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Innovationspreisträger TI St. Vith / Hilar Mausen
Der Innovationsstützpunkt des Bauernbundes vergibt regelmäßig Preise für besonders innovative Projekte in der Landwirtschaft. Im vergangenen Jahr war die landwirtschaftliche Abteilung des Technischen Instituts von St. Vith mit ihrem Lehrer Hilar Mausen einer von zehn Laureaten. Der BRF widmete der Innovation im Bereich des Kartoffelanbaus jetzt eine dreiminütige Reportage.
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Was kosten Umweltauflagen?
Das Feilschen um den zukünftigen GAP-Haushalt und die Verwendung der GAP-Gelder hat begonnen. Nach dem Motto „öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen“ fordern Umweltorganisationen, dass die Landwirtschaft zusätzliche gesellschaftliche Leistungen erbringen soll. Was die Landwirtschaft heutzutage bereits alles leistet, wird dagegen unterschlagen. Eine vom Deutschen Bauernverband (DBV) in Auftrag gegebene Studie schafft hier Klarheit.
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Sozialbeiträge: Fristen einhalten, Strafen vermeiden
Wir möchten noch einmal daran erinnern, wie wichtig es ist, dass Sie Ihre Sozialbeiträge fristgerecht einzahlen. Bei verspäteter Zahlung wird eine Beitragserhöhung von 3% pro Quartal angerechnet. Darüber hinaus wird am 1. Januar eines jeden Jahres ein zusätzlicher Zuschlag von 7% erhoben! Die Sozialbeiträge werden pro Quartals eingefordert. Zu Beginn eines jeden Quartals (d.h. im ersten Monat) verschickt die Sozialversicherungskasse eine Zahlungsaufforderung. Dieser muss spätestens bis zum Ende des Quartals Folge geleistet werden. Die Schuld gilt erst als beglichen, wenn der Betrag auf dem Konto der Sozialversicherungskasse eingegangen ist. Da die Buchung durch die Bank u.U. mehrere Tage in Anspruch nimmt, sollten Sie sicherheitshalber die Überweisung nicht bis zu den letzten Tagen des Quartals aufschieben.
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AgriRecover-Kollekte für PSM-Verpackungen
AgriRecover sammelt in diesem Herbst wieder Pflanzenschutzmittelverpackungen und nicht mehr nutzbare Pflanzenschutzmittel ein. Hier ein Überblick über die Aktion und ihre Erfordernisse. PhytofarRecover hat sich jüngst in AgriRecover umgetauft. Hintergrund ist die Ausweitung der Einsammel- und Recyclingaktivitäten auf die Bereiche Düngemittel und landwirtschaftliche Biozide. Zusätzlich zur jährlichen Kollekte von Pflanzenschutzmittelverpackungen können in diesem Herbst auch nicht mehr nutzbare Produkte abgegeben werden. Die doppelte Aktion gilt nur für Produkte von Herstellern bzw. Vertreibern, die AgriRecover angeschlossen sind (Verpackungen mit AgriRecover-Logo). Alle gewerblichen Benutzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sog. primäre Verpackungen im Rahmen der AgriRecover-Aktion abzugeben Dabei handelt es sich um Verpackungen (Dosen, Büchsen, Fässer, Aluminiumfolien, Kartons, ...), die unmittelbar mit einem Pflanzenschutzmittel in Kontakt gekommen sind. Sekundäre Verpackungen wie z.B. Umkartons können, müssen aber nicht abgegeben werden, außer wenn sie mit dem Produkt in Kontakt gekommen sind. In diesem Fall werden sie als primäre Verpackung eingestuft und gehören in den Sack der nicht spülbaren Fraktion. Wichtig: Die leeren Verpackungen müssen in Säcken von PhytofarRecover oder AgriRecover vom Benutzer persönlich (oder einem Arbeitnehmer des Betriebs) abgegeben werden. AgriRecover stellt daraufhin eine persönliche Abgabebescheinigung aus. Teile diese Seite:
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Kontrollieren Sie Ihre Stromabrechnung!
