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2016 wieder eine landwirtschaftliche Zählung
In den kommenden Wochen werden alle Landwirte schriftlich zur Teilnahme an einer landwirtschaftlichen Erhebung aufgefordert. Hintergrund ist eine EU-Auflage, wonach jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, detailliert Auskunft über die Struktur seiner landwirtschaftlichen Betriebe und seiner Produktionsmethoden zu geben. In den vergangenen Jahren konnte der administrative Aufwand, der den Landwirten für statistische Erhebungen abverlangt wird, stark reduziert werden. Damit ist man nicht zuletzt auch den Forderungen der landwirtschaftlichen Verbände nachgekommen. Die meisten der erforderlichen statistischen Daten müssen nicht mehr von den Landwirten speziell im Rahmen einer Zählung übermittelt werden, sondern sie können diversen administrativen Datenbanken entnommen werden (Flächenerklärung, Sanitel, …). Trotzdem muss jedes Land alle drei bis vier Jahre eine sog. Strukturerhebung durchführen, um die administrativen Daten zu verfeinern. Diese Strukturerhebung gilt Kennzahlen und Eigenheiten, die nicht bereits anderweitig erfasst sind wie z.B. der Arbeitskräftebesatz, die Rechtsform des Betriebs, die Produktionsmethode, die Anwesenheit anderer nicht direkt landwirtschaftlicher beruflicher Zweige, das Boden- und Güllemanagement, usw. Die Ergebnisse der Strukturerhebung bilden sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene die Referenz für die Analyse der Entwicklungen in der Landwirtschaft.
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Was steckt wirklich hinter CETA?
In dieser Woche waren alle Augen auf Wallonien und Brüssel gerichtet, weil sie der belgischen Regierung in buchstäblich letzter Minute ihre Zustimmung zum Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) verweigern. Die von Wallonien vorgetragenen Argumente sind nicht immer ganz wahrheitsgemäß. Man setzt auf die Angst, die CETA bei Teilen der Bevölkerung hervorruft. Dagegen werden die unbestreitbaren Vorteile und Chancen vollständig außer Acht gelassen. Wir sehen es deshalb als notwendig und sinnvoll, die nackten Tatsachen des CETA-Abkommens in Erinnerung zu rufen.
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2. Runde des Mengenreduzierungsprogramms
Im Juli hat der EU-Agrarministerrat 150 Mio. Euro zur Finanzierung einer freiwilligen EU-weiten Milchmengenreduzierung bereitgestellt. Dieses Geld reicht für die Entschädigung von 1,07 Mrd. kg Milch Minderproduktion. In der ersten Runde des Programms hatten gut 52.000 Milcherzeuger bereits eine Reduzierungsmenge von 1,06 Mrd. kg angemeldet. Damit wurde das verfügbare Budget in der 1. Runde zu 99% ausgeschöpft.
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Wallonisches Nein zu CETA
Mit großer Mehrheit hat sich das wallonische Parlament am heutigen Freitag gegen die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) ausgesprochen. Landwirtschaftsminister René Collin sieht dieses Veto als einen „zivilen Akt zum Schutze unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe“.
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https://www.bauernbund.be/aktuelles/2-runde-der-mengenreduzierung-wenig-resonanz
Die 2. Runde des europäischen Programms zur Reduzierung der Milchanlieferungen ist erwartungsgemäß auf wenig Resonanz gestoßen. Die Einschreibungsfrist endete am heutigen Mittwoch um 12.00 Uhr. In Wallonien beteiligen sich nur 39 Landwirte mit einer Gesamtmenge von 490.000 l (durchschnittlich 12.550 l pro Teilnehmer).
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Wie soll die GAP nach 2020 aussehen?
Im Sommer 2017 will die EU-Kommission mit ersten Überlegungen darüber aufwarten, wie sie sich die GAP nach 2020 vorstellt. Die Dachverbände der europäischen landwirtschaftlichen Verbände (COPA) und Genossenschaften (COGECA) greifen diesem Termin vor und machen sich bereits heute Gedanken darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Europa in Zukunft über einen Agrarsektor verfügt, der auf Krisen wie die heutige besser reagieren kann.
