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Die GAP 2023-2027
Seit dem 1. Januar ist die neue Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027 in Kraft. Im Folgenden informieren wir über die verschiedenen Komponenten der 1. Säule (Direktbeihilfen). Vorab ein paar Definitionen.
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Weniger Hektar als Basisprämienrechte?
Die wallonische Agrarverwaltung teilt mit, dass das Portal für die elektronische Übertragung von Basisprämienrechten ab sofort geöffnet ist. Jeder Betrieb kann die Anzahl seiner Basisprämienrechte in der Kampagne 2020 auf dem Portal PAConWeb einsehen. Die Anzahl Basisprämienrechte ist unverändert gegenüber der Kampagne 2019, insofern alle Rechte in den Jahren 2018 und 2019 aktiviert worden sind. Der Wert der Basisprämienrechte bleibt unterdessen provisorisch unverändert (der definitive Wert kann erst ermittelt werden, wenn Klarheit über die europäischen Finanzmittel herrscht).
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Benachteiligte Gebiete geringfügig abgeändert
ach langen und zähen Verhandlungen hat die EU-Kommission nunmehr die von der Wallonischen Region vorgeschlagene Kulisse der Gebiete mit natürlichen und spezifischen Einschränkungen (kurz: benachteiligte Gebiete) genehmigt. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen bleibt die bisherige Gebietskulisse unverändert bestehen. Wesentlichste Änderung ist, dass die Grenzen des benachteiligten Gebiets mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen müssen. Für die Gemeinden Raeren und Eupen (sowie Baelen) hat dies zur Folge, dass das Gebiet südlich der Weser ab kommendem Jahr nicht mehr als benachteiligt eingestuft ist. Der Europäische Rechnungshof hatte kritisiert, dass die Kriterien für die Einstufung als benachteiligtes Gebiet von den Mitgliedstaaten und Regionen zu unterschiedlich gehandhabt werden. Dies sei nicht mit dem Gleichbehandlungsprinzip vereinbar. Infolgedessen hat die EU den Mitgliedstaaten auferlegt, die benachteiligten Gebiete ausschließlich anhand klimatischen und pedologischen Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls neu abzugrenzen.
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GAP nach 2020 – Die Katze ist aus dem Sack
EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat am 1. Juni die Katze aus dem Sack gelassen und seine Reformvorschläge für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vorgestellt. In Sachen Umsetzung und Verantwortung kommt der Vorschlag einer Kopernikanischen Revolution gleich: Die EU legt nur einen Rahmen in Sachen Ziele, Instrumente und Finanzierung fest und lässt den Mitgliedstaaten weitgehende Freiheiten bei der Umsetzung.
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Geringfügige Cross-Compliance-Verstöße
Ende März hat die Generaldirektion Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt die betroffenen Landwirte schriftlich über die in der Kampagne 2017 festgestellten geringfügigen Verstöße gegen die Cross-Compliance-Auflagen informiert. Normalerweise führen Verstöße gegen die Cross-Compliance-Auflagen zu Abzügen von der Betriebsprämie. Wenn die festgestellten Verstöße jedoch als geringfügig eingestuft worden sind, kann man Abzüge umgehen, indem man die Situation behebt und der zuständigen Verwaltung fristgerecht (d.h. spätestens am kommenden 27. April) die entsprechenden Belege zustellt.
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AUM MC 4 für Natura-2000-Flächen?
Mittlerweile sind alle 240 wallonischen Natura-2000-Gebiete offiziell ausgewiesen und die spezifischen Auflagen treten am kommenden 31. Dezember in Kraft. Grünland mit gravierenden Bewirtschaftungsauflagen (BE 2 und BE 3) wird mit 440 Euro/ha vergütet, für Grünland in der Bewirtschaftungseinheit BE 5 werden 100 Euro/ha angeboten. Der Antrag auf Auszahlung der Natura-2000-Entschädigung muss über die Flächenerklärung 2018 beantragt werden; ein Vorantrag ist nicht erforderlich. Allerdings sollte man für Flächen in den Bewirtschaftungseinheiten BE 2 und BE 3 eine AUM „biologisch wertvolles Grünland“ (MC 4) in Erwägung ziehen. Für diese Bewirtschaftungseinheiten gilt eine Beweidungsverbot bis zum 16. Juni, das u.U. durch einen Bewirtschaftungsplan im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme MC 4 umgangen werden kann.
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Voranträge AUM und Bio nicht vergessen!
Landwirte, die zum 1. Januar 2018 eine neue Verpflichtung für Agrarumweltmaßnahmen und/oder Biolandwirtschaft eingehen bzw. einen auslaufenden Vertrag verlängern möchte, müssen unbedingt einen entsprechenden Vorantrag stellen. Dies gilt auch für die Ausweitung laufender Verträge. Mit dem Vorantrag geht man noch keine definitive Verpflichtung ein; diese erfolgt erst mit der Flächenerklärung 2018. Der Stichtag für das Einreichen der Voranträge ist der 31. Oktober. Wer jetzt keinen Vorantrag für eine bestimmte Maßnahme (z.B. Heckenprämie oder Biolandwirtschaft) stellt, wird 2018 von dieser Maßnahme ausgeschlossen.
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Was kosten Umweltauflagen?
Das Feilschen um den zukünftigen GAP-Haushalt und die Verwendung der GAP-Gelder hat begonnen. Nach dem Motto „öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen“ fordern Umweltorganisationen, dass die Landwirtschaft zusätzliche gesellschaftliche Leistungen erbringen soll. Was die Landwirtschaft heutzutage bereits alles leistet, wird dagegen unterschlagen. Eine vom Deutschen Bauernverband (DBV) in Auftrag gegebene Studie schafft hier Klarheit.
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Zukunft der GAP
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur „Modernisierung und Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)“ sind nur 323.000 Reaktionen eingegangen, fast die Hälfte (46%) davon alleine aus Deutschland. Unter den Reaktionen befanden sich über 1400 Positionspapiere von Interessenverbänden und -organisationen. 61% der Antworten wurden von der Privatwirtschaft eingereicht, 12% von Wirtschafts-, Unternehmer-, oder Berufsverbänden. Aus Belgien kamen 20.800 Reaktionen. Größer war die Beteiligung nur in Deutschland (147.150), Frankreich (40.400), Italien (38.425) und Spanien (24.775). Beunruhigend ist, dass gerade einmal 3% der Reaktionen von Personen und Organisationen kamen, die direkt mit der Landwirtschaft beschäftigt sind. 93% der Teilnehmer gaben an, in keiner direkten Verbindung zur Landwirtschaft zu stehen. In Belgien versuchen Naturschutzorganisationen massiv Einfluss auf die Gestaltung der zukünftigen GAP zu nehmen. Sie hatten eine gemeinsame Plattform mit vorgefertigten Antworten eingerichtet, über die rund 80% aller Reaktionen aus Belgien eingereicht wurden.
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