- Alle
- Arbeit / Personal
- Bauernbund unternimmt
- Bodenbewirtschaftung / Futter / Pacht
- EU und Weltmarkt
- Förderprogramme/ Kompensationen / Steuern
- GAP
- Genehmigungen / Befähigungen / Registrierungen
- Klima
- Landwirtschaft
- Nutztierhaltung / Tiergesundheit
- Technik
- Umweltauflagen
- Verkehr und Straße
- Wildtiere
- Wirtschaftlichkeit / Kosten / Risiken
-
Wer bezahlt die Ambitionen der EU-Kommission?
Die EU-Kommission verfolgt ehrgeizige Ziele. Aber wie soll das alles finanziert werden, wer soll das bezahlen? Diese Frage müssen die europäischen sich die Staats- und Regierungschefs klären – und zwar dringend.
Mehr erfahren -
Interessiert an Güllevermittlung?
Protect’eau bietet eine Online-Plattform für die Vermittlung von Mist und Gülle an. Über www.labeef.be können Betriebe mit einem Bodenbindungssatz über 1 (und andere) überzähligen organischen Betriebsdünger anbieten, während Interessenten ihren Bedarf anmelden können. Die Plattform hilft beiden Interessentengruppen, den nächstgelegenen Partner zu finden, um Gülle entsprechend ihrem Bedarf abzutreten oder abzunehmen. In der Austauschbörse für Betriebsdünger (www.labeef.be) erkennen Sie in einigen Klicks die potenziellen Partner, die Ihrem Angebot entsprechen und Sie können direkt Kontakt mit ihnen aufnehmen. Das kostenlose, vertrauliche und regelmäßig aktualisierte Tool eröffnet neue Möglichkeiten im Hinblick auf die optimale Verwertung organischer Dünger und die Einhaltung des Bodenbindungssatzes. Praktisch Sie möchten überzähligen organischen Dünger anbieten? Dann tragen Sie sich ein und geben Sie die Art der Betriebsdünger (Rindermist, Rindergülle, Schweinegülle, …), die Produktionsmethode (biologisch oder konventionell), die angebotenen Mengen, Ihren Standort sowie alle weiteren Informationen ein, die Sie für notwendig erachten. Sie sind daran interessiert, Gülle oder Mist abzunehmen? Dann tragen Sie Ihren Bedarf und Ihre Anforderungen ein. www.labeef.be verarbeitet die Angaben der Anbieter und der potenziellen Abnehmer. Die Plattform ortet die Betriebe, die Ihren Kriterien entsprechen, auf einer interaktiven Karte. Sie können die Karte vergrößern und eine Liste mit den Kontaktdaten erhalten. Wenn neue Angebote eintreffen, die Ihren Kriterien entsprechen, dann werden Sie per E-Mail entsprechend informiert. Für die Organisation, die verwaltungstechnischen Formalitäten und den praktischen Ablauf sind die beiden am Transfer beteiligten Parteien selbst zuständig. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Gülletransferverträge der zuständigen Verwaltung gemeldet werden müssen. Sie nutzen die Plattform bereits? Dann vergessen Sie nicht, Ihr Konto zu aktualisieren! Die Anwendung (App) wird jährlich im Januar aktualisiert. Um die Gültigkeit der eingetragenen Angebote zu garantieren, werden bei dieser Prozedur alle Angaben gestrichen, die nicht rechtzeitig verlängert worden sind. Achtung: Für jeglichen Transfer von Betriebsdüngern muss bei der Verwaltung ein Ausbringungsvertrag hinterlegt werden. Vor dem Transfer muss vorab die geplante Abgabemenge angegeben werden und innerhalb von 15 Tagen nach dem Transfer muss die tatsächlich transferierte Menge mitgeteilt werden. Die Plattform www.labeef.be besteht nicht in deutscher Sprache. Hier eine vereinfachte Benutzeranleitung Güllebörse.pdf für die Güllevermittlungsplattform.
Mehr erfahren -
Weniger Hektar als Basisprämienrechte?