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BTV-Impfung: Versagen auf der ganzen Linie
Die Rindviehhalter erinnern sich sicherlich noch an die Diskussionen über die praktische Durchführung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Um sicherzustellen, dass möglichst viele Viehhalter ihre Bestände impfen und die Kosten auf ein Minimum reduziert werden, hatte der Bauernbund darauf gepocht, dass man den Landwirten erlaubt, ihre Tiere selbst zu impfen. Minister Borsus hat anders entschieden: Die Impfung musste durch den Tierarzt durchgeführt werden. Wie sich nun zeigt, hat diese Entscheidung verhängnisvolle Folgen. Es wurde Impfstoff im Wert von 5,2 Mio. Euro bestellt (und bezahlt), aber nur rund die Hälfte der angekauften Impfportionen wurde effektiv verabreicht. Von der anderen Hälfte vergammelt ein bedeutender Teil ungenutzt in den Lagern, während ein anderer Teil ganz einfach „verschwunden“ ist. Sorgfalt und Vernunft sehen anders aus! Die Dummen sind die Viehhalter. Diejenigen, die geimpft haben, haben Tierarztkosten in Kauf genommen, die mit etwas gutem Willen durchaus vermeidbar gewesen wären. Und was noch schlimmer ist: Die Arztkosten haben viele Betriebe davon abgehalten, ihre Bestand zu impfen! Dabei war es doch erklärtes Ziel, den belgischen Rinder- und Schaftbestand möglichst vollständig zu impfen! Kurzum, ein Versagen in jeder Hinsicht. Wenn man wirklich Einsparungen anstrebt (sowohl für die Landwirte wie in der Verwaltung), dann muss die Vorgehensweise unbedingt dahingehend geändert werden, dass man den Landwirten im kommenden Jahr die BTV-Impfung in Eigenregie erlaubt. BB-Vorsitzende Sonja De Becker hat die anderen Verbände gebeten, Minister Borsus diese Forderung im Namen der Agrofront zu unterbreiten.
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2. Runde des Reduzierungsprogramms gestartet
Ab sofort läuft die 2. Runde des EU-weiten freiwilligen Milchmengenreduzierungsprogramms. Einschreibungen sind möglich bis zum 12. Oktober um 12.00 Uhr. Aber der Zug ist längst abgefahren. Denn von den insgesamt 1,07 Mrd. kg Milch, denen das EU-Programm Platz bot, wurden in der ersten Runde bereits 1,06 Mrd. in Anspruch genommen. Somit bleibt nur noch Platz für die Vergütung von 11 Mio. l Produktionsverzicht in den kommenden drei Monaten (November, Dezember und Januar) – und das EU-weit! Bei einer Beteiligung von z.B. 100 Mio. kg bedeutet dies, dass letztendlich nur ca. ein Zehntel der gemeldeten Reduzierungsmenge mit 14 Cent/kg vergütet wird. Hinzu kommt, dass der von der Wallonischen Region in der 1. Runde gewährte Aufschlag von 10 Cent/l in dieser neuen Runde entfällt. Es ist anzumerken, dass Betriebe, die sich an der 1. Runde beteiligt haben, ausgeschlossen sind.
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Beihilfeantrag beim Milchkomitee einreichen!
Als Folge der Einführung der Kilometerabgabe am vergangenen 1. April 2016 hat Landwirtschaftsminister René Collin entschieden, alle Milchlieferanten der Wallonischen Region in Form einer Beihilfe für die GmbH Milchkomitee zu unterstützen. Diese Beihilfe wird zur Finanzierung der Analysen der Milchinhaltstoffe (Fett, Eiweiß, Gefrierpunkt) verwendet. Sie gilt vorerst für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017, aber es ist vorgesehen, die Unterstützung bis Dezember 2020 weiterzuführen. Während dieser Zeit wird die monatliche Gebühr für die Bestimmung der Qualität und der Inhaltstoffe zu Lasten der Landwirte auf 36% des aktuellen Betrags gesenkt. Konkret bedeutet dies, dass den Milcherzeugern ab August nur noch 0,31 Euro (statt 0,85 Euro) je Probe und 0,1152 Euro (statt 0,32 Euro) je 1000 Liter Milch in Rechnung gestellt werden. Für die Monate April bis Juli ist der zu viel entrichtete Betrag den Milcherzeugern normalerweise kürzlich zurückerstattet worden. Damit diese staatliche Beihilfe im Rahmen der europäischen Reglementierung 702/2014 akzeptiert werden kann, müssen die Milcherzeuger einen Antrag beim Milchkomitee einreichen. Den Milcherzeugern wird in dieser Woche ein entsprechendes Dokument zur Unterschrift einschließlich eines frankierten Umschlag zugestellt. Es ist wichtig, dem Milchkomitee dieses Dokument unterschrieben zurückzuschicken, denn anderenfalls besteht die Gefahr, dass diese Beihilfe für die Analyse der Milchinhaltstoffe später zurückgezahlt werden muss!
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