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Interessiert an Güllevermittlung?
Protect’eau bietet eine Online-Plattform für die Vermittlung von Mist und Gülle an. Über www.labeef.be können Betriebe mit einem Bodenbindungssatz über 1 (und andere) überzähligen organischen Betriebsdünger anbieten, während Interessenten ihren Bedarf anmelden können. Die Plattform hilft beiden Interessentengruppen, den nächstgelegenen Partner zu finden, um Gülle entsprechend ihrem Bedarf abzutreten oder abzunehmen. In der Austauschbörse für Betriebsdünger (www.labeef.be) erkennen Sie in einigen Klicks die potenziellen Partner, die Ihrem Angebot entsprechen und Sie können direkt Kontakt mit ihnen aufnehmen. Das kostenlose, vertrauliche und regelmäßig aktualisierte Tool eröffnet neue Möglichkeiten im Hinblick auf die optimale Verwertung organischer Dünger und die Einhaltung des Bodenbindungssatzes. Praktisch Sie möchten überzähligen organischen Dünger anbieten? Dann tragen Sie sich ein und geben Sie die Art der Betriebsdünger (Rindermist, Rindergülle, Schweinegülle, …), die Produktionsmethode (biologisch oder konventionell), die angebotenen Mengen, Ihren Standort sowie alle weiteren Informationen ein, die Sie für notwendig erachten. Sie sind daran interessiert, Gülle oder Mist abzunehmen? Dann tragen Sie Ihren Bedarf und Ihre Anforderungen ein. www.labeef.be verarbeitet die Angaben der Anbieter und der potenziellen Abnehmer. Die Plattform ortet die Betriebe, die Ihren Kriterien entsprechen, auf einer interaktiven Karte. Sie können die Karte vergrößern und eine Liste mit den Kontaktdaten erhalten. Wenn neue Angebote eintreffen, die Ihren Kriterien entsprechen, dann werden Sie per E-Mail entsprechend informiert. Für die Organisation, die verwaltungstechnischen Formalitäten und den praktischen Ablauf sind die beiden am Transfer beteiligten Parteien selbst zuständig. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Gülletransferverträge der zuständigen Verwaltung gemeldet werden müssen. Sie nutzen die Plattform bereits? Dann vergessen Sie nicht, Ihr Konto zu aktualisieren! Die Anwendung (App) wird jährlich im Januar aktualisiert. Um die Gültigkeit der eingetragenen Angebote zu garantieren, werden bei dieser Prozedur alle Angaben gestrichen, die nicht rechtzeitig verlängert worden sind. Achtung: Für jeglichen Transfer von Betriebsdüngern muss bei der Verwaltung ein Ausbringungsvertrag hinterlegt werden. Vor dem Transfer muss vorab die geplante Abgabemenge angegeben werden und innerhalb von 15 Tagen nach dem Transfer muss die tatsächlich transferierte Menge mitgeteilt werden. Die Plattform www.labeef.be besteht nicht in deutscher Sprache. Hier eine vereinfachte Benutzeranleitung Güllebörse.pdf für die Güllevermittlungsplattform.
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Interesse an Kälberpreisvergleich?
