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BTV/EHD – Informationen zur Impfkampagne
Im November 2024 hat Minister Clarinval eine Impfpflicht gegen BTV und EHD für die Kampagne 2025 verfügt. Die praktischen Vorkehrungen wurden mit allen beteiligten Parteien besprochen und werden in diesem Artikel erneut dargelegt.
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Die Zukunft der Landwirtschaft : EU-Kommissar Christophe Hansen zu Gast in Ostbelgien
Brüssel, 06.03.2025. Auf Einladung des ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP) und in Zusammenarbeit mit dem ostbelgischen Bauernbund, dem deutschen Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sowie dem Luxemburger Landwirtschaftsverband „Centrale Paysanne“ wird der für Landwirtschaft und Ernährung zuständige EU-Kommissar Christophe Hansen am Freitag, dem 14. März, nach Ostbelgien kommen.
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Mitgliedervorteil – Lesen ist wissen
Als Bauernbund-Mitglied der Kategorie 1 oder 2 (Haupt- oder Nebenerwerb) profitieren Sie von einer Rückerstattung von 20 Euro auf Ihr Abonnement eines Fachmagazins Ihrer Wahl. Folgende Fachmagazine stehen zur Auswahl: top agrar, dlz agrarmagazin, profi und Milchpraxis sowie eine Reihe niederländischsprachiger Zeitschriften. Sie können Ihre Angaben bis zum 31. März 2025 unter folgendem LINK eingeben und erhalten dann von uns 20 Euro erstattet.
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BTV-Entschädigung kontrollieren!
Mehrere Mitglieder melden, dass sie nicht für alle Rinder, die im vergangenen Sommer verendet sind, die versprochene BTV-Entschädigung erhalten haben. Wir empfehlen deshalb, zu kontrollieren, ob die BTV-Entschädigung der gemeldeten Anzahl verendeter Tiere (mit Ohrmarke!) entspricht. Bei Unstimmigkeiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Außendienststelle in Malmedy auf, um die Sache zu klären.
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BTV: 23,5 Euro pro geimpftes Rind
Ende Oktober hat der föderale Landwirtschaftsminister David Clarinval die Einführung einer Impfpflicht für Rinder und Schafe gegen die Serotypen 3 und 8 des Blauzungenvirus (BTV-3 und BTV-8) sowie gegen das EHD-Virus, den Erreger der epizootischen Hämorrhagie bei Rindern, im kommenden Jahr beschlossen. Nach Angaben von Minister Clarinval sind im zu Ende gehenden Jahr in Belgien insgesamt 23.000 Schafe und knapp 36.000 Rinder an der Blauzungenkrankheit oder deren Folgen verendet. Um im kommenden Jahr größere Schäden abzuwenden, drängt sich eine Impfung auf, die 2025 auch verpflichtend sein wird. Der Bauernbund hatte daraufhin eindringlich gefordert, dass der Staat zumindest einen Teil der Kosten übernimmt. Der Haushaltsausschuss des Parlaments ist dieser Forderung nachgekommen und stellt insgesamt 40 Mio. Euro zur finanziellen Entlastung der Rindvieh- und Schafhalter bereit. Der Bauernbund begrüßt diese Entscheidung. In erster Linie dient die Impfung aller empfänglichen Tiere dazu, die Viehhalter vor schweren wirtschaftlichen Verlusten zu bewahren. Sie verfolgt aber auch den Zweck, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen und den längerfristigen negativen Auswirkungen der Krankheit auf die Milchleistung und die Fruchtbarkeit vorzubeugen. Praktisch Die Impfkampagne 2025 kann anlaufen, sobald der entsprechende Gesetzestext im Staatsanzeiger veröffentlicht worden ist. Alle Rinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, müssen dann gegen BTV-3, BTV-8 und EHDV geimpft werden. Ein Rind bzw. Schaf gilt als geimpft, wenn vor dem 1. Juni 2025 alle Grundimpfungen entsprechend den Herstellerangaben je nach verwendetem Impfstoff verabreicht worden sind und die Impfungen in Sanitel registriert sind. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Tiere, die nach dem 31. Dezember geboren wurden, sowie vor diesem Datum geborene Mastkälber und Lämmer, die vor Juni 2025 geschlachtet werden. Dem Viehhalter steht es frei, diese Tiere zu impfen, aber für sie wird keine finanzielle Beihilfe gewährt. Bereits 2024 durchgeführte Impfungen werden unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt. Es wird deshalb empfohlen, sich bereits jetzt an den Betriebstierarzt zu wenden, um alle bereits durchgeführten Impfungen zu protokollieren, aber auch um die anstehenden Impfungen zu planen und Impfstoffbestellungen vorwegzunehmen. Finanzielle Unterstützung Die finanzielle Unterstützung der Viehhalter soll sich auf ca. 23,50 Euro (inkl. MwSt.) pro vollständig geimpftes Rind bzw. 7,00 Euro pro Schaf belaufen. Die Tierärzte erhalten eine pauschale finanzielle Unterstützung von 75 Euro pro Rinderbestand bzw. 50 Euro pro Schafherde. Es ist geplant, dass die Beihilfe über die Tierärzte ausgezahlt wird. Diese sollen Anfang 2025 einen Vorschuss (und später den gesamten Betrag) erhalten und müssen die Rechnung ausstellen, die sie den Viehhaltern um den entsprechenden Betrag kürzen. Im Januar 2025 wird Arsia eine offizielle Mitteilung mit praktischen Informationen zur Impfung und zu den Modalitäten für die Gewährung der Beihilfe an alle Rundvieh- und Schafhalter verschicken.
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Keine Verbrauchertäuschung auf Kosten unserer Landwirte!
Am 6. Dezember hat die EU-Kommission ein politisches Abkommen mit den Mercosur-Staaten über ein zukünftiges Handelsabkommen unterzeichnet. Bauernbund und Grüner Kreis lehnen dieses Handelsabkommen seit einiger Zeit ab, weil die landwirtschaftlichen Produktionsstandards in den Mercosur-Ländern nicht den hohen Standards entsprechen, die für die europäischen Erzeuger gelten. Darüber hinaus reduziert das Abkommen die Handelsbilanz unseres Agrar- und Lebensmittelsektors um 1 Mrd. Euro. Bauernbund und Grüner Kreis haben deshalb zusammen mit ihren wallonischen Kollegen von der FWA und Kollegen des europäischen Dachverbandes COPA eine symbolische Aktion auf dem Jean-Rey-Platz in Brüssel durchgeführt.
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Kein Bodenbedecker nach Mais, Rüben oder Kartoffeln nötig wenn …
GLÖZ 6 (Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in Herbst und Winter) verlangt, dass vom 15. September bis zum 15. November auf mindestens 80% der gesamten Ackerfläche des Betriebs eine pflanzliche Bodenbedeckung vorhanden ist, um den Boden vor Erosion und das Grundwasser vor Nitrateinträgen zu schützen.
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focus, mehr als eine klassische Betriebsbuchführung
focus ist das Management-Tool, das einen deutlichen und dynamischen Blick auf technische, wirtschaftliche und finanzielle Kennzahlen Ihrer landschaftwirtschaftlichen Aktivitäten bietet.
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Was tun bei Aussaat im Acker nach dem 1. Juni?
Die wallonische Agrarverwaltung weist auf die administrative Prozedur für den Fall hin, dass die in der Flächenerklärung deklarierte Kultur aufgrund der Witterungsbedingungen der vergangenen Wochen nicht wie normalerweise verlangt bis spätestens 31. Mai angebaut werden konnte.
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