Die wallonische Agrarverwaltung teilt mit, dass das Portal für die elektronische Übertragung von Basisprämienrechten ab sofort geöffnet ist. Jeder Betrieb kann die Anzahl seiner Basisprämienrechte in der Kampagne 2020 auf dem Portal PAConWeb einsehen. Die Anzahl Basisprämienrechte ist unverändert gegenüber der Kampagne 2019, insofern alle Rechte in den Jahren 2018 und 2019 aktiviert worden sind. Der Wert der Basisprämienrechte bleibt unterdessen provisorisch unverändert (der definitive Wert kann erst ermittelt werden, wenn Klarheit über die europäischen Finanzmittel herrscht).
Mehr erfahren -
Registrierung als Benutzer von Bioziden des geschlossenen Handels
n Belgien ist jeder Benutzer von Bioziden des sog. geschlossenen Handels verpflichtet, sich zu registrieren. Im landwirtschaftlichen Bereich unterliegen insgesamt rund 60 Produkte dem geschlossenen Handel. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Desinfektionsmittel (u.a. im Bereich der Melkanlagenreinigung und -desinfektion). Die Registrierung ist nur online möglich. Hier eine kurze Gebrauchsanleitung. Als erstes muss ein Benutzerkonto erstellt werden. Erst wenn ein persönliches Konto eingerichtet ist, kann man sich registrieren. Begeben Sie sich auf Webseite „Geschlossener Kreislauf“ des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.
Mehr erfahren -
Das reformierte Pachtgesetz
Das ursprüngliche belgische Pachtgesetz geht auf das Jahr 1969 zurück. Es wurde zuletzt 1988 geringfügig überarbeitet und ist bis zu der jetzigen Reform nicht mehr wesentlich abgeändert worden. Nachdem die Materie zum 1. Januar 2015 an die Regionen übertragen worden war, hat man sich in Namür unter dem Impuls des damaligen regionalen Landwirtschaftsministers René Collin unverzüglich daran gegeben, die bestehende Gesetzgebung zu modernisieren. Alle von der Materie betroffenen Interessengruppen sind in diesen Prozess einbezogen worden und am Ende eines langwierigen Prozesses von Beratungen und Verhandlungen hat man sich auf Änderungen geeinigt, die einen Kompromiss zwischen allen Parteien widerspiegeln. Es handelt sich um eine tiefgreifende Reform, da gleich mehrere Mechanismen des Pachtgesetzes grundlegend modernisiert werden.
Mehr erfahren -
Alle Infos zu Ihrer Phytolizenz auf fytoweb.be
Wann läuft meine Phytolizenz ab? Erfülle ich die Voraussetzungen für eine automatische Verlängerung meiner Phytolizenz? Wie kann ich eine Kopie meiner Phytolizenz erhalten? Auf diese und viele andere Fragen finden Sie eine Antwort auf der Webseite fytoweb.be. Die ersten Phytolizenzen laufen Ende November 2020 ab. Wer als Inhaber der Phytolizenz P2 (gewerblicher Anwender) noch nicht die vier obligatorischen Weiterbildungskurse absolviert hat, dem bleibt noch ein knappes Jahr, um die Voraussetzung für die automatische Verlängerung der Phytolizenz zu erfüllen. Auf fytoweb.be können Sie den Stand der Dinge einsehen. Darüber hinaus können Sie dort in ihrem persönlichen Dossier gewisse Angaben (Sprache, zusätzliche E-Mailadresse, …) ändern oder ergänzen oder auch eine Kopie Ihrer Phytolizenz anfragen.
Mehr erfahren -
Neuer BTV-Schnelltest
Das im Bereich Lebensmittelanalysen und Viehuntersuchungen tätige Labor Lavetan hat einen PCR-Schnelltest zum Nachweis der Blauzungenkrankheit entwickelt. Die FASNK hat diesen Test mittlerweile akkreditiert und stellt Exportzertifikate auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Tests aus. Der Test stellt einen bedeutenden Fortschritt für schnelle und reibungslose Rindviehexporte in BTV-freie ausländische Gebiete dar. Großer Vorteil ist auch, dass die Ergebnisse von Proben, die am Morgen angeliefert werden, bereits am späten Nachmittag vorliegen. Zudem hält sich der Preis für den Test im Rahmen. In Belgien können vier Labors den BTV-Test durchführen (Sciensano, Arsia, DGZ und Lavetan).
