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Aus landwirtschaftlicher Sicht sind folgende Punkte in den TTIP-Verhandlungen sensibel:

Hormone

Die USA haben sich nie damit abgefunden, dass die EU die Einfuhr von Hormonfleisch verweigert. Sie haben die Angelegenheit vor die WTO gebracht, wo die EU auch verurteilt wurde. Es konnte aber ein Kompromiss in Form eines zollfreien Einfuhrkontingents für hormonfreies Rindfleisch aus den USA gefunden werden. Am Grundsatz des Einfuhrverbots für Hormonfleisch darf nicht gerüttelt werden: Für die EU muss der Import von Hormonfleisch eine klare rote Linie bleiben, die nicht überschritten werden darf.

In den USA ist – anders als in Europa – der Einsatz von Wachstumshormonen zur Steigerung der Milchleistung erlaubt. Weil diese Hormone praktisch nicht nachweisbar sind, handhabt die EU hohe Einfuhrzölle auf US-amerikanische Milchprodukte. Dadurch sind diese in der EU nicht wettbewerbsfähig und ihrer Einfuhr ist de facto ein Riegel vorgeschoben. Auch hier darf die EU keine Zugeständnisse machen.

Wachstumsförderer

Nichthormonelle Wachstumsförderer wie Ractopamin sind in den USA zugelassen, nicht aber in der EU. Die EU verbietet konsequenterweise die Einfuhr von Erzeugnissen, die unter Einsatz von Ractopamin produziert worden sind. Auch in dieser Angelegenheit verbieten sich Zugeständnisse der EU.

Entkeimung

Milchsäure ist in der EU zur Verringerung des Keimdrucks zugelassen und demnach kann die Einfuhr von derart behandelten Produkten nicht verboten werden. Aber auch hier gilt: Für die USA ist die Sicherheit des Endprodukts ausschlaggebend; was im Verlauf der Kette passiert, ist dort irrelevant. In der EU wird dagegen die gesamte Produktionskette überwacht, was Kostennachteile bedingt. Der Fall Milchsäure darf nicht auf andere Situationen (sprich: Chlorhähnchen) ausgeweitet werden; hier muss das Importverbot bestehen bleiben.

GVO

Die europäischen Verbraucher reagieren sehr sensibel auf den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Genehmigungsverfahren für GVO verlaufen in der EU entsprechend schleppend und unter dem Strich erhalten bedeutend weniger GVOs eine Zulassung in der EU als in den USA. Die USA prangern dies als Handelshemmnis an, das beseitigt werden müsse.

Der gesunde Menschenverstand müsste eigentlich fordern, dass Entscheidungen für oder gegen GVO nicht emotional, sondern auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden.

Biopatente

In der EU können Pflanzen(sorten) nicht patentiert werden. Stattdessen werden die wirtschaftlichen Interessen des Züchters durch das Sortenschutzgesetz geschützt. Dieses garantiert dem Sorteninhaber ein ausschließliches Vermehrungsrecht, aber die Sorte darf von anderen zur Züchtung neuer Sorten verwendet werden. Dieser sog. Züchtervorbehalt gewährleistet eine schnelle, rentable und kosteneffiziente Innovation im Bereich der Pflanzenzüchtung.

Mit dem Aufkommen der Biotechnologie hat der Patentschutz auch in der EU Eingang in die Bereiche Pflanzenzüchtung und Nahrungsmitteltechnologie gehalten. Solche sog. Biopatente können u.a. für Erfindungen vergeben werden, die Tiere oder Pflanzen betreffen. Biopatente gehen einen Schritt weiter als der Sortenschutz: Dritte dürfen nur an patentierten Organismen forschen, sie aber nicht weiterentwickeln.

Die USA handhaben ein umfassenderes und restriktiveres Patentrecht als die EU. Auf der einen Seite werden dadurch die wirtschaftlichen Interessen der Züchter besser geschützt, auf der anderen Seite wird die Weiterentwicklung durch Dritte erschwert und die Innovation verlangsamt. In den TTIP-Verhandlungen muss die EU Wert legen auf ein Gleichgewicht zwischen der Rentabilität von Forschung und Entwicklung einerseits und einem ausreichenden Potenzial für Weiterentwicklungen andererseits.

Geistiges Eigentum

Für die Landwirtschaft spielen die Diskussionen über die Rechte an geistigem Eigentum auch im Bereich der geografischen Angaben wie Champagner, Parmaschinken eine Rolle. Die USA betrachten derartige Angaben nicht als geschützte Markenzeichen. Jeder beliebige Erzeuger kann deshalb in den USA seinen Sekt als Champagner oder seinen Schinken als Parmaschinken vermarkten. Die EU fordert aber zurecht, dass die USA den Schutz der europäischen geografischen Angaben anerkennen und übernehmen.