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Mercosur: Autos gegen Fleisch
Nach 20 Jahren Verhandlungen haben die EU und der südamerikanische Mercosur-Block (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) eine politische Einigung über ein Handelsabkommen erzielt. Die Zeche für den freien Handel mit Waren und Dienstleistungen zahlt die europäische Landwirtschaft: Sie wird den Interessen unserer Automobil- und Maschinenindustrie geopfert! Denn die EU akzeptiert im Gegenzug große Mengen Geflügelfleisch und Zucker aus den Mercosur-Ländern, obwohl Welten unsere europäischen Normen und Standards vom südamerikanischen Agrarmodell trennen. Allen beschwichtigenden „Fairness“-Klauseln zum Trotz wird das Mercosur-Handelsabkommen unsere landwirtschaftlichen Betriebe und das europäische Agrarmodell unter Druck setzen.
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Marcel Goffinet in den Arla Foods Aufsichtsrat gewählt
Die Vertreterversammlung von Arla Foods hat Marcel Goffinet als eines von vier neuen Mitgliedern für die kommenden zwei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt. Zweites neues Mitglied für die Region Zentraleuropa (Deutschland, Belgien, Luxemburg, Niederlande) ist Walter Lausen, während Manfred Graff wiedergewählt wurde.
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Arbeitsbewältigung im Milcherzeugerbetrieb
An Arbeit herrscht im Milcherzeugerbetrieb kein Mangel. Im Gegenteil, immer mehr Betriebe stoßen in Sachen Arbeitsbewältigung an ihre Grenzen. Gespräche mit Milcherzeugern zeigen, wo der Schuh drückt: Was die meisten Betriebe benötigen, sind Mitarbeiter und Aushilfskräfte, die bezahlbar sind und punktuell und flexibel eingesetzt werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Bewältigung von Arbeitsspitzen, egal ob saisonal oder täglich. Darüber hinaus meldet ein steigender Anteil von (großen) Betrieben auch einen strukturellen Bedarf an Dauerbeschäftigten an.
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Faktische Vereinigungen umwandeln!
Seit vergangenem Herbst schränkt das Gesellschaftsrecht den Begriff der faktischen Vereinigung stark ein. Als faktische Vereinigungen gelten neuerdings nur noch Zusammenschlüsse, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen bzw. ihren Mitgliedern keine Gewinnbeteiligung ausschütten. Die gemeinsame Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt dieses Kriterium naturgemäß nicht. Bestehende faktische Vereinigungen im landwirtschaftlichen Bereich müssen deshalb ihren Status in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) abändern. Dies muss bis spätestens Ende dieses Monats erfolgen. Betroffene Vereinigungen können sich dazu an einen Unternehmensschalter wenden. SBB erledigt die Formalitäten ebenfalls für seine Kunden.
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Feuerbrand: FASNK befiehlt radikalen Heckenschnitt
Im vergangenen Spätsommer hat die FASNK rund um Crombach und Braunlauf Fälle von Feuerbrand entdeckt. Es handelt sich um eine von einer Bakterie namens Erwinia amylovora verursachte Pflanzenkrankheit, die vor allem Kernobstgewächse (Äpfel- und Birnbäume) und Weißdorn befällt.
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VDL offiziell als Interessenvertretung anerkannt
Die Regierung der Wallonischen Region hat den Verband der deutschsprachigen Landwirte - Bauernbund offiziell als eine von insgesamt nur drei landwirtschaftlichen Interessenvertretungen mit allgemeiner Zielsetzung anerkannt. In den Konsultations- und Entscheidungsfindungsprozessen mit Politik und Verwaltung steht der VDL damit auf einer Stufe mit dem wallonischen Landwirtschaftsverband FWA (Fédération Wallonne de l'Agriculture) und der FUGEA (Fédération Unie de Groupements d’Eleveurs et d’Agriculteurs).
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Der Kampf an der ASP-Front (Video)
An der ASP-Front tobt ein gnadenloser Krieg, dem bisher knapp 1.600 Wildschweinkadaver gefallen sind. Zum Teil handelt es sich um Abschüsse, zum Teil um Totfunde. Bei einem Drittel der Kadaver wurde der ASP-Erreger nachgewiesen. Ein Jäger, der im Auftrag der Forstverwaltung aktiv in die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingebunden ist, hat seine Arbeit in der Sperrzone in einem 23-minütigen Video (in Französisch) dokumentiert. Was dort abläuft, ist erschreckend und wir können von Glück reden, wenn es gelingt die weitere Verschleppung der Krankheit zu verhindern. Peste porcine africaine: des images rares tournées au cœur de la zone infectée.
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Zahlenspiel im Sanitärfonds Milch
Im Bereich Milcherzeugung werden einige Sanitärprogramme (Bestimmung der Inhaltsstoffe, Kontrolle der Qualität, Para-Tbc-Programm, …) vom Sanitärfonds Milch (ko-)finanziert. Bis vor kurzem wurde auch Milch, die aufgrund von Botulismus-Vergiftungen nicht verkehrstauglich war, vom Sanitärfonds entschädigt. Das Screening von Milch auf Verunreinigungen durch Schwermetalle, Dioxine, Arzneimittelrückstände, usw. wurde ebenfalls über diesen Weg finanziert. Aufgrund einer strengeren Auslegung der Vorschriften für staatliche Beihilfen seitens der EU-Kommission muss diese Finanzierung nunmehr eingestellt werden. Neuer Abzug auf der Milchrechnung Aus Gründen der Qualitätssicherung und -überwachung müssen die genannten Programme unbedingt weitergeführt werden. Da der bisherige Finanzierungsmodus ausfällt, muss ein neuer gefunden werden. Die landwirtschaftlichen Verbände und der belgische Milchindustrieverband BCZ-CBL haben sich darauf geeinigt, ab Januar einen Betrag von 0,043 Euro pro 1000 Liter Milch (inkl. MwSt.) vom Milchgeld einzubehalten. Die Abnehmer/Aufkäufer legen ihrerseits noch einmal den gleichen Betrag drauf. Nahezu alle Milchaufkäufer haben sich diesem System angeschlossen und führen das Geld an BCZ-CBL, die bis auf Weiteres die Verwaltung der finanziellen Mittel übernimmt. Es ist allerdings vorgesehen, dass BCZ-CBL diese Aufgabe an die Branchenorganisation abtritt, die in diesem Frühjahr gegründet werden soll. Nulloperation Für die Milchviehhalter stellt die neue Abgabe unter dem Strich eine Nulloperation dar. Denn sie wird dadurch kompensiert, dass der Beitrag zum Sanitärfonds Milch um den gleichen Betrag gesenkt wird (von 0,130 auf 0,087 Euro pro 1000 l). Die Prozedur zur Abänderung des Königlichen Erlasses bezüglich der Finanzierung des Sanitärfonds Milch ist bereits in die Wege geleitet. Im Interesse der Milcherzeuger ist zu hoffen, dass die geänderten Bestimmungen schnell veröffentlicht werden und in Kraft treten können.
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Keine Gülle vor dem 16. Januar!!!
Achtung: Die Sperrfrist für die Gülleausbringung auf Grünland läuft bis zum 15. Januar einschließlich. Die Verlängerung der Ausbringungsperiode im vergangenen Herbst auf den 20. Oktober hat keine Auswirkungen auf das Ende der Sperrfrist. Insofern es die Witterungs- und Bodenverhältnisse erlauben, darf Gülle ab dem morgigen Mittwoch, 16. Januar ausgebracht werden.
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