Mehr erfahren -
Tuberkulose-Winterscreening
Während des jährlichen Gesundheitsscreenings in den Wintermonaten wird der belgische Rindviehbestand stichprobenartig auf Blauzungenkrankheit, Brucellose, Leukose und Tuberkulose getestet. Um Fälle der drei ersten Krankheiten ausfindig zu machen, werden sowohl Blut- als Tankmilchproben untersucht. Für die Aufdeckung von Tuberkulose-Infektionen kommt dagegen in diesem Winter noch der klassische Tuberkulin-Hauttest zum Einsatz. Die für das Screening ausgewählten Betriebe werden sowohl von ihrem Betriebstierarzt als von ARSIA entsprechend in Kenntnis gesetzt. Stichtag für die Durchführung der Tuberkulin-Tests und für die Entnahme und den Versand der Blut- und/oder Tankmilchproben ist der 29. Februar 2020. Ursprünglich war vorgesehen, den Tuberkulin-Hauttest bereits für das Winterscreening 2018-2019 durch empfindlichere Bluttests zu ersetzen. Die dazu erforderliche Gesetzesänderungen wurden auch rechtzeitig getroffen, aber sowohl technische Aspekte als auch das Fehlen einer voll handlungsfähigen Föderalregierung haben die Pläne durchkreuzt und die Umsetzung verzögert. Man hofft nunmehr, dass ab dem Winter 2020-2021 auf Tuberkulin-Hauttests verzichtet werden kann. Bis auf Weiteres ist deshalb der Tuberkulin-Hauttest auch beim Ankauf von Rindern noch obligatorisch. Auch wenn immer wieder sporadisch Krankheitsherde nachgewiesen werden, gilt Belgien doch seit mehr als fünfzehn Jahren (seit 2003) als offiziell frei von Rindertuberkulose. Im laufenden Jahr wurde bisher kein neuer Herd aktenkundig; im vergangenen Jahr waren es deren drei (wovon derzeit einer immer noch gesperrt ist in Abwartung des neuesten Tuberkulintests).
Mehr erfahren -
Interesse an Kälberpreisvergleich?
Sie möchten Ihre Kälberpreise mit denen Ihrer Berufskollegen vergleichen? Ab sofort bieten wir Ihnen eine Version des Newsbriefs „Kälberpreise“ in Deutsch an. Der Newsbrief wird an alle deutschsprachigen Bauernbund-Mitglieder verschickt, die als Produktionsrichtung „Milchvieh“ angegeben haben und deren E-Mail-Adresse uns bekannt ist. Wenn Sie den Newsbrief noch nicht erhalten, dann teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse mit. Profitieren Sie aber nicht nur von den Preisangaben Ihrer Kollegen, sondern teilen Sie auch Ihre eigenen Angaben mit. Denn: Die Informationen sind umso repräsentativer und aussagekräftiger, je mehr Milchviehhalter sich beteiligen. Klicken Sie in Ihrem Newsbrief „Kälberpreise“ auf den Link „Nach 'Meldpunt Veeprijzen'“, loggen Sie sich dann auf der Boerenbond-Webseite ein und füllen Sie das Formular aus (Provinz, Verkaufsdatum, Kälbertyp, Anzahl Tiere, Gesamtpreis, eventuelle Bemerkungen/Kommentare, …). Es liegt derzeit leider noch keine deutschsprachige Fassung des Formulars vor. Im Namen Ihrer Milchviehhaltekollegen danken wir Ihnen für Ihre Mitarbeit. Direkter Link zum Meldepunkt Kälberpreise
Mehr erfahren