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Karnevalswagen: Verdeutlichung
Im Vorfeld der anstehenden Karnevalswoche hat die Interpretation der Polizeidienste bezüglich der Verwendung von landwirtschaftlichen Traktoren in den Umzügen für Aufregung und Unverständnis gesorgt. Nunmehr hat der für Mobilität zuständige föderale Minister Bellot im Parlament seine Sichtweise dargelegt. G-Führerschein genügt Zum Ziehen eines Karnevalswagens mit einem Traktor ist kein LKW-Führerschein (CE) erforderlich. Für folgende Fahrten reicht der G-Führerschein aus: - für Probefahrten im Hinblick auf Teilnahme an einem Karnevals- oder anderen folkloristischen Umzug, - für die Fahrt zum Veranstaltungsort und zurück und - für den eigentlichen Umzug. Darüber hinaus ist bei allen Fahrten eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h einzuhalten und es ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Für das Führen eines landwirtschaftlichen Schleppers bei nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten ist im Prinzip der CE-Führerschein erforderlich. Minister Bellot weist aber darauf hin, dass das erklärte Ziel des Königlichen Erlasses vom 27. Januar 2008 explizit darin besteht, die Teilnahme an folkloristischen Umzügen von dieser Auflage zu befreien. Er ist denn auch der Einschätzung, dass die Interpretation der Polizei nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Und die technische Kontrolle? Gemäß dem oben erwähnten Königlichen Erlass sind landwirtschaftliche Traktoren für die Teilnahme an folkloristischen Umzügen von der technischen Kontrolle befreit. Auch wenn die Zuständigkeit für diese Materie mittlerweile an die Regionen übertragen worden ist, ist Minister Bellot der Meinung, dass die Befreiung von der technischen Kontrolle nach wie vor im Sinne des Gesetzgebers ist. Sicherheit geht vor Abschließend sei eindringlich dazu aufgerufen, als Fahrzeugführer in Karnevalsumzügen auf Alkoholkonsum zu verzichten. Wichtig ist auch, den Versicherer vorab unbedingt über die Nutzung des Schleppers in folkloristischen Umzügen in Kenntnis zu setzen.
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VDL mit stark verjüngtem Vorstand
Der Verband der deutschsprachigen Landwirte hat einen neuen, stark verjüngten Vorstand. Nachdem im vergangenen Winter die Vorstände der Gilden neu besetzt worden waren, haben die Ehrenamtlichen in der vergangenen Woche ihre Vertreter für den VDL-Vorstand gewählt.
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„In die Öffentlichkeit tragen“
Bauernbund-Vorsitzende Sonja De Becker lobt die Auswahl des Schwerpunktthemas der diesjährigen Bauerntagung: „Ihr Vorstand hat die Zeichen der Zeit erkannt. Das Thema Milch, Moral und Medien ist aktueller denn je – und es wird uns auch in Zukunft begleiten.“ Sie erinnerte daran, dass die Landwirte stets um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Tiere bemüht sind. Diese Selbstverständlichkeit müsse man als Bauernverband der Öffentlichkeit stärker als bisher aufzeigen.
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„Milch, Moral und Medien“
Die Landwirtschaft steht immer wieder unter dem heftigen Beschuss der Medien. Besonders in den sog. sozialen Medien tauchen immer wieder Berichte – meist in Form von Filmen – auf, die die Landwirtschaft, speziell die Tierhaltung, in ein schlechtes Bild rücken. Wie sollen Landwirtschaft und Landwirte reagieren?
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Glückliche Tiere, glücklicher Bauer
Unter dem Titel „Glückliche Tiere, glücklicher Bauer“ lanciert der Bauernbund eine Kampagne, mit der wir die Aufmerksamkeit auf die tagtäglichen Bemühungen der Viehhalter für das Wohlergehen ihrer Tiere lenken wollen. Das Wohlergehen des Viehbestandes ist die Voraussetzung für das Wohlergehen des Viehhalters. Wenn es den Tieren im Stall gut geht, hat auch der Landwirt Freude und Erfolg an seiner Arbeit. Folglich: Glückliche Tiere, glücklicher Bauer!
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Q-Fieber: Risiken nicht unterschätzen!
