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Der Bauernbund ist sich bewusst, dass der Einsatz von Bioziden des geschlossenen Handels ein hohes Gesundheitsrisiko beinhalten kann und deshalb angemessene Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind. Aber wir stellen fest, dass die in Art. 48 aufgeführten Auflagen einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Das ist nicht akzeptabel, zumal die Föderalregierung angibt, eine administrative Vereinfachung anzustreben.

Der Bauernbund ist überzeugt, dass weder die Sicherheit und die Gesundheit des Anwenders beeinträchtigt werden noch ein Risiko für die Umwelt entsteht, wenn man auf die Registrierung des Erwerbs durch den Käufer sowie des Einsatzes verzichtet. Wir haben die zuständige Ministerin aufgefordert, die notwendigen Schritte in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Organisationen in die Wege zu leiten.