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Zur Erinnerung: Bei einer Investition, muss der Antrag über das Internet-Portal gestellt werden. Einmal eingereicht, hat die Verwaltung zehn Arbeitstage Zeit, um den Antrag einer ersten Prüfung zu unterziehen. Wenn noch Elemente fehlen oder ergänzt werden müssen, muss der Antrag neu gestellt werden und es beginnt eine neue Frist von zehn Arbeitstagen. Wenn die erste Überprüfung positiv ausfällt, erhält der Landwirt eine „Zulässigkeitsmitteilung“. Ab diesem Datum werden Rechnungen für Investitionen berücksichtigt. Sind die Rechnungen vor dem Datum der Zulässigkeitsmitteilung ausgestellt worden, dann verliert man den Anspruch auf die Investitionsprämie!

Am Ende eines jeden Trimesters analysiert die Verwaltung alle Anträge und berechnet, wie viel Prämien insgesamt beantragt worden sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei dieser Prüfung erneut Fragen an den Landwirten gestellt werden. Dann muss der Antrag erneut angepasst und wieder über das Portal eingereicht werden.

Pro Trimester steht der Verwaltung ein begrenztes Budget zur Verfügung. Werden mehr Prämien beantragt als Geld verfügbar ist, kommt es zu einem Auswahlverfahren. Jede Akte bekommt Punkte nach Kriterien wie Alter des Betriebsleiters, Art der Investition, Lage des Betriebs (benachteiligtes Gebiet), Biobetrieb, Dauergrünlandanteil, Familienbetrieb, ... Die Anträge mit der geringsten Punktezahl werden ausgeschlossen. Wenn noch nicht investiert wurde, hat der Landwirt die Möglichkeit, seinen Antrag wieder neu einzureichen.