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Sektorielle Initiativen und Maßnahmen

 

1.3. Umsetzung der Branchenvereinbarung in Sachen Transparenz

 

1.3.1 Die Vereinbarungen müssen unverzüglich umgesetzt werden.

1.3.2 Standard-Anbietungsform für die Schlachtkörperklassifizierung

Die Agrofront fordert, dass alle Rinderschlachtkörper in einer einheitlichen Zusammensetzung präsentiert und angeboten werden. Alle Schlachtkörper müssen 24 Stunden lang ab dem Zeitpunkt der Schlachtung intakt bleiben. Dies bietet zusätzliche Garantien in Sachen Rückverfolgbarkeit der späteren Teilstücke. Die zu verwendende Anbietungsform ist „0“, d.h. einschließlich Nierenzapfen und Schwanz.

1.3.3 Strikte Handhabung der europäischen Vorschriften

Der europäische Umrechnungskoeffizient von -2% zur Umrechnung des Warmgewichts in das Kaltgewicht ist unverzüglich und überall anzuwenden.

1.4 Stärkung der interprofessionellen Aufgaben IVB und CW3C

Die interprofessionelle Aufsicht und das Dienstleistungsangebot für die Rindviehhalter zur Verbesserung der Transparenz müssen gestärkt werden. Viele flämische Rinder werden in Wallonien geschlachtet und umgekehrt. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass IVB (Flandern) und CW3C (Wallonien) eng zusammenarbeiten. Die im interprofessionellen Abkommen vereinbarte Transparenz muss sowohl in Flandern als auch in Wallonien beschleunigt umgesetzt werden und die Aufsichts- und Beratungsfunktion der interprofessionellen Organe muss um einen angepassten Rechtsrahmen erweitert werden.