Sie möchten Ihre Kälberpreise mit denen Ihrer Berufskollegen vergleichen? Ab sofort bieten wir Ihnen eine Version des Newsbriefs „Kälberpreise“ in Deutsch an. Der Newsbrief wird an alle deutschsprachigen Bauernbund-Mitglieder verschickt, die als Produktionsrichtung „Milchvieh“ angegeben haben und deren E-Mail-Adresse uns bekannt ist. Wenn Sie den Newsbrief noch nicht erhalten, dann teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse mit. Profitieren Sie aber nicht nur von den Preisangaben Ihrer Kollegen, sondern teilen Sie auch Ihre eigenen Angaben mit. Denn: Die Informationen sind umso repräsentativer und aussagekräftiger, je mehr Milchviehhalter sich beteiligen. Klicken Sie in Ihrem Newsbrief „Kälberpreise“ auf den Link „Nach 'Meldpunt Veeprijzen'“, loggen Sie sich dann auf der Boerenbond-Webseite ein und füllen Sie das Formular aus (Provinz, Verkaufsdatum, Kälbertyp, Anzahl Tiere, Gesamtpreis, eventuelle Bemerkungen/Kommentare, …). Es liegt derzeit leider noch keine deutschsprachige Fassung des Formulars vor. Im Namen Ihrer Milchviehhaltekollegen danken wir Ihnen für Ihre Mitarbeit. Direkter Link zum Meldepunkt Kälberpreise
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Zahlenspiel im Sanitärfonds Milch
Im Bereich Milcherzeugung werden einige Sanitärprogramme (Bestimmung der Inhaltsstoffe, Kontrolle der Qualität, Para-Tbc-Programm, …) vom Sanitärfonds Milch (ko-)finanziert. Bis vor kurzem wurde auch Milch, die aufgrund von Botulismus-Vergiftungen nicht verkehrstauglich war, vom Sanitärfonds entschädigt. Das Screening von Milch auf Verunreinigungen durch Schwermetalle, Dioxine, Arzneimittelrückstände, usw. wurde ebenfalls über diesen Weg finanziert. Aufgrund einer strengeren Auslegung der Vorschriften für staatliche Beihilfen seitens der EU-Kommission muss diese Finanzierung nunmehr eingestellt werden. Neuer Abzug auf der Milchrechnung Aus Gründen der Qualitätssicherung und -überwachung müssen die genannten Programme unbedingt weitergeführt werden. Da der bisherige Finanzierungsmodus ausfällt, muss ein neuer gefunden werden. Die landwirtschaftlichen Verbände und der belgische Milchindustrieverband BCZ-CBL haben sich darauf geeinigt, ab Januar einen Betrag von 0,043 Euro pro 1000 Liter Milch (inkl. MwSt.) vom Milchgeld einzubehalten. Die Abnehmer/Aufkäufer legen ihrerseits noch einmal den gleichen Betrag drauf. Nahezu alle Milchaufkäufer haben sich diesem System angeschlossen und führen das Geld an BCZ-CBL, die bis auf Weiteres die Verwaltung der finanziellen Mittel übernimmt. Es ist allerdings vorgesehen, dass BCZ-CBL diese Aufgabe an die Branchenorganisation abtritt, die in diesem Frühjahr gegründet werden soll. Nulloperation Für die Milchviehhalter stellt die neue Abgabe unter dem Strich eine Nulloperation dar. Denn sie wird dadurch kompensiert, dass der Beitrag zum Sanitärfonds Milch um den gleichen Betrag gesenkt wird (von 0,130 auf 0,087 Euro pro 1000 l). Die Prozedur zur Abänderung des Königlichen Erlasses bezüglich der Finanzierung des Sanitärfonds Milch ist bereits in die Wege geleitet. Im Interesse der Milcherzeuger ist zu hoffen, dass die geänderten Bestimmungen schnell veröffentlicht werden und in Kraft treten können.
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Finagri verstärkt seine Betreuungsfunktionen
Die Wallonische Region bezuschusst die VoG Agricall bis 2021 mit jährlich rund 1,07 Mio. Euro. In der Vergangenheit wurde Beihilfe nur für die psychologische Unterstützung und die technische und juristische Beratung von Landwirten durch Agricall gewährt. Die neue Konvention weitet die Unterstützung auf die Finanzberatung durch den Agricall-Ableger Finagri aus. Als Reaktion auf die zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe hatte der wallonische Landwirtschaftsminister Agricall vor zwei Jahren eine Subvention in Höhe von 500.000 Euro zuerkannt, um eine Zelle zur Betreuung von Betrieben in wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten aufzubauen. Finagri fungiert in erster Linie als Vermittler zwischen Landwirten in Zahlungsschwierigkeiten und Bankinstituten oder Lieferanten. Im vergangenen Jahr wurde der unabhängige Dienst von 242 Personen in Anspruch genommen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet Finagri eng mit der Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien zusammen.
