Menu

Zurück zu Theme >Rechnungen und Zahlungsbeleg: aufgepasst

Rechnungen und Zahlungsbeleg: aufgepasstZurück zu Theme >


Die Verwaltung prüft, ob die Rechnung auf den Antragssteller ausgestellt wurde. Gesetzlich müssen die Mehrwertsteuernummer und die Bezeichnung des Rechnungsempfängers mit den Angaben in der Zentralen Unternehmensdatenbank übereinstimmen. So wird eine Rechnung ohne Mehrwertsteuernummer verworfen und kann auch nicht mehr nachgereicht werden. Sollte die Rechnung vor dem Datum der Zulässigkeit ausgestellt worden sein, wird sie ebenfalls verworfen. Das ist besonders wichtig bei Gebäuden, denn dort kommt in der Regel eine Fülle verschiedener Rechnungen zusammen. Findet die Verwaltung auch nur eine einzige Rechnung die vor dem Datum der Zulässigkeit ausgestellt wurde, dann verliert der Landwirt den Anspruch auf die Prämie für die gesamte Investition!

Die Beschreibung auf der Rechnung ist ebenfalls wichtig. Bei einer Maschine sollte die genaue Bezeichnung und wenn möglich die Seriennummer, die Fahrgestellnummer oder Ähnliches angegeben werden. Die Rechnung muss sich zweifelsfrei der Investition zuordnen lassen.

Die Verwaltung hat angekündigt, die Rechnungen akribisch zu prüfen. Kassenzettel (z.B. für Baubedarf) werden nicht mehr akzeptiert.

Mit der Rechnung muss auch ein Beweis vorgelegt werden, dass die Rechnung beglichen wurde. In der Vergangenheit wurden auch Barzahlungen mit ordnungsgemäßer Quittung akzeptiert. Bei ADISA werden nur Banküberweisungen akzeptiert! In der Mitteilung muss die Referenz der Rechnung angegeben werden und pro Rechnung eine Überweisung erfolgen. Auch hier gilt: Ist die Zahlung vor der Zulässigkeitsmitteilung erfolgt, wird die Prämie für die gesamte Investition verweigert. Die Überweisung sollte auch von einem Konto des Antragstellers erfolgen.