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Hofnahe Schlachtung: Erfassung des Bedarfs
Die wallonischen Minister Tellier (zuständig für Tierwohl) und Borsus (zuständig für die Landwirtschaft) haben ein Budget von 100.000 Euro für ein sechsmonatiges Projekt freigegeben, das das Potenzial der hofnahen Schlachtung in Wallonien untersuchen soll. Die Studie, die von der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Lüttich durchgeführt wird, analysiert die technischen, ökonomischen und gesetzlichen Aspekte verschiedener Verfahren der hofnahen Schlachtung von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen (Schlacht-LKW, Töten auf dem Betrieb mit anschließendem Transport des Kadavers zu einem Schlachthof, Hybrid-System mit Töten auf dem Betrieb und Transport des Kadavers zu einem Schlacht-LKW…). Die Entwicklung eines Schlacht-LKW für Geflügel wird ebenfalls in Betracht gezogen.
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Neue Auflage für Uferstreifen
Vor zwei Jahren hat die Wallonische Region entschieden, dass ein Streifen von 6 Metern entlang von stehenden und fließenden Gewässern (gemessen ab der Uferkante) nicht mehr als Acker bewirtschaftet werden darf. Mehr noch, dieser Streifen muss dauerhaft mit Pflanzen bewachsen sein. Spätestens in diesem Herbst (1. Oktober) muss deshalb dort Gras oder eine sonstige ausdauernde Kultur wie z.B. eine Blumenwiese eingesät werden, damit der Boden spätestens gegen Ende des Winter 2021-22 permanent bedeckt ist. Alternativ kann der Streifen auch mit Sträuchern bepflanzt werden (Anlegen einer Hecke). Bezüglich des frühesten Nutzungstermins dieses Streifens gibt es (noch) keine Auflagen, d.h. es besteht keine Verpflichtung zu später Mahd. Die ohnehin bereits bestehenden Bewirtschaftungsauflagen (Verbot des Einsatzes von organischen und mineralischen Dünge- sowie Pflanzenschutzmitteln) bleiben bestehen. Leider war die wallonische Umweltministerin Tellier nicht dazu zu bewegen , das Inkrafttreten der neuen Auflage mit dem Inkrafttreten der neuen GAP zu synchronisieren. Auch stehen noch viele Fragen ohne zufriedenstellende Antwort im Raum und zudem fehlt eine Regelung für die finanzielle Entschädigung. Auch ist nicht geklärt wie diese neue Auflage mit anderen Verpflichtungen (Natura 2000, Agrarumweltmaßnahmen, neue Öko-Regelungen…) interferiert.
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Leben, Lieben, Landwirtschaft – MUH-tig in die Zukunft
Parallel zur dualen Ausbildung ist auch die Kurzfilm-Trilogie „Leben, Lieben, Landwirtschaft – MUH-tig in die Zukunft“ lanciert worden. Drei Junglandwirte des Grünen Kreises, Elena Theissen, David Meyer und Christoph Baum, schildern darin ihre Leidenschaft für ihren spannenden und abwechslungsreichen Beruf und können damit vielleicht den einen oder anderen Jugendlichen mitreißen und für einen beruflichen Werdegang in der Landwirtschaft begeistern. Auf jeden Fall aber leisten diese Darstellungen einen wichtigen Beitrag für das Verständnis und die Anerkennung der Öffentlichkeit für den Berufsstand.
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Landwirtschaftliche Lehre ist Fakt !
Fachkräfte sind in Ostbelgien Mangelware. Die Regierung der DG hat deshalb ein Kampagne initiiert, um Jugendliche für einen beruflichen Werdegang in Industrie und Handwerk zu begeistern. Und man hat dabei auch die landwirtschaftlichen Höfe nicht vergessen, in denen die Arbeit manchen Betriebsleiter und dessen Familie über den Kopf wächst.
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Verunglimpfung der Milchviehhaltung: Das Maß ist voll
In der GrenzEcho-Ausgabe vom heutigen Montag ist eine ganzseitige Reportage über die „Jagd nach dem richtigen Pilz“ für die Produktion von Käseimitaten erschienen. Als landwirtschaftlicher Verband stören wir uns weniger an den Plänen der „Vegan Cowboys“ als an den „Argumenten“, die die Verfasserin des Artikels als Hintergrund-„Information“ ins Feld führt, um veganen Käseersatz in ein positives Licht zu rücken.
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Informationen zu IBR-Situation und -Bekämpfung
Am 21. April tritt das neue europäische Tiergesundheitsgesetz (Animal Health Law, kurz AHL) in Kraft. Belgien muss innerhalb der kommenden sechs Jahre offiziell IBR-frei werden. ARSIA bietet auf ihrer Webseite eine Reihe von interessanten Videos (teils in Deutsch, teils nur Französisch) und Präsentationen (Deutsch und Französisch) zum Thema IBR und IBR-Bekämpfung an. Wir können nur empfehlen, einen Blick darauf zu werfen.
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Ingrid Mertes wird neue Geschäftsführerin des BB Ostbelgien
Ende dieses Jahres geht der langjährige Berater des Bauernbundes, Marc Schröder, in Pension. Für seine Nachfolge suchte der Bauernbund eine(n) geeignete(n) Nachfolger(in), der/die die Interessen der deutschprachigen Landwirte weiter verteidigt. In der Person von Ingrid Mertes ist man fündig geworden.
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Schnupperwochen im Agrarbereich? Ja klar!
Endlich ist es soweit! In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die duale Ausbildung, genannt „Lehre“, ab Beginn des kommendem Schuljahrs (September 2021) auch im Bereich Landwirtschaft angeboten. Es ist deshalb an der Zeit, die Öffentlichkeit über dieses neue Angebot zu informieren. Wichtig ist aber auch, potenziellen Interessenten vorab einen Einblick darin zu ermöglichen, was die Landwirtschaft ihnen als Betätigungsfeld zu bieten hat. Da kommen die sogenannten „Schnupperwochen“, das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM) anbietet, gerade recht. Sie ermöglichen den Jugendlichen, für ein paar Stunden oder Tage in den Alltag eines Landwirten einzutauchen, um sich so Gedanken darüber machen zu können, ob dieser Beruf ihnen zusagt. Traditionsgemäß bietet das IAWM diese Schnupperwochen in den Osterferien an. Viele hiesige Betriebe und Unternehmen nutzen die Initiative, um Lehrlinge für die Ausbildung zu Fachkräften zu gewinnen.
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Pufferzonen ohne Pflanzenschutzmittel
Zum Schutz von Natur, Umwelt, Biodiversität und speziell des Wassers hat der Gesetzgeber Pufferzonen eingerichtet. Diese Streifen können weiter beliebig landwirtschaftlich genutzt werden, aber der Einsatz von Pflanzenschutzmittel ist dort verboten. Allgemein gilt, dass bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ein Mindestabstand von 6 m zu fließenden und stehenden Gewässern und von 1 m zu (Straßen-)Gräben und jeglichen Flächen, von denen bei Regen Wasser abfließen kann, eingehalten werden muss. Als Beispiele für Letzteres werden explizit Straßen und Wege (sowohl befestigte als unbefestigte), Gehwege, Pflaster, Kieswege… genannt, aber im Prinzip kann es sich um jede beliebige nicht landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Gefälle handeln.
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