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Forderungen an Regierung und Behörden

 

1.1. Abstimmung der verschiedenen Kontrollbehörden untereinander

Die Kontrollbefugnis in den Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Betrieben ist stark zersplittert. Die FASNK ist für die sanitäre Kontrolle und die Aufsicht über die Schlachtkörper zuständig. Der FÖD Wirtschaft wacht darüber, dass die Schlachtkörper korrekt gewogen werden. Die Kontrolle der korrekten Präsentierung und Klassifizierung der Schlachtkörper obliegt wiederum den regionalen Behörden. Darüber hinaus bestehen auch noch interprofessionelle Vereinbarungen zwischen den Schlachtbetrieben und den Rindfleischerzeugern, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

Um die Organisation der Kontrollen zu bewerten, die Kontrollen besser aufeinander abzustimmen und deren Ergebnisse korrekt zu bewerten, schlägt die Agrofront ein Rundtischgespräch aller Kontrollbehörden vor. Ein integrierter Kontrollansatz der verschiedenen Kontrollstellen muss schlüssige Garantien für ein auf der ganzen Linie übereinstimmendes, kohärentes Endergebnis bieten.

1.2. Korrektes Wiegen in der Schlachtlinie

Die Agrofront fordert zusätzliche Maßnahmen des FÖD Wirtschaft, um zu gewährleisten, dass Lebendvieh und Schlachtkörper jederzeit korrekt gewogen werden.

1.2.1. Wiegeeinrichtungen häufiger kontrollieren und eichen

Momentan werden die Waagen nur alle vier Jahre geeicht. Das ist eindeutig zu wenig. In den modernen, großen Schlachtbetrieben werden täglich hunderte von Rindern und gar tausende von Schweinen geschlachtet. Selbst eine geringe Abweichung der Messgenauigkeit kann deshalb großen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Dies gilt umso mehr als es keine verlässliche Methode gibt, um das Gewicht des lebenden Rindes mit seinem späteren Schlachtkörpergewicht in Bezug zu setzen. Mit anderen Worten: Der Erzeuger ist voll und ganz davon abhängig, dass im Schlachthof beim Wiegen nicht geschummelt wird.

1.2.2. Unangekündigte Kontrollen der Waagen

Neben einer häufigeren Eichung fordern die landwirtschaftlichen Verbände auch, dass die Überprüfung der Waagen unangekündigt erfolgt. Das gilt ganz speziell für die digitalen Waagen, die allgemein Standard sind.

1.2.3 Durchführung der Kontrollen

Die Agrofront spricht sich dafür aus, die Kontrolle der Waagen von FÖD Wirtschaft an ein unabhängiges zertifiziertes Kontrollorgan auszulagern, das auch die Eichung übernehmen kann.