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Unter Punkt 32 sind die Rückerstattungen aus dem Jahr 2014 angegeben. Wie erwähnt wird im Rahmen der Haushaltsdisziplin vorsorglich ein Teil der Prämien nicht ausgezahlt. In der Regel erweist sich diese Vorsorgemaßnahme als unbegründet. Mit anderen Worten: Es bleibt Geld übrig. Dieses Geld wird im folgenden Jahr linear über alle unter Punkt 24 aufgelisteten Prämienbeträge verteilt. Für 2015 beläuft sich die Rückerstattung auf 1,30%.

Punkt 36 behandelt die Abzüge aufgrund von Verstößen gegen die Cross-Compliance-Auflagen im Jahr 2015. Die betroffenen Landwirte sind vorab schriftlich über die festgestellten Verstöße und den Kürzungssatz in Kenntnis gesetzt worden.

Die Punkte 39, 40 und 41 geben den Gesamtbetrag nach sämtlichen Abzügen pro Prämienkategorie sowie die bereits erfolgten Überweisungen (mit Datumsangabe) an.

Bei den unter den Punkten 42 und 43 angegebenen Beträgen handelt es sich um ausstehende Restbeträge bzw. eventuelle Rückforderungen. Im Fall einer Rückforderung wird die Zahlungsfrist nach Ablauf der Einspruchsfrist mitgeteilt.

Punkt 44 betrifft eine eventuelle Strafausweitung. Hierzu kommt es bei sehr großen Differenzen (>50%) zwischen den angegebenen und den zulässigen Mengen (Flächen und Tiere), die nicht durch Unachtsamkeit zu rechtfertigen sind. In diesem Fall unterstellt man betrügerisches Handeln, das mit einer Ausdehnung der Strafe auf die Betriebsprämie der folgenden drei Jahre geahndet wird.