Menu

Zurück zu Aktuelles >Steuerabzug für Verluste durch Blauzungenkrankheit


Die Blauzungenkrankheit hat 2024 tiefe Spuren in der Rinderhaltung hinterlassen. Obwohl die Impfkampagne Früchte trägt, haben viele Betriebe noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Um diese Verluste teilweise auszugleichen, ist nun ein besonderer Steuerabzug möglich.

Mit der Steuerverwaltung wurde vereinbart, dass Betriebe, die eine pauschale Steuererklärung abgeben, einen Sonderabzug für Verluste durch Blauzungenkrankheit für erkrankte Rinder und Schafe geltend machen können. Zusätzlich zum normalen Abzug für Todesfälle soll dieser Sonderabzug die Verluste bei Wachstum und Milchproduktion ausgleichen, von denen viele Betriebe im letzten Jahr betroffen waren. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie dies berechnen können und welche Belege Sie vorlegen müssen.

Grundsätze des Sonderabzugs

Der Betrag für den Sonderabzug für Blauzungenkrankheit wird anhand der auftretenden Sterblichkeitsrate bestimmt. Es werden drei Kategorien auf der Grundlage der Anzahl der verendeten Tiere pro Tierkategorie unterschieden, wie in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1. Abzug in Abhängigkeit von der Sterblichkeitsrate

Sterblichkeitsrate pro Tierkategorie

Sonderabzug Blauzungenkrankheit

> 15 %

30

Zwischen 10 und 15 %

15

<10 %

10

 

Der Betrag der Sonderabzüge für Blauzungenkrankheit wird als Verlustprozentsatz auf den geschätzten wirtschaftlichen Wert der Gruppe erkrankter Tiere berechnet. Dazu müssen für jede Tierkategorie die festgestellten Gewichte der erkrankten Tiere und ihr jeweiliger Wert, der in der in Tabelle 2 angegebenen Tarifvereinbarung festgelegt ist, berücksichtigt werden.

Tabelle 2. Pauschalwert für Rinder und Schafe

Kategorie

Wert pro kg Lebendgewicht

Kälber und Jungvieh Milchvieh

5,12

Kälber und Jungvieh Milchkühe

8,40

Kühe Milchvieh

1,75

Säugekühe

1,75

Andere Rinder Milchvieh

2,10

Sonstige Rinder Milchvieh

3,44

Schafe

2,00

 

Erforderliche Nachweise

Um die mehr oder weniger schwere Ausprägung der Krankheit beurteilen zu können, müssen die vorgelegten Unterlagen, darunter die Bescheinigungen der behandelnden Tierärzte, folgende Angaben enthalten:

• Datum des Ausbruchs der Krankheit;

• Anzahl der festgestellten Todesfälle infolge der Krankheit;

• Höhe der Honorare und Kosten für Arzneimittel, die vom Landwirt bezahlt wurden.

Um die Schwere der Krankheit beurteilen zu können, muss der Tierarzt zusätzlich zum Standardattest einen detaillierten und genauen Bericht über die besonderen Behandlungen vorlegen, die während einer mehr oder weniger langen Krankheitsphase durchgeführt wurden, und diese durch die entsprechenden Verabreichungs- und Beschaffungsbelege belegen. Unseren Mitgliedern raten wir außerdem, mit ihrem Steuerberater ihre Situation genau zu diskutieren, da die in der Wallonie ausgezahlte Entschädigung ebenfalls versteuert werden muss, wenn dieser Steuerabzug in Anspruch genommen werden soll.

 

Ein Beispiel

 

• Milchviehbetrieb in der Zandleemstreek mit einem Bestand von 71 Milchkühen, 25 Kälbern und 57 anderen Rindern.

• Der Betrieb wurde am 20. August 2024 von der Blauzungenkrankheit befallen.

• Insgesamt waren 71 Tiere von der Krankheit betroffen, von denen 25 starben.

 

Feststellungen

An der Blauzungenkrankheit verstorbene Tiere (auf Grundlage der Bescheinigungen des Tierkörperbeseitigungsunternehmens)

Feststellungen

 Tiere, die aufgrund der Blauzungenkrankheit verendet sind (basierend auf den Bescheinigungen des Tierkörperbeseitigungsunternehmens)

 

Tierart

Anzahl

Gewicht

Kühe

6

600 kg

Kälber

10

50 kg

Rinder -2 Jahre

4

550 kg

Rinder +2 Jahre

5

650 kg

Gesamt

25

 

 

 

                              

Kranke Tiere, die von der Blauzungenkrankheit befallen waren und nach ihrer Genesung auf dem Hof behalten wurden.

Tierart

Anzahl

Gewicht (Schätzung)

Kühe

19

615 kg

Kälber

12

50 kg

Rinder -2 Jahre

7

487 kg

Rinder +2 Jahre

8

610 kg

Gesamt

46

 

 

 

Schritt 1: Bestimmung des anzuwendenden Verlustprozentsatzes

 

Anzahl toter Tiere                        25       

-----------------------------       =       ------                = 16.33

Anzahl Tiere der Tierart               153

 

                      Der zu berücksichtigende Verlustprozentsatz beträgt somit 15 %.

 

Schritt 2: Ermittlung der Höhe des durch die Blauzungenkrankheit verursachten Verlusts

 

                 Verluste durch Sterblichkeit

 

                 Kühe:           6 x 1.710,00 Euro =  10.260,00 Euro

Kälber: Tote KälberTiere                                10       

---------------------------------------        =             -------                 = 14 %

Durchschnittliche Anzahl Kühe                       153

auf dem Betrieb

 

 

 

                       

 

Es werden nur Verluste von mehr als 10 % Kalbsterblichkeit berücksichtigt

Kälber:    3 x 420 Euro/Stück =         1.260,00 Euro

 

                 Rinder unter 2 Jahren:        4 x 550 kg x 3,44 Euro =        7.568,00 Euro

 

                 Rinder + 2 Jahre:   5 x 650 kg x 3,44 Euro =        11.180,00 Euro

                 Gesamtverlust durch Sterblichkeit 30.268,00 Euro

 

                 Sonderabzug für an Blauzungenkrankheit erkrankte Tiere (Gewichte basierend auf Schätzungen)

 

                 Kühe:                     19 x 615 kg x 1,75 x 15 % =   3.067,31 Euro

 

                 Kälber:         12 x 50 kg x 8,40 x 15 % =   756,00 Euro

 

                 Rinder unter 2 Jahren:       7 x 487 kg x 3,44 x 15 % =     1.759,00 Euro

 

                 Rinder +2 Jahre:    8 x 610 kg x 3,44 x 15 % =     2.518,08 Euro

 

                 Gesamtverlust durch Krankheit                 8.100,39 Euro