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Sozialbeiträge: Fristen einhalten, Strafen vermeiden
Wir möchten noch einmal daran erinnern, wie wichtig es ist, dass Sie Ihre Sozialbeiträge fristgerecht einzahlen. Bei verspäteter Zahlung wird eine Beitragserhöhung von 3% pro Quartal angerechnet. Darüber hinaus wird am 1. Januar eines jeden Jahres ein zusätzlicher Zuschlag von 7% erhoben! Die Sozialbeiträge werden pro Quartals eingefordert. Zu Beginn eines jeden Quartals (d.h. im ersten Monat) verschickt die Sozialversicherungskasse eine Zahlungsaufforderung. Dieser muss spätestens bis zum Ende des Quartals Folge geleistet werden. Die Schuld gilt erst als beglichen, wenn der Betrag auf dem Konto der Sozialversicherungskasse eingegangen ist. Da die Buchung durch die Bank u.U. mehrere Tage in Anspruch nimmt, sollten Sie sicherheitshalber die Überweisung nicht bis zu den letzten Tagen des Quartals aufschieben.
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AgriRecover-Kollekte für PSM-Verpackungen
AgriRecover sammelt in diesem Herbst wieder Pflanzenschutzmittelverpackungen und nicht mehr nutzbare Pflanzenschutzmittel ein. Hier ein Überblick über die Aktion und ihre Erfordernisse. PhytofarRecover hat sich jüngst in AgriRecover umgetauft. Hintergrund ist die Ausweitung der Einsammel- und Recyclingaktivitäten auf die Bereiche Düngemittel und landwirtschaftliche Biozide. Zusätzlich zur jährlichen Kollekte von Pflanzenschutzmittelverpackungen können in diesem Herbst auch nicht mehr nutzbare Produkte abgegeben werden. Die doppelte Aktion gilt nur für Produkte von Herstellern bzw. Vertreibern, die AgriRecover angeschlossen sind (Verpackungen mit AgriRecover-Logo). Alle gewerblichen Benutzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sog. primäre Verpackungen im Rahmen der AgriRecover-Aktion abzugeben Dabei handelt es sich um Verpackungen (Dosen, Büchsen, Fässer, Aluminiumfolien, Kartons, ...), die unmittelbar mit einem Pflanzenschutzmittel in Kontakt gekommen sind. Sekundäre Verpackungen wie z.B. Umkartons können, müssen aber nicht abgegeben werden, außer wenn sie mit dem Produkt in Kontakt gekommen sind. In diesem Fall werden sie als primäre Verpackung eingestuft und gehören in den Sack der nicht spülbaren Fraktion. Wichtig: Die leeren Verpackungen müssen in Säcken von PhytofarRecover oder AgriRecover vom Benutzer persönlich (oder einem Arbeitnehmer des Betriebs) abgegeben werden. AgriRecover stellt daraufhin eine persönliche Abgabebescheinigung aus. Teile diese Seite:
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Kontrollieren Sie Ihre Stromabrechnung!
Ohne es zu wissen, zahlen viele landwirtschaftliche Betriebe weiterhin einen föderalen Energiebeitrag auf Elektrizität. Zwar haben sie in der Vergangenheit eine Befreiung von dieser Abgabe beantragt, aber es scheint, dass diese Befreiung in vielen Fällen nicht (mehr) korrekt angewandt wird. Kontrollieren Sie deshalb Ihre jährliche Stromabrechnung! Die Föderalregierung erhebt Akzisen auf Energieprodukte. Für Elektrizität beläuft sich dieser sog. Energiebeitrag auf 0,002 Euro pro kWh, für Erdgas auf rund 0,001 Euro/kWh. Landwirtschaftliche und Gartenbaubetriebe sind von dieser Abgabe befreit, wenn sie über eine gültige Genehmigung der Zoll- und Akzisenverwaltung (die sog. „Bewilligung Energieerzeugnisse und Elektrizität“) verfügen. Die meisten Betriebe sind im Besitz dieser Genehmigung und haben diese auch an ihren Stromversorger weitergeleitet, der den Energiebeitrag folglich nicht mehr in Rechnung stellt. Beim Wechsel des Stromversorgers und sogar bei der Änderung des Vertrags mit demselben Stromversorger können allerdings Probleme auftreten. Denn wie es scheint, wird der Energiebeitrag in vielen Fällen dann unberechtigterweise erneut in Rechnung gestellt! Kontrollieren Sie deshalb immer Ihre Jahresendabrechnung! Falls Ihnen ein Energiebeitrag angerechnet worden ist, senden Sie eine Kopie ihrer „Bewilligung Energieerzeugnisse und Elektrizität“ zusammen mit einem Antragschreiben auf Befreiung an Ihren Stromversorger. Achtung: Beim Wechsel des Stromanbieters müssen Sie Ihren neuen Lieferanten immer eine Kopie ihrer Genehmigung zustellen! Auch rückwirkend Die Rückerstattung des unberechtigterweise gezahlten Energiebeitrags kann rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden. Im diesbezüglichen Antrag an den Stromversorger müssen Sie ausdrücklich angeben, für welchen Zeitraum (ein, zwei oder maximal drei Jahre) sie die Rückerstattung beantragen. Der Stromversorger stellt Ihnen daraufhin eine Bescheinigung aus, die Sie zusammen mit einer Anfrage auf Rückerstattung bei der Zoll- und Akzisenverwaltung einreichen müssen.
