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EU-Parlament: IED nicht für Rindvieh!
Um die klimaschädlichen Emissionen der Industrie zu reduzieren, hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu einer Verschärfung der sog. Industrieemissionsrichtlinie (IED) gemacht. Demnach sollen Rinderhaltungen mit mehr als 150 Großvieheinheiten als industrielle Anlagen eingestuft werden. Der Agrarausschuss des EU-Parlaments hatte unter Verhandlungsführer Benoît Lutgen (Les Engagés-EVP, ehemaliger wallonischer Landwirtschaftsminister) bereits mehrheitlich gefordert, die Rindviehhaltungen aus diesen Vorgaben herauszunehmen. Diesem Standpunkt ist nun auch das Plenum des EP bei der finalen Abstimmung gefolgt.
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Petition Zugang von Vieh zu Wasserläufen
Wie schon mehrmals berichtet, gilt ab Januar 2023 eine Verpflichtung zur Auszäunung von klassierten Wasserläufen. Es hat mehrere Treffen mit dem Kabinett von Umweltministerin Tellier und der Verwaltung gegeben, um die Möglichkeit zu schaffen, dass wenigsten an der einen oder anderen Stelle der Zugang erlaubt wird, damit die Rinder direkt am Bach saufen können. Wie berichtet, wurden diese Verhandlungen vor einigen Wochen abrupt abgebrochen und den Verbänden erklärt, dass es keine Ausnahmen zum Tränken von Vieh geben wird.
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Info-Abend: Lehre in der Landwirtschaft
Lehre in der Landwirtschaft - auch was für dich? Der Grüne Kreis und der Bauernbund organisieren in Zusammenarbeit mit dem IAWM einen Info-Abend für Schüler, Eltern und landwirtschaftliche Ausbilder am Donnerstag, den 13. Juli um 20.00 Uhr in Meyerode im Saal "An Terres'e".
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Dürre 2022 als Katastrophe anerkannt
Auf Vorschlag von Landwirtschaftsminister Willy Borsus hat die wallonische Regierung in 1. Lesung die Dürre von 2022 als landwirtschaftliche Katastrophe eingestuft. Der Anerkennungserlass legt das geografische Ausmaß der Agrarkatastrophe fest und definiert die Entschädigungsmodalitäten. 254 der insgesamt 262 wallonischen Gemeinden werden als dürregeschädigt eingestuft.
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„Den klaut eh niemand“ – Traktorendiebstahl in Ostbelgien
In jüngster Vergangenheit sind Ostbelgien mehrfach Traktoren und landwirtschaftlicher Maschinen gestohlen worden. Die Opfer erlitten dadurch einen finanziellen Schaden und mussten sich teilweise mühsam neu organisieren. Die Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl geben Ratschläge, wie man als Geschädigter handeln soll und wie man seine Traktoren und Maschinen gegen Diebstahl sichert. Meistens werden die Opfer einer solchen Tat überrascht und können kaum glauben, dass ausgerechnet ihre Maschinen gestohlen wurden. Wer sich dann die Frage stellt, ob die Polizei da noch helfen kann oder ob der Aufwand einer Klage sich lohnt, dem raten wir an: Immer Anzeige erstatten und zwar so schnell wie möglich! Ein bestes Beispiel dafür findet sich in unserer Region zurück. Zwei entwendete Traktoren konnten dank einer schnellen Fahndungsausschreibung an der EU-Außengrenze aufgegriffen und zurückgehalten werden. Aber auch wenn eine Anzeige nicht immer ein solches schnelles Erfolgsergebnis liefert, können dank einer Meldung verschiedene Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden, die früher oder später zur Überführung der Täter führen. Vorbeugen Besser noch, ist es aber einen Diebstahl erst gar nicht zuzulassen. Es gibt einige diebstahlvorbeugende Vorkehrungen, die teils mit einfachen Mitteln und geringen Unkosten umgesetzt werden können: Leider gibt es eine Vielzahl von Traktoren, die mit einem Universalschlüssel gesteuert werden können. Das heißt, ein einziger Schlüssel passt auf mehrere Maschinen oder mehrere Baureihen eines Herstellers. Ein Abschließen der Fahrzeuge mit diesem Universalschlüssel bietet demnach keine ausreichende Sicherheit. Wegfahrsperren oder zusätzliche Verschlusseinrichtungen für Führerhaus und Aufbauten können da Abhilfe leisten. Eine durchaus kostengünstige Sicherung können versteckte Vorrichtungen zur Unterbrechung des Stromkreises des Fahrzeugs sein. Jeder kennt die GPS-Tracker aus Hollywood-Filmen, die es ermöglichen, Personen oder Fahrzeuge zu orten. Heutzutage sind solche Tracker längst Realität und können bereits für wenig Geld erworben werden. Neue landwirtschaftliche Maschinen sind zwar zum Teil serienmäßig mit GPS-Trackern ausgestattet, allerdings