Die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) macht Tierärzte und Viehhalter auf die Risiken von Q-Fieber aufmerksam und ruft die empfohlenen Präventionsmaßnahmen in Erinnerung. Q-Fieber ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit (Zoonose), die sporadisch auch in Belgien vorkommt. Nachdem es im Jahr 2009 in den Niederlanden zu einer Q-Fieber-Epidemie gekommen ist, hat Belgien ein Programm zur Überwachung von Q-Fieber in Viehhaltungen eingeführt. Zwar wurde bisher kein Seuchenherd ausfindig gemacht, aber jedes Jahr werden mehrere Tankmilchproben und Aborte positiv auf die Krankheit getestet. Die meisten Infektionen beim Menschen gehen von Kontakten mit Wiederkäuern (speziell Ziegen) aus. Laut einer serologischen Erhebung im Jahr 2013 finden sich im Blut von 58,3% aller untersuchten Tierärzte aus dem Bereich Wiederkäuer Antikörper gegen die Krankheit. Mit anderen Worten: Sechs von zehn Tierärzten haben die Krankheit durchgemacht. Domestizierte Wiederkäuer bilden das natürliche Reservoir des Q-Fiebers. Der Erreger, eine Bakterie namens Coxiella burnetii, ist in der Umwelt sehr widerstandsfähig. Er kann sich schnell über die Luft ausbreiten und die Infektion erfolgt hauptsächlich durch das Einatmen feiner bakterienhaltiger Staubpartikel. Aber auch das Risiko einer Kontamination durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren darf nicht vernachlässigt werden. In 60% der Fälle verläuft die Infektion beim Menschen asymptomatisch, d.h. ohne erkennbare Symptome. Selbst wenn Symptome vorhanden sind, ist die Diagnose schwierig, da die Symptome nicht eindeutig sind. Akute Q-Fieber-Erkrankungen sind u.a. durch anhaltendes Fieber gekennzeichnet. Bei chronischem Verlauf kommt es oft zu Herzproblemen. Für Personen mit Herz- und/oder Immunschwäche stellt die Krankheit deshalb eine besondere Gefahr dar. Bei einer Infektion während der Schwangerschaft kann es zu einer Infektionen des Fötus und zu Fehlgeburten kommen. Auch bei Tieren verläuft die Krankheit in der Regel asymptomatisch. Bei einer Infektion während der Trächtigkeit kann sie sich insbesondere bei Schafen und Ziegen durch Verwerfen, Totgeburten oder kränkelnde Neugeburten äußern. Häufige Symptome bei Rindern sind Unfruchtbarkeit, Gebärmutterentzündung sowie leichte Kälber, die zudem anfällig sind für Lungenentzündungen. Nach dem Abkalben (oder Verwerfen) hält der Scheidenausfluss oft sehr lange an. Dieser bildet auch zusammen mit der Nachgeburt und Aborten die Hauptkontaminationsquelle. Die FASNK empfiehlt folgende Präventionsmaßnahmen: eine angemessene Handhygiene, in Risikozonen weder essen noch trinken noch rauchen, das Tragen von Handschuhen und eine geeignete und ausschließlich diesen Aktivitäten vorbehaltene Kleidung bei Risikoaktivitäten (Geburtshilfe, Untersuchungen im Genitalbereich, …), die Desinfizierung von Geburtsbereichen und -utensilien nach der jeder Geburt bzw. jedem Verwerfen und unter Vermeidung von Staub- und Aerosolbildung sowie die fachgerechte Entsorgung der Nachgeburt und Aborten bzw. Totgeburten (in einem verschlossenen Behälter zwecks Untersuchung oder Vernichtung).
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AUM MC 4 für Natura-2000-Flächen?
Mittlerweile sind alle 240 wallonischen Natura-2000-Gebiete offiziell ausgewiesen und die spezifischen Auflagen treten am kommenden 31. Dezember in Kraft. Grünland mit gravierenden Bewirtschaftungsauflagen (BE 2 und BE 3) wird mit 440 Euro/ha vergütet, für Grünland in der Bewirtschaftungseinheit BE 5 werden 100 Euro/ha angeboten. Der Antrag auf Auszahlung der Natura-2000-Entschädigung muss über die Flächenerklärung 2018 beantragt werden; ein Vorantrag ist nicht erforderlich. Allerdings sollte man für Flächen in den Bewirtschaftungseinheiten BE 2 und BE 3 eine AUM „biologisch wertvolles Grünland“ (MC 4) in Erwägung ziehen. Für diese Bewirtschaftungseinheiten gilt eine Beweidungsverbot bis zum 16. Juni, das u.U. durch einen Bewirtschaftungsplan im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme MC 4 umgangen werden kann.
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Voranträge AUM und Bio nicht vergessen!
Landwirte, die zum 1. Januar 2018 eine neue Verpflichtung für Agrarumweltmaßnahmen und/oder Biolandwirtschaft eingehen bzw. einen auslaufenden Vertrag verlängern möchte, müssen unbedingt einen entsprechenden Vorantrag stellen. Dies gilt auch für die Ausweitung laufender Verträge. Mit dem Vorantrag geht man noch keine definitive Verpflichtung ein; diese erfolgt erst mit der Flächenerklärung 2018. Der Stichtag für das Einreichen der Voranträge ist der 31. Oktober. Wer jetzt keinen Vorantrag für eine bestimmte Maßnahme (z.B. Heckenprämie oder Biolandwirtschaft) stellt, wird 2018 von dieser Maßnahme ausgeschlossen.
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Natura-2000-Kartografie im Netz
Natura 2000 steht in den Startlöchern. Ein Großteil der Gebiete ist mittlerweile offiziell ausgewiesen und die noch ausstehenden Erlasse werden in Kürze erwartet. Es ist vorgesehen, dass die spezifischen Auflagen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Eigentümer und Bewirtschafter werden schriftlich hierrüber informiert bzw. die Benachrichtigung ist bereits erfolgt. Das Schreiben beinhaltet auch das Kartenmaterial zu den betroffenen Parzellen.
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