Ohne es zu wissen, zahlen viele landwirtschaftliche Betriebe weiterhin einen föderalen Energiebeitrag auf Elektrizität. Zwar haben sie in der Vergangenheit eine Befreiung von dieser Abgabe beantragt, aber es scheint, dass diese Befreiung in vielen Fällen nicht (mehr) korrekt angewandt wird. Kontrollieren Sie deshalb Ihre jährliche Stromabrechnung! Die Föderalregierung erhebt Akzisen auf Energieprodukte. Für Elektrizität beläuft sich dieser sog. Energiebeitrag auf 0,002 Euro pro kWh, für Erdgas auf rund 0,001 Euro/kWh. Landwirtschaftliche und Gartenbaubetriebe sind von dieser Abgabe befreit, wenn sie über eine gültige Genehmigung der Zoll- und Akzisenverwaltung (die sog. „Bewilligung Energieerzeugnisse und Elektrizität“) verfügen. Die meisten Betriebe sind im Besitz dieser Genehmigung und haben diese auch an ihren Stromversorger weitergeleitet, der den Energiebeitrag folglich nicht mehr in Rechnung stellt. Beim Wechsel des Stromversorgers und sogar bei der Änderung des Vertrags mit demselben Stromversorger können allerdings Probleme auftreten. Denn wie es scheint, wird der Energiebeitrag in vielen Fällen dann unberechtigterweise erneut in Rechnung gestellt! Kontrollieren Sie deshalb immer Ihre Jahresendabrechnung! Falls Ihnen ein Energiebeitrag angerechnet worden ist, senden Sie eine Kopie ihrer „Bewilligung Energieerzeugnisse und Elektrizität“ zusammen mit einem Antragschreiben auf Befreiung an Ihren Stromversorger. Achtung: Beim Wechsel des Stromanbieters müssen Sie Ihren neuen Lieferanten immer eine Kopie ihrer Genehmigung zustellen! Auch rückwirkend Die Rückerstattung des unberechtigterweise gezahlten Energiebeitrags kann rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden. Im diesbezüglichen Antrag an den Stromversorger müssen Sie ausdrücklich angeben, für welchen Zeitraum (ein, zwei oder maximal drei Jahre) sie die Rückerstattung beantragen. Der Stromversorger stellt Ihnen daraufhin eine Bescheinigung aus, die Sie zusammen mit einer Anfrage auf Rückerstattung bei der Zoll- und Akzisenverwaltung einreichen müssen.
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ggA-Anerkennung für BBB-Fleisch
Belgien strebt eine Anerkennung von Fleisch der Weißblauen Rasse als geschützte geografische Angabe (ggA) an. Bereits seit 2012 gehen die Bestrebungen von Haltern der Rasse in diese Richtung. Unterstützt werden sie dabei von mehreren Schlachtbetrieben. Das ausgearbeitete Lastenheft wurde mittlerweile von allen drei Regionen validiert. Als Begründung dafür, dass die Rasse bzw. deren Fleisch die Einstufung als geschützte geografische Angabe verdient, werden zahlreiche Argumente angeführt: Wallonien zählt mehr als 1,2 Mio. Rinder, die sich auf rund 9000 Betriebe verteilen. Zu 84% handelt es sich um Tiere der Weißblauen Rasse. Das Fleisch weist einige Besonderheiten auf: Es ist magerer, zarter und blasser als das Fleisch anderer Rinderrassen und hat einen hohen Nährwert. Die Vielfalt der Haltungs- und Mastsysteme bedingt breite Bandbreite von Geschmackseigenschaften: von sehr mager bis sehr saftig. Mit einem Anteil von 84% am gesamten wallonischen Rindviehbestand spielt die BBB-Rasse eine aktive Rolle für die Umwelt: Landschaftserhaltung und -pflege, Sicherung der Artenvielfalt, Beitrag zum Klimaschutz durch Verwertung des wichtigen CO2-Speichers Grünland, ... Die drei Regionen wollen den Antrag auf Anerkennung als ggA in Kürze gemeinsam einreichen. Sie hoffen, dass die ggA-Anerkennung 2018 effektiv werden kann. Dann darf nur noch Fleisch von BBB-Rindern, die in Belgien geboren, ausgezogen, gemästet, geschlachtet und zerlegt worden sind, als belgisches BBB-Fleisch gekennzeichnet und vermarktet werden. Davon verspricht man sich eine Reihe von Vorteilen für die BBB-Halter und die gesamte BBB-Kette, aber auch für das Tourismusgewerbe.
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6,5 Mio. Euro Sonderbeihilfe für die Viehhaltung
Auch nach dem Regierungswechsel ist die wallonische Regierung willens, ihre Viehhalter finanziell zu unterstützen. Auf Vorschlag des alten und neuen Landwirtschaftsministers René Collin werden 6,5 Mio. Euro bereitgestellt, um die Einkommensverluste der Viehhalter aufgrund des Preisverfalls ihrer Erzeugnisse und der Verteuerung vieler Produktionsmittel teilweise zu kompensieren. Mit den landwirtschaftlichen Verbänden der Region wurde vereinbart, das Geld auf die wallonische Futterfläche (außer Mais) bis zu einem Maximum von 37 ha pro Betrieb umzulegen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Flächenerklärungen, so dass mit einer zügigen Auszahlung der Beihilfe zu rechnen ist. Darüber hinaus ist auch 1 Mio. Euro für Ackerflächen vorgesehen. Wie dieses Geld verteilt wird, soll erst im September entschieden werden.
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Landwirte arbeiten länger
Nach Angaben des Rheinischen Landwirtschaftsverbands (RLV) arbeitete ein Erwerbstätiger im Jahr 2013 in Deutschland im Durchschnitt 1363 Stunden. Für die Selbständigen in der Land- und Forstwirtschaft ermittelte das deutsche statistische Bundesamt sogar eine überdurchschnittlich hohe Jahresarbeitszeit von 2003 Stunden.
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Grasaufwuchs auf fremden Flächen beweiden?
Wenn Rinder oder Kühe eine Parzelle beweiden, die normalerweise von einem anderen Landwirten genutzt werden, dann wird dies als Stickstofftransfer zwischen beiden Betrieben eingestuft. Die beiden Parteien sind deshalb verpflichtet, einen Beweidungsvertrag abzuschließen. Hier eine Zusammenfassung der administrativen Verpflichtungen.
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