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Unter den Punkten 11, 12 und 13 sind die Strafabzüge wegen verspäteter Einreichung der Flächenerklärung verrechnet. Diese Abzüge belaufen sich auf 3% pro Werktag Verzug für die Basisprämie und 1% pro Werktag Verzug für alle anderen Prämien.

Die Punkte 14, 15 und 16 gelten Strafabzügen für den Fall, dass aktenkundig wird, dass nicht alle bewirtschafteten Flächen in der Flächenerklärung angegeben wurden.

Die Punkte 17, 18 und 19 betreffen die Abzüge wegen Überschreitung der verfügbaren finanziellen Mittel. Jede Prämienkategorie verfügt über ihr eigenes, vorab festgelegtes Budget. Wenn dieses überschritten wird, wird eine Kürzung des Gesamtbetrags der betreffenden Prämienkategorie fällig.

Unter den Punkten 26 bis 31 wird die Haushaltsdisziplin und eventuell die lineare Kürzung aller Prämien verrechnet. Im Rahmen der Haushaltsdisziplin wird auf die Gesamtbeträge aller Prämienkategorien (mit Ausnahme der ersten 2000 Euro der Basisprämie) vorsorglich ein gewisser Anteil einbehalten. Für 2015 wurde dieser Anteil auf 1,393% festgelegt.

Zudem kann trotz der vorsorglichen Abzüge (Punkte 17-19) nicht ausgeschlossen werden, dass die nationale belgische Prämienobergrenze überschritten wird. Wenn das der Fall ist, dann müssen alle Prämien (inklusive der ersten 2000 Euro der Basisprämie) linear um den entsprechenden Fehlbetragsanteil gekürzt werden. (Für 2015 ist das nicht der Fall und es findet folglich keine lineare Kürzung Anwendung.)