führt kein Weg vorbei. Wer sich frühzeitig kümmert, hat später weniger Stress und profitiert von Vorteilen wie weniger Papierkram, schnelleren Abläufen und weniger Fehlern. Am besten noch in diesem Jahr mit Steuerberater oder Anbieter sprechen und die Umstellung Schritt für Schritt vorbereiten.

 

Infoabende zur E-Rechnung
Das LSZ und der Bauernbund bieten im Oktober drei Informationsabende zum Thema E-Rechnung an. Sie richten sich an alle, die sich bisher noch nicht selbst um die Umsetzung gekümmert haben, keine Unterstützung vom Steuerberater erhalten oder sich bei der Anbieterauswahl unsicher fühlen. Wir begleiten die Teilnehmenden bei der Anmeldung bei einem Anbieter. Zwei Anbieter stehen dabei zur Auswahl:

  • Billit, ein möglicher Marktführer,
  • Doccle, für dessen Bezahlversion Doccle Pro Mitglieder des Bauernbundes 15 % Rabatt erhalten.

Die Infoabende finden statt:

13.10. in Eynatten

20.10. in Bütgenbach

23.10. in Rodt/St. Vith

jeweils um 20 Uhr.

Genauere Informationen folgen in der nächsten Ausgabe. Eine Anmeldung ist aber schon jetzt möglich unter: www.lsz-ostbelgien.be