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Kein Geld beim Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb
In Sachen Übernahme- bzw. Ersteinrichtungsbeihilfe treten neue Probleme auf. Im 2. und im 3. Trimester 2016 wurde jeder dritte Antrag abgelehnt, teils weil die Bedingungen nicht erfüllt waren, teils wegen unzureichender Geldmittel. Insgesamt erhalten in diesen sechs Monaten nur 79 von 118 Antragstellern die Beihilfe. Die restlichen 39 gehen leer aus, haben aber die Möglichkeit, einen neuen Antrag einzureichen. Damit nicht genug. Denn Junglandwirte, die vom Neben- in den Haupterwerb wechseln möchten, erwartet eine ganz böse Überraschung: Nach aktuellem Stand der Dinge haben sie kein Anrecht auf die Übernahme- oder Ersteinrichtungsbeihilfe. Die Wallonische Region ist zwar willig, aber die EU schiebt ihr einen Riegel vor: Sie lässt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb zu. Wer bereits als Nebenerwerbslandwirt niedergelassen ist, ist nach EU-Definition Landwirt, so dass ein Wechsel in den Haupterwerb nicht mehr als Ersteinrichtung eingestuft werden kann … und damit basta.
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Investitionsbeihilfen: vier von zehn gehen leer aus!
Die befürchteten Engpässe in Sachen Investitionsbeihilfen sind eingetreten. Mittlerweile hat die Verwaltung den ersten Schritt der Bearbeitung der im 2. Trimester 2016 eingereichten Anträge abgeschlossen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das verfügbare Budget erheblich überschritten wird. Dies hat zu Folge, dass erstmals ein Auswahlverfahren erforderlich wurde. Dabei wurden 162 von 424 der zulässigen Anträge – das sind 38% - abgelehnt! Betroffen sind alle Anträge, die weniger als 25 Punkte erzielt haben, sowie alle Anträge mit 25 Punkten, die nach dem 10. Mai 2016 eingereicht wurden.
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Wallonien hebt Bio-Ziele an
Die wallonische Regierung will die Ziele ihres Bio-Strategieplans nach oben anpassen, um der positiven Entwicklung des Sektors im europäischen Vergleich Rechnung zu tragen. In einer Pressemitteilung hebt der wallonische Landwirtschaftsminister René Collin hervor, dass der Anteil der biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wallonien mit 8,7% deutlich über den Anteil von 5,7% auf EU-Ebene liegt. Der Minister führt diesen Erfolg auf die steigende Nachfrage der Verbraucher nach Bioprodukten, die allmähliche Änderung der Mentalität der Landwirte und die aktive Unterstützung der Wallonie, aber die Besonderheit der landwirtschaftlichen Nutzfläche Walloniens (sprich: den hohen Grünlandanteil) zurück.
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Wie soll die GAP nach 2020 aussehen?
Im Sommer 2017 will die EU-Kommission mit ersten Überlegungen darüber aufwarten, wie sie sich die GAP nach 2020 vorstellt. Die Dachverbände der europäischen landwirtschaftlichen Verbände (COPA) und Genossenschaften (COGECA) greifen diesem Termin vor und machen sich bereits heute Gedanken darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Europa in Zukunft über einen Agrarsektor verfügt, der auf Krisen wie die heutige besser reagieren kann.
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Freiwillige Produktionsbegrenzung – erste Details
Der EU-Agrarrat hat Mitte Juli ein neues Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. Euro zugesagt, um gegen die Krise in der Tierproduktion anzugehen. Davon sind 150 Mio. für die Finanzierung einer EU-weiten freiwilligen Produktionssenkung vorgesehen. Mittlerweile haben wir etwas mehr Einblick in die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Programm. Letzte Details sollen Ende dieser Woche ausgearbeitet werden. Die EU stellt 150 Mio. Euro bereit, um eine EU-weite freiwillige Produktionsbeschränkung zu finanzieren. Konkret soll die Minderproduktion in den anstehenden Monaten Oktober, November und Dezember gegenüber dem entsprechenden Zeitraum 2015 mit 14 Cent pro kg Milch entschädigt werden. Der Betrag entspricht einer Menge von rund einer Milliarde kg Milch.
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AUM – Eine Bilanz nach 20 Jahren
Die wallonischen Agrarumweltmaßnahmen sind eine Erfolgsgeschichte. Auf der Generalversammlung von Agra-Ost Mitte Februar wurde nicht nur eine Bilanz gezogen, sondern es wurden auch die angestrebten Ziele bis zum Ende des neuen Programms (2020) vorgestellt.
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