- Alle
- Arbeit / Personal
- Bauernbund unternimmt
- Bodenbewirtschaftung / Futter / Pacht
- EU und Weltmarkt
- Förderprogramme/ Kompensationen / Steuern
- GAP
- Genehmigungen / Befähigungen / Registrierungen
- Klima
- Landwirtschaft
- Nutztierhaltung / Tiergesundheit
- Technik
- Umweltauflagen
- Verkehr und Straße
- Wildtiere
- Wirtschaftlichkeit / Kosten / Risiken
-
Natura-2000-Formulare
In den offiziell ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten sind gewisse Handlungen genehmigungspflichtig. Andere müssen der zuständigen Forstverwaltung gemeldet werden. Außerdem kann eine Ausnahmegenehmigung für Handlungen beantragt werden, die normalerweise verboten sind. Offiziell ausgewiesene landwirtschaftlich relevante Natura-2000-Gebiete sind im hiesigen Raum derzeit nur das Ameltal unterhalb Montenau und das Göhltal oberhalb Kelmis.
Mehr erfahren -
Wissenschaft bestätigt Notwendigkeit der Distelbekämpfung
Ein Gesetz aus dem Jahr 1987 schreibt vor, dass vier Distelarten unter allen Umständen an der Blüte und am Aussamen gehindert werden müssen. Von Umweltschutzseite wird die gesetzlich vorgeschriebene Bekämpfung von Disteln seit Jahren heftig kritisiert.
Mehr erfahren -
Beweidung im Ausland
Die Niederlande, Luxemburg und Belgien haben sich darauf geeinigt, die Modalitäten für die Beweidung mit ausländischem Vieh praxisnäher zu gestalten. Bisher konnten nur Betriebe aus Grenzgemeinden Weiden im Nachbarland nutzen. Innerhalb der Benelux-Staaten hat ab sofort jeder Landwirt die Möglichkeit, eine Erlaubnis auf Beweidung im Nachbarland zu stellen. Die Möglichkeit ist aber wie bisher auf Weiden in einer Grenzgemeinde des Nachbarlandes beschränkt. Die Genehmigungen sind zeitlich befristet. Neuerdings werden sie für einen Zeitraum von 12 Monaten erteilt statt wie bisher nur für die Weideperiode (15. März bis 30. November). Die grenzüberschreitende Beweidung ist seit den 90er Jahren geregelt. Oberstes Ziel ist es, das Risiko der Verschleppung von Tierseuchen in die Nachbarländern auf ein Minimum zu beschränken. Zu den Auflagen gehört u.a. die Pflicht, den Viehbestand vorab untersuchen zu lassen und gegebenenfalls zu impfen sowie Tierseuchen zu melden.
Mehr erfahren -
Umweltgenehmigungen müssen eneuert werden
Für viele Betriebe läuft die bestehende Umweltgenehmigung aus. Es ist deshalb an der Zeit, eine neue zu beantragen. Umweltgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Verfalldatum. Im Fall einer Genehmigung der Klasse 3 ist die Laufzeit auf zehn Jahre begrenzt. All jene Betriebe, die in den Jahren 2006 und 2007 ihre bis dahin gültige Betriebsgenehmigung durch eine Umweltgenehmigung ersetzt haben, müssen nunmehr eine neue Umweltgenehmigung beantragen. Betriebe, die im Besitz einer Umweltgenehmigung der Klasse 2 sind, sind derzeit nicht betroffen, da diese Genehmigungen in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Rindviehhaltungen, die innerhalb eines Wohngebietes oder in weniger als 125 m Entfernung zu einem Wohn-, einem Wohnerwartungs- oder einem Freizeitgebiet angesiedelt sind, fallen nur bis zu einer Betriebsgröße von 150 Stallplätzen (pro Betriebsstätte mit eigener Adresse) in Klasse 3. Wenn diese Kapazität überschritten wird, bedürfen sie einer Umweltgenehmigung der Klasse 2, die an eine Umweltverträglichkeitsstudie geknüpft ist. Betriebe, die ihren Viehbestand in den letzten Jahren erheblich aufgestockt haben, sollten prüfen, ob sie noch die Kriterien für die Einstufung in Klasse 3 erfüllen (siehe Tabelle). Es sei auch daran erinnert, dass die Umweltgenehmigung an den Betrieb und nicht an den Betriebsleiter gebunden ist. Das bedeutet, dass die Genehmigungen ihre Gültigkeit im Falle einer Betriebsübergabe behalten.