passen sich Kriminelle generell schnell solchen Neuerungen an und finden Wege, diese serienmäßigen Vorrichtungen auszuschalten. Ein zusätzlich nachgerüsteter GPS-Tracker bietet deshalb doppelte und effizientere Sicherheit. Wir empfehlen außerdem, die Fahrzeuge mittels Gravur oder Aufklebern individuell zu kennzeichnen. Dadurch wird es möglich den Eigentümer später schneller zu identifizieren. Natürlich dienen auch die altbekannte Kameraüberwachung sowie die Beleuchtung und Einzäunung des Geländes zur Abschreckung der Täter oder helfen bei späteren Ermittlungen. Augen auf! Es wurde bereits häufiger festgestellt, dass die Täter ihre Beute vorher ausspähen, bevor sie dann einige Tage später den Diebstahl vollziehen. Aus diesem Grund bittet die Polizei, unbekannte Personen oder Fahrzeuge, die sich länger oder öfter in Betriebsnähe aufhalten über die 101 zu melden. Lieber ein Anruf zu viel, als einer zu wenig. Zum Schluss sollte es dann lauten: „Den klaut eh niemand, weil ich den so gut gesichert habe“
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Namür bewegt sich (langsam, aber sicher)
Was lange währt wird (manchmal) endlich gut. So jetzt geschehen bezüglich der Erklärungen der verschiedenen Elemente der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik. Nachdem wir bei der Verwaltung in Namür immer wieder gedrängt haben, ist ein Großteil dieser Informationen (mit Ausnahme der GLÖZ-Auflagen und der Grundanforderungen an die Betriebsführung) nun endlich auch in Deutsch verfügbar.
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Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ)
Bei der Konditionalität, auch Cross Compliance genannt, handelt es sich um eine Fülle von Auflagen, die allen Landwirten abverlangt werden, die GAP-Zahlungen – egal ob 1. oder 2. Säule – beziehen. Ihre Einhaltung ist die Grundvoraussetzung, um GAP-Zahlungen zu erhalten. Konkret bedeutet dies, dass die Prämien und Beihilfen des betreffenden Jahres prozentual gekürzt werden, wenn bei einer Kontrolle (vor Ort oder administrativ festgestellt wird, dass der Betrieb einen Standard oder eine Cross-Compliance-Anforderung nicht erfüllt. Der Kürzungssatz richtet sich nach der Schwere, dem Ausmaß und der Dauer des Verstoßes. Außerdem wird (subjektiv) beurteilt, ob der Verstoß vorsätzlich begangen wurden oder auf Unwissenheit oder Nachlässigkeit zurückzuführen ist. Die Kürzung kann zwischen 0% (Verwarnung bei geringfügigen Verstößen) und 100% (schwerwiegende, wiederholte und/oder vorsätzliche Verstöße) liegen!
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Die Öko-Regelungen
Seit dem 1. Januar ist die neue Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung sind die Öko-Regelungen, die an die Stelle des bisherigen Greenings (Vergrünung) treten. Anders als bei den Greening-Auflagen handelt es sich bei den Öko-Regelungen um freiwillige Verpflichtung im Umweltbereich, für die ein finanzieller Anreiz geboten wird.
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Minister Clarinval verstärkt den Kampf gegen IBR
Landwirtschaftsminister Clarinval hat den Entwurf eines königlichen Erlasses zur Bekämpfung der Rindergrippe oder der infektiösen bovinen Rhinotracheitis (IBR) in unserem Land unterzeichnet. IBR ist eine Viruserkrankung, die durch das bovine Herpesvirus Typ 1 (BoHV-1) verursacht wird. Belgien ist seit Jahren mit der Bekämpfung dieses Virus befasst. Der Gesetzentwurf soll dazu einen weiteren Beitrag leisten und den belgischen Außenhandel unter sicheren gesundheitlichen Bedingungen fördern. Die IBR-Bekämpfung ist für Rinderhalter seit über einem Jahrzehnt obligatorisch. Seitdem wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um das Virus in der belgischen Rinderpopulation auszurotten. In den letzten Jahren hat die Zahl der virusfreien Bestände stetig zugenommen. Dennoch schleicht sich das Virus immer noch regelmäßig in einen Betrieb ein, oft nach dem Zukauf von Rindern. Dies deutet darauf hin, dass ein Teil des Virus noch im Umlauf ist. Daher müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um in absehbarer Zeit den Status der Virusfreiheit auf Ebene der Mitgliedstaaten zu erreichen. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um ein Programm, in dem die schrittweise Kontrolle und die Verfahren zur Erteilung des IBR-frei-Status für Bestände - die 98,6 % des belgischen Viehbestands ausmachen - detailliert beschrieben werden. Quelle: Minister Clarinval
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