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Die Verkäufer von Bioziden unterliegen einer Fülle von Auflagen und Verpflichtungen, auf die wir hier nicht eingehen. Aber auch auf die Käufer und Anwender – darunter die Landwirte – von Bioziden des geschlossenen Kreislaufs kommt nach derzeitigem Stand der Dinge weiterer administrativer Aufwand zu:

- Sie müssen sich als „registrierter Benutzer“ im behördlichen Online-Registrierungssystem einschreiben,

- sie müssen Sachkenntnis nachweisen und den Verpflichtungen gemäß der Zulassungsakte des Produkts nachkommen und

- sie müssen jährlich die angekauften und verwendeten Mengen mitteilen.

Die Meldung des Erwerbs durch den Käufer ist in unseren Augen absolut überflüssig. Sie bietet keinerlei Mehrwert, da der Verkäufer bereits zu dieser Mitteilung verpflichtet ist. Die Meldung jeglichen Einsatzes leistet ebenfalls keinerlei Beitrag zu einer korrekten und sicheren Verwendung derartiger Biozide!