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Seit Ende Mai ist ein neues Gesetz in Kraft, das den Erwerb und den Einsatz sog. Biozide regelt. Das Ganze geht – schon wieder – einher mit einem hohen administrativen Aufwand. Die Entrüstung bei Händlern und Landwirten ist entsprechend groß. Der Bauernbund fordert denn auch dringend die Korrektur der Auflagen.

Das neue Gesetz verpflichtet jeden Verkäufer und Anwender von Bioziden des sog. geschlossenen Handels, sich bei den Behörden registrieren zu lassen. Darüber hinaus muss jeglicher Verkauf, Erwerb und Einsatz von Bioziden dieser Kategorie innerhalb vorgegebener Fristen in einem Online-Registrierungssystem gemeldet werden.