Mehr erfahren -
Finagri-Hilfe jetzt auch für Deutschsprachige
Finagri, die Anlaufstelle für Landwirte in finanziellen Schwierigkeiten, hat ab sofort eine Telefonlinie speziell für die deutschsprachigen Landwirte eingerichtet, die Hilfe in einer finanziellen Notlage suchen. Im hiesigen Raum arbeitet Finagri eng mit der Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien V.o.G. (VSZ) zusammen. Als V.o.G. hat Finagri die Aufgabe, Landwirte zu begleiten und ihnen zu helfen, ihre finanzielle Situation und ihre Liquiditätslage zu verbessern. Die Anlaufstelle berät punktuell, sucht nach konkreten Problemlösungen und hilft bei der Entscheidungsfindung zur Überwindung konjunkturell bedingter Schwierigkeiten. Dank eines kompetenten Teams von Finanzexperten, Psychologen, Juristen und Agronomen ist Finagri in der Lage, eine unvoreingenommene Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Situation vorzunehmen. Da man zudem eng mit anderen Akteuren des landwirtschaftlichen Umfelds (Buchhalter, Tierärzte, Fütterungsberater, Berufsverbände, …) zusammenarbeitet, können bei Bedarf auch globale Betriebsaudits durchgeführt werden. Parallel dazu übernimmt Finagri auf Nachfrage eine Vermittlerrolle gegenüber Gläubigern (Banken, Zulieferer, …). Ergreifen Sie die Initiative! Suchen Sie Hilfe bei Finagri unter Tel. 087/22.09.93. Außer am Freitagnachmittag ist der Dienst wochentags von 8.30 bis 17.00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten nimmt ein Anrufbeantworter die Anrufe entgegen. Bei der ersten Kontaktaufnahme treffen Sie auf einen Mitarbeiter der Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien. Dieser leitet alle weiteren Schritte für den Kontakt zu Finagri in die Wege und steht Ihnen auf Wunsch als Übersetzer in den persönlichen Gesprächen mit den Finagri-Mitarbeitern zur Seite. Warten Sie nicht, bis die Probleme ausufern! Handeln Sie frühzeitig, um die finanzielle Gesundheit und den Fortbestand Ihres Betriebes zu sichern! Finagri tritt neutral auf, garantiert absolute Vertraulichkeit und respektiert Ihre Entscheidungen. Darüber hinaus ist der Dienst kostenlos.
Mehr erfahren -
Falscher Sanitärfonds-Beitrag?
Bei der Berechnung des Sanitärfondsbeitrags 2016 ist es zu Fehlern gekommen. Wie die FASNK in einem Pressekommuniqué mitteilt, handelt es sich um ein Informatikproblem. Es werde alles in die Wege geleitet, um das Problem schnellstmöglich zu beheben. Wie viele Betriebe von dem Fehler betroffen sind, wird nicht mitgeteilt. Stattdessen heißt es lapidar, der Beitrag werde neu berechnet und allen betroffenen Betrieben werde im Laufe des Monats Februar eine korrigierte Rechnung zugestellt. Der weitere Wortlaut der Pressemitteilung ist verwirrend. Auf der einen Seite heißt es, dass nur die von dem Fehler betroffenen Betriebe neu angeschrieben werden. Auf der anderen Seite wird allen Betrieben, die der Zahlung bisher noch keine Folge geleistet haben, empfohlen, ein neues Schreiben der FASNK abzuwarten. Für den Fall, dass die Rechnungen bereits beglichen wurde, verspricht die FASNK, den eventuell zu viel entrichteten Betrag im Februar aus eigener Initiative zurückzuerstatten.
Mehr erfahren -
Ein Landwirt ernährt 155 Mitbürger
Immer mehr Menschen werden von 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche ernährt. Ein Landwirt erzeugte im Jahr 1900 so viele Nahrungsmittel, dass er etwa vier Personen ernähren konnte. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, kann ein Landwirt heute sogar 155 Personen ernähren.
Mehr erfahren -
Neue Auflagen für kritische Antibiotika
Die Resistenz vieler bakterieller Krankheitserreger gegen einen oder mehrere Antibiotikum-Wirkstoffe stellt eine reelle Bedrohung dar. Wird in Zukunft für jede Infektion bei Mensch oder Tier noch eine Behandlung möglich sein? Diese Sorge treibt nicht nur Mediziner, sondern auch die Politik um. Es werden deshalb Maßnahmen getroffen, um das Risiko der Resistenzbildung zu reduzieren. Antibiotika sind unverzichtbar, um bakterielle Infektionen zu bekämpfen. Sie werden sowohl beim Menschen als auch bei Tieren verwendet. Unsachgemäßer und/oder übermäßiger Gebrauch von Antibiotika – ob bei Mensch oder Tier – führt dazu, dass Bakterien Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln. Auf kurz oder lang führt dies zu Problemen für die Volks- und Tiergesundheit. Sowohl Human- als Tiermedizin müssen deshalb einen Beitrag leisten, um gegen den Fortgang der bakteriellen Resistenzen zu kämpfen. In der Tiermedizin stehen sowohl der Tierarzt als der Tierhalter in der Verantwortung.
Mehr erfahren -
Neue Richtlinien für das Medikamentenregister
Seit dem 8. August dieses Jahres regelt eine neue Gesetzgebung die Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte und Tierhalter. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Führung des Medikamentenregisters. Die komplette Broschüre mit Details zu den Änderungen kann auf der Webseite der FASNK heruntergeladen werden.
Mehr erfahren