Menu

Zurück zu Theme >Das Kleingedruckte

Das KleingedruckteZurück zu Theme >


Die Anfrage auf Auszahlung der Investitionsprämie wird „Investitionserklärung“ genannt. Sie muss elektronisch eingereicht und unterschrieben werden. Mit der Unterschrift geht man eine Reihe von Verpflichtungen ein, die im Kleingedruckten stehen: Buchführung, ausreichende Lagerkapazität für Gülle und Mist, Bodenbindungssatz unter 1, … Ausdrücklich vermerkt ist auch, dass die bezuschussten Gebäude oder Maschinen nicht verpachtet oder vermietet werden dürfen. Sie müssen mindestens sieben Jahre genutzt werden bzw. auf dem Betrieb verbleiben.

Die Verwaltung wälzt einen Teil ihrer Arbeit auf den Antragsteller ab. Begründet wird dies mit Personalmangel und den strikten Kontrollen der EU. Das Einreichen der Rechnungen über das Portal hat zuerst einmal zu einer Verzögerung der Auszahlungen geführt. Bleibt abzuwarten, ob diese neue Rationalisierung hilft, die ADISA-Akten zukünftig schneller zu bearbeiten.

Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt, lautet eine Redensart. Bei ADISA könnte man parodieren, dass die Verwaltung den Computer vor die Prämie gesetzt hat. Betriebswirtschaftlich sind die Investitionsprämien eine sehr interessante Sache. Angesichts der Kinderkrankheiten beim Start dieser Regelung stellt sie die Geduld aller Betroffenen – Landwirte, Berater und auch Beamte – auf eine harte Probe. Die Hoffnung, dass ähnlich wie bei ISA mit den Jahren Deutlichkeit und Routine die Arbeit beschleunigen, stirbt zuletzt.