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Im 4. Trimester 2015 wurden 279 Anträge eingereicht, ohne dass das verfügbare Budget ausgeschöpft wurde. Ein Auswahlverfahren war deshalb nicht erforderlich. Im 1. Trimester 2016 wurden 456 Anträge eingereicht und ein Auswahlverfahren gilt als nicht sehr wahrscheinlich. Im 2. Trimester 2016 waren es 275 Anträge, allerdings für größere Investitionen und damit einer höheren Wahrscheinlichkeit eines Auswahlverfahrens.

Die Anträge, die das Auswahlverfahren bestehen, erhalten einen „Zuwendungsbescheid“, in dem die genaue Höhe der Investitionsbeihilfe mitgeteilt wird. Außerdem liegt dem Schreiben eine „Investitionserklärung“ bei. Damit erhält der Landwirt die Sicherheit, dass er eine Beihilfe für die Investition erhalten wird.

Sobald die Investition abgeschlossen ist, kann die Auszahlung beantragt werden. Für ein Gebäude müssen alle Arbeiten abgeschlossen sein und das Gebäude muss in Betrieb genommen worden sein. Sämtlicher müssen Rechnungen nicht nur vorliegen, sondern auch beglichen worden sein. Im Fall einer Maschine benötigt man die Rechnung und den Zahlungsbeleg. Alle Dokumente müssen über das Portal eingereicht werden. Sie müssen folglich eingescannt und die Investitionserklärung elektronisch unterzeichnet werden.