Die Blauzungenkrankheit hat 2024 tiefe Spuren in der Rinderhaltung hinterlassen. Obwohl die Impfkampagne Früchte trägt, haben viele Betriebe noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Um diese Verluste teilweise auszugleichen, ist nun ein besonderer Steuerabzug möglich.
Mit der Steuerverwaltung wurde vereinbart, dass Betriebe, die eine pauschale Steuererklärung abgeben, einen Sonderabzug für Verluste durch Blauzungenkrankheit für erkrankte Rinder und Schafe geltend machen können. Zusätzlich zum normalen Abzug für Todesfälle soll dieser Sonderabzug die Verluste bei Wachstum und Milchproduktion ausgleichen, von denen viele Betriebe im letzten Jahr betroffen waren. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie dies berechnen können und welche Belege Sie vorlegen müssen.
Grundsätze des Sonderabzugs
Der Betrag für den Sonderabzug für Blauzungenkrankheit wird anhand der auftretenden Sterblichkeitsrate bestimmt. Es werden drei Kategorien auf der Grundlage der Anzahl der verendeten Tiere pro Tierkategorie unterschieden, wie in Tabelle 1 dargestellt.
Tabelle 1. Abzug in Abhängigkeit von der Sterblichkeitsrate
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Sterblichkeitsrate pro Tierkategorie |
Sonderabzug Blauzungenkrankheit |
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> 15 % |
30 |
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Zwischen 10 und 15 % |
15 |
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<10 % |
10 |
Der Betrag der Sonderabzüge für Blauzungenkrankheit wird als Verlustprozentsatz auf den geschätzten wirtschaftlichen Wert der Gruppe erkrankter Tiere berechnet. Dazu müssen für jede Tierkategorie die festgestellten Gewichte der erkrankten Tiere und ihr jeweiliger Wert, der in der in Tabelle 2 angegebenen Tarifvereinbarung festgelegt ist, berücksichtigt werden.
Tabelle 2. Pauschalwert für Rinder und Schafe
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Kategorie |
Wert pro kg Lebendgewicht |
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Kälber und Jungvieh Milchvieh |
5,12 |
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Kälber und Jungvieh Milchkühe |
8,40 |
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Kühe Milchvieh |
1,75 |
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Säugekühe |
1,75 |
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Andere Rinder Milchvieh |
2,10 |
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Sonstige Rinder Milchvieh |
3,44 |
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Schafe |
2,00 |
Erforderliche Nachweise
Um die mehr oder weniger schwere Ausprägung der Krankheit beurteilen zu können, müssen die vorgelegten Unterlagen, darunter die Bescheinigungen der behandelnden Tierärzte, folgende Angaben enthalten:
• Datum des Ausbruchs der Krankheit;
• Anzahl der festgestellten Todesfälle infolge der Krankheit;
• Höhe der Honorare und Kosten für Arzneimittel, die vom Landwirt bezahlt wurden.
Um die Schwere der Krankheit beurteilen zu können, muss der Tierarzt zusätzlich zum Standardattest einen detaillierten und genauen Bericht über die besonderen Behandlungen vorlegen, die während einer mehr oder weniger langen Krankheitsphase durchgeführt wurden, und diese durch die entsprechenden Verabreichungs- und Beschaffungsbelege belegen. Unseren Mitgliedern raten wir außerdem, mit ihrem Steuerberater ihre Situation genau zu diskutieren, da die in der Wallonie ausgezahlte Entschädigung ebenfalls versteuert werden muss, wenn dieser Steuerabzug in Anspruch genommen werden soll.
Ein Beispiel
• Milchviehbetrieb in der Zandleemstreek mit einem Bestand von 71 Milchkühen, 25 Kälbern und 57 anderen Rindern.
• Der Betrieb wurde am 20. August 2024 von der Blauzungenkrankheit befallen.
• Insgesamt waren 71 Tiere von der Krankheit betroffen, von denen 25 starben.
Feststellungen
An der Blauzungenkrankheit verstorbene Tiere (auf Grundlage der Bescheinigungen des Tierkörperbeseitigungsunternehmens)
Feststellungen
Tiere, die aufgrund der Blauzungenkrankheit verendet sind (basierend auf den Bescheinigungen des Tierkörperbeseitigungsunternehmens)
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Tierart |
Anzahl |
Gewicht |
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Kühe |
6 |
600 kg |
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Kälber |
10 |
50 kg |
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Rinder -2 Jahre |
4 |
550 kg |
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Rinder +2 Jahre |
5 |
650 kg |
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Gesamt |
25 |
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Kranke Tiere, die von der Blauzungenkrankheit befallen waren und nach ihrer Genesung auf dem Hof behalten wurden.
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Tierart |
Anzahl |
Gewicht (Schätzung) |
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Kühe |
19 |
615 kg |
|
Kälber |
12 |
50 kg |
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Rinder -2 Jahre |
7 |
487 kg |
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Rinder +2 Jahre |
8 |
610 kg |
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Gesamt |
46 |
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Schritt 1: Bestimmung des anzuwendenden Verlustprozentsatzes
Anzahl toter Tiere 25
----------------------------- = ------ = 16.33
Anzahl Tiere der Tierart 153
Der zu berücksichtigende Verlustprozentsatz beträgt somit 15 %.
Schritt 2: Ermittlung der Höhe des durch die Blauzungenkrankheit verursachten Verlusts
Verluste durch Sterblichkeit
Kühe: 6 x 1.710,00 Euro = 10.260,00 Euro
Kälber: Tote KälberTiere 10
--------------------------------------- = ------- = 14 %
Durchschnittliche Anzahl Kühe 153
auf dem Betrieb
Es werden nur Verluste von mehr als 10 % Kalbsterblichkeit berücksichtigt
Kälber: 3 x 420 Euro/Stück = 1.260,00 Euro
Rinder unter 2 Jahren: 4 x 550 kg x 3,44 Euro = 7.568,00 Euro
Rinder + 2 Jahre: 5 x 650 kg x 3,44 Euro = 11.180,00 Euro
Gesamtverlust durch Sterblichkeit 30.268,00 Euro
Sonderabzug für an Blauzungenkrankheit erkrankte Tiere (Gewichte basierend auf Schätzungen)
Kühe: 19 x 615 kg x 1,75 x 15 % = 3.067,31 Euro
Kälber: 12 x 50 kg x 8,40 x 15 % = 756,00 Euro
Rinder unter 2 Jahren: 7 x 487 kg x 3,44 x 15 % = 1.759,00 Euro
Rinder +2 Jahre: 8 x 610 kg x 3,44 x 15 % = 2.518,08 Euro
Gesamtverlust durch Krankheit 8.100,39 Euro
