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Biozide: Registrierung bestätigen!
In Belgien muss die Zirkulation von Biozide des sog. geschlossenen Handels für die Behörden nachvollziehbar und rückverfolgbar sein. Unter diesen Begriff fallen Produkte, die als ein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt eingestuft sind. Der Handel darf diese Produkte deshalb nur an Personen abgeben, die als Benutzer derartiger Produkte bei den Behörden registriert sind. Betroffen von dieser Registrierungspflicht sind in der Regel auch viele Landwirte und speziell die Milcherzeuger. Denn im landwirtschaftlichen Bereich unterliegen rund 60 Produkte dem geschlossenen Handel. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Desinfektionsmittel, u.a. solche, die im Bereich der Melkanlagenreinigung und -desinfektion sowie der Euterhygiene (gewisse Dipmittel) eingesetzt werden. Die Registrierungspflicht besteht seit dem 1. Januar 2019 und die Registrierung ist einmalig, aber der Status als Benutzer muss jährlich bestätigt/verlängert werden. Die betroffenen Personen werden im Herbst von dem für die Angelegenheit zuständigen föderalen Gesundheitsministerium an diese Formalität erinnert. Normalerweise ist diese E-Mail Mitte Oktober versandt worden (schauen Sie u.U. im Ordner „unerwünschten Mails“ nach). Für die Bestätigung begeben Sie sich auf die Webseite https://www.health.belgium.be/de/gesloten-circuit und klicken Sie dort auf „Melden Sie sich an“. Damit ist die Registrierung automatisch bestätigt/verlängert, ohne dass Sie irgendwelche weiteren Schritte unternehmen müssen. Anschließen erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, können Sie über diese Webseite ein neues Login anfragen. Für den Fall, dass Sie noch nicht als Benutzer von Bioziden des geschlossenen Kreislaufs registriert sind, verweisen wir auf unser Gebrauchsanleitung für die Registrierung.
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Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung: Kontrollen starten wieder !
Die wallonische Verwaltung nimmt ab sofort wieder ihre Kontrollen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Pflanzenschutzmittelgesetzgebung auf. Im Visier der Polizei- und Kontrollabteilung (DPC) stehen besonders die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Die Inspektionskampagne startet am 1. Dezember und erstreckt sich über vier Monate (bis Ende März).
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Mistlager: Es hagelt Protokolle
In den vergangenen Monaten hat die wallonische Umweltbehörde in zahlreichen Betrieben die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Lagerung von Mist und Kompost auf dem Feld kontrolliert. Dem Vernehmen nach sind dabei sehr viele Verstöße festgestellt worden und es hagelt derzeit Protokolle. Wir sind von der zuständigen kontrollierenden Beamtin kontaktiert worden mit der Bitte, die gesetzlichen Auflagen in Erinnerung zu rufen und deren Einhaltung anzumahnen.
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Bauernbund fordert Krisenmaßnahmen für Milch
Der Bauernbund fordert dringende Maßnahmen, um einen Zusammenbruch des Milchmarktes als Folge der Corona-Pandemie zu verhindern. Dabei bedarf es einer Kombination verschiedener europäischer Maßnahmen und Finanzierungen. In den letzten Wochen haben die Milchindustrie und die Branchenorganisation MilkBE (in der auch der Bauernbund vertreten ist) große Anstrengungen unternommen, um die Kontinuität der wirtschaftlichen Aktivitäten in den Milcherzeugerbetrieben zu gewährleisten und die Logistik innerhalb der Milchkette aufrechtzuerhalten. Dabei war und ist hilfreich, dass sich die krankheitsbedingten Ausfälle von Arbeitskräften in den meisten Betrieben dank der strikten Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften in Grenzen gehalten hat.
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Saisonarbeiterbörse jobs.easy-agri online
Die derzeitige Situation ist besonders kritisch für den Garten- und Beerenbau. Hier beginnt jetzt die Frühgemüsesaison und die Spargel- und Erdbeerernte stehen unmittelbar bevor. Wegen der Corona-Krise sind jedoch kaum ausländische Saisonarbeiter im Land; es wird geschätzt, dass in Wallonien sehr kurzfristig 1.000 Erntehelfer benötigt werden. Um schnell und unbürokratisch Abhilfe zu schaffen, hat das Erzeugerkollegium (Collège des Producteurs) auf Anregung der landwirtschaftlichen Verbände (darunter der Bauernbund) und mit Unterstützung der Wallonischen Region die Internet-Plattform „Job. Easy-Agri“ lanciert.
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Gebühr auf entnommenes Grundwasser
Ab einem Volumen von 3.000 m³ pro Jahr erhebt die Wallonische Region eine Gebühr auf die Entnahme von Grundwasser. In diesem Jahr hat die Verwaltung nur mehr denjenigen Betrieben ein Formular für die Entnahmeerklärung des Jahres 2019 zugestellt, die in der Vergangenheit weniger als 2.500 m³ deklariert haben. Die allermeisten landwirtschaftlichen Betriebe dürften unter dieser Grenze bleiben; sie haben deshalb kein Formular erhalten und müssen auch keine Erklärung einreichen. Achtung: Das gilt nicht für Betriebe, die nicht an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen sind: Sie müssen ihre Entnahmemenge immer deklarieren, auch wenn sie weniger als 3.000 m³/Jahr entnehmen. Für die Betriebe, die ein Formular erhalten müssen, ist die Frist für das Einreichen der Erklärung auf den 31. Mai verlängert worden.
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Bodenbindung: Letzte Tage für Gülletransfers
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Bauernbund fordert Aktivierung von EU-Krisenmaßnahmen
Der Bauernbund fordert die EU-Kommission nachdrücklich auf, in diesen Corona-Krisenzeiten die Entwicklungen an den Agrarmärkten auf Schritt und Tritt zu verfolgen und rechtzeitig Krisenmaßnahmen wie Intervention, Beihilfen für die private Lagerhaltung, vorzeitige Ernte bzw. Ernteverzicht zu aktivieren. Auch müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um das Funktionieren des Binnenmarktes und insbesondere der europäischen Landwirtschaft zu gewährleisten. Für den besonders hart getroffenen Zierpflanzenbau sind akute Notmaßnahmen erforderlich, um die Verluste auszugleichen.
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Landwirtschaft als Schlüsselsektor eingestuft
Die Föderalregierung hat die gesamte Nahrungsmittelkette als vitalen Schlüsselsektor von strategischer Bedeutung eingestuft. Damit dürfen die landwirtschaftlichen Betriebe, ihre Zulieferer und ihre Abnehmer sowie sämtliche nachgelagerten Verarbeitungsunternehmen wie z.B. Molkereien, Schlacht- und Zerlegebetriebe, … ihre wirtschaftlichen Aktivitäten weitgehend unverändert weiterführen. Auch die Zulieferer von Produktionsmitteln (Dünge-, Pflanzenschutz-, Futtermittel, usw.) und Dienstleister (landwirtschaftliche Lohnunternehmer, Tierärzte, …) können weiter aktiv sein.
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