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Güllegase – Die lautlosen Killer
In der Viehhaltung sind Güllegase auch als der „lautlose Killer“ bekannt. Freigesetzt werden diese Gase hauptsächlich beim Rühren und beim Pumpen der Gülle. Aber auch beim Öffnen und ganz besonders beim Einstieg in das Güllelager lauert eine tödliche Gefahr. Die beiden gefährlichsten Gase, die sich in der Gülle bilden sind Schwefelwasserstoff (H2S) und Cyanwasserstoff, auch Blausäure genannt (HCN). Letztere kann sowohl über die Atemwege als über die Haut in den Körper eindringen und führt bereits in extrem geringen Konzentrationen zum Tod. Die größte Gefahr für Mensch und Tier ist aber Schwefelwasserstoff, der in der Gülle in größeren Mengen gebildet wird als Blausäure. In geringer Konzentration verbreitet er den Geruch von faulen Eiern. In hoher Konzentration ist es dagegen für unseren Geruchssinn nicht mehr wahrnehmbar, weil Schwefelwasserstoff den Riechnerv lähmt. Schon ein Atemzug kann tödlich sein! Beiden Gase ist zueigen, dass sie schwerer als Luft sind; bei fehlender Luftbewegung sammeln sie sich in Bodennähe an. Weitere Gase, die in der Gülle produziert werden, sind Ammoniak, Methan und Kohlendioxid.
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405 Milcherzeuger in den Hochardennen
Statbel wartet mit Einzelheiten zur Landwirtschaft pro Provinz und pro landwirtschaftliche Region auf. Spezifische Angaben zur Landwirtschaft in der deutschsprachigen Gemeinschaft fehlen leider. Die Hochardennen (d.h. die fünf deutschsprachigen Eifelgemeinden zuzüglich der angrenzenden Gemeinden Weismes und Malmedy) zählten im vergangenen Jahr noch 625 Betriebe. Davon hielten 561 Rinder (90%). Die Zahl der Milchkuhhalter wird auf 405 veranschlagt (72% aller Rindviehhalter), mit einem mittleren Milchkuhbestand von 56,8 Tieren. In der Lütticher Weidegegend, zu der auch die vier Nordgemeinden der DG zählen, waren im vergangenen Jahr noch 1322 Betriebe aktiv. Auch dort handelte es sich dabei überwiegend um Rindviehhalter (80%), wovon wiederum 76% (797 von 1050) Milcherzeuger waren. Sowohl in den Hochardennen als in der Lütticher Weidegegend findet man in drei von vier Rindviehhaltungen (72% bzw. 77%) Mutterkühe vor. Mit durchschnittlich zehn bzw. fünfzehn Mutterkühen pro Betrieb handelt es sich in beiden landwirtschaftlichen Regionen meist um einen Nebenzweig der Hauptproduktion Milch oder um kleinere Nebenerwerbs- oder Hobbybetriebe. Die Schweinehaltung ist in den Hochardennen wie in der Lütticher Weidegegend die Ausnahme (14 Betriebe, 2,2% bzw. 75 Betriebe, 5,7%). In den Hochardennen bauen 52 Betriebe (8,3%) durchschnittlich 11,5 ha Silomais an. In der klimatisch günstigeren Lütticher Weidegegend liegt dieser Anteil doppelt so hoch (16,3), aber die mittlere Silomaisfläche pro Betrieb fällt mit 9,1 ha geringer aus.
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