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Traktorenmarkt – ein Spiegelbild der Finanzlage
Sind die Kartoffel-, Getreide-, Milch- und andere Agrarpreise gut, dann ist der Landwirt schnell geneigt, in neue Maschinen zu investieren. Der Absatz des Landmaschinenhandels ist deshalb ein zuverlässiger Indikator der Wirtschafts- und Finanzlage der Landwirtschaft. Es verwundert nicht, dass die belgischen Importeure von Traktoren bereits im Frühjahr vergangenen Jahres warnten, dass die Umsatzstückzahlen ihrer Branche im Jahr 2015 keine Rekorde brechen würden. Diese Erwartungen sollte sich bewahrheiten: Der Umsatz brach gegenüber 2014 um 16% ein. Eine Marke tanzt dabei allerdings aus der Reihe: Valtra konnte den Aufwärtstrend, der bereits vor einigen Jahren eingesetzt hat, auch im Krisenjahr 2015 fortsetzen.
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Neun Gründe, (auch) Fleisch zu essen
Manche Zeitgenossen haben das Bedürfnis, am 20. März einen internationalen fleischfreien Tage zu „feiern“. Es gibt aber gute Gründe, (auch) Fleisch zu essen.
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Bauherr haftet für Schulden!
Im Bausektor besteht für Auftraggeber von Arbeiten zu beruflichen/gewerblichen Zwecken eine Einbehaltungspflicht von Sozialversicherungs- und/oder Steuerschulden des (Bau-)Unternehmens, das mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die sog. gesamtschuldnerische Haftung für Steuer- und Sozialversicherungsschulden gilt für jedes Unternehmen und jeden Geschäftsmann, der Immobilienarbeiten zu beruflichen/gewerblichen Zwecken in Auftrag gibt. Sie gilt nicht für (Bau)Arbeiten im privaten Bereich bzw. zu privaten Zwecken.
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Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Die Wallonische Region arbeitet an der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Insbesondere den Landwirten im Ourtal (einschließlich der Nebentäler) könnten – nach Natura 200 - erneut einschneidende Eingriffe in ihre gute landwirtschaftliche Praxis drohen. Bis Anfang Januar lief in den Gemeinden eine öffentliche Untersuchung zu den Plänen der Wallonischen Region. Der Verband der deutschsprachigen Landwirte hat mit folgendem Schreiben reagiert.
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LSS-Nulltarif für Ersteinstellung
Betriebe, die bisher aus Kostengründen vor der Einstellung einer Arbeitskraft zurückgeschreckt sind, erhalten eine wohl einmalige Chance: die Befreiung vom Grundbeitrag zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers.
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Marktbeobachtungsstelle Milch
Als Folge der Milchkrise im Jahr 2009 hat die EU eine Marktbeobachtungsstelle eingerichtet. Diese liefert den Erzeugern aktuelle Informationen über die Marktlage.
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G-Kennzeichen – Lösung für faktische Vereinigungen
Auch Landwirte in einer faktischen Vereinigung, die über eine Genehmigung für die Befreiung von den Akzisensteuer auf Energie und Elektrizität verfügt, können ein G-Nummernschild anfragen. Das Problem Fahrzeuge müssen auf den Namen einer natürlichen oder einer Rechtsperson (Gesellschaft) eingetragen werden. Dagegen wird die Akzisenbefreiung auf den Namen der faktischen Vereinigung ausgestellt. Diese Akzisenbefreiung ist wiederum die Voraussetzung für die Zuerkennung des G-Kennzeichens. Weil die Inhaber der beiden Dokumente nicht übereinstimmen, konnten faktische Vereinigungen bisher kein G-Kennzeichen für ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge beantragen. Die Lösung Die DIV pocht nicht mehr auf eine Übereinstimmung der Inhaber beider Dokumente und vergibt das landwirtschaftliche Kennzeichen auch für Traktoren, die auf eines der Mitglieder der faktischen Vereinigung eingetragen sind bzw. werden. Hierfür gelten zwei Voraussetzungen. Erstens muss die faktische Vereinigung über die Akzisenbefreiung verfügen und zweitens darf das Mitglied der faktischen Vereinigung, auf dessen Namen der Traktor mit dem G-Kennzeichen eingetragen wird, NICHT über eine solche Freistellung verfügen. Die Prozedur Im Rahmen C1 des Formulars für die Beantragung des G-Kennzeichens muss korrekt angegeben werden, auf wessen Namen das Fahrzeug eingetragen wird. Wenn der Fahrzeughalter ändert, muss der Versicherer dies durch eine zweite Vignette validieren. Um zu kontrollieren, ob der Fahrzeughalter die Bedingungen für die Eintragung des Traktors erfüllt, verlangt die DIV eine Kopie des Vertrags bzw. der Statuten der faktischen Vereinigung. In diesem Vertrag, der zusammen mit dem Antragformular eingeschickt werden muss, müssen die Person, auf deren Namen das landwirtschaftliche Fahrzeug eingetragen ist bzw. wird, deutlich als Mitglied der faktischen Vereinigung hervorgehen. Fazit Der Bauernbund hätte eine Lösung bevorzugt, die ohne jeglichen administrativen Aufwand für die faktische Vereinigung verbunden ist. Dies ist scheinbar aus technischen Gründen nicht möglich. Ganz ohne Papierkram geht es offensichtlich nicht, doch hält er sich in Grenzen, so dass der Bauernbund dieser Lösung doch zustimmen kann. Bart Beliën, Studiendienst Faktische Vereinigungen verfügen in der Regel weder über Statuten, noch über einen schriftlichen Vertrag. Sie können deshalb diesen Modellbrief verwenden, um die Mitglieder zu erklären.
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