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Schwerste Krise seit Jahren
Die Milcherzeuger stecken derzeit in der schwersten Krise seit Jahrzehnten. Im ersten Quartal 2016 ist die Rentabilität der Milcherzeugung weit unter das Niveau von 2009 gesackt. Nicht alleine das Ausmaß des Preisverfalls, sondern mehr noch die Dauer der Krise sind existenzbedrohend für die hiesige und sogar die europäische Milcherzeugung. Die meisten Betriebe gehen deshalb auf dem Zahnfleisch. Das Milchbarometer des Bauernbunds weist für das erste Quartal 2016 einen Einbruch der Rentabilität der spezialisierten Milcherzeugerbetriebe um 68,6% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2004-2006 aus. Hauptursache sind die katastrophalen Milchpreise. Hinzu kommt, dass sich die Produktion verteuert hat; die Produktionskosten haben sich innerhalb von zehn Jahren um 30% erhöht. Die Folge: Die Rentabilität der Betriebe ist mittlerweile unter das Niveau von 2009 gefallen. Gegenüber der damaligen Milchkrise kommt heute die Dauer der Krise hinzu: 2009 zog sich die Krise über rund ein Jahr hin; derzeit hängen wir bereits seit anderthalb Jahren in einem Tal fest. Und ein Aufschwung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil, es geht noch immer weiter bergab. So fiel der Auszahlungspreis der BCZ-CBL-Molkereien im April um weitere 0,70 Euro auf 24,81 Euro/100 l (4,26% Fett und 3,52% Eiweiß). Laut Buchführungsnetz des Bauernbundes reicht dieser Milchpreis nur in 14 von hundert Betrieben, um die laufenden reellen Ausgaben zu bewältigen. Die große Mehrheit hat nicht nur keinerlei Einkommen mehr, sondern es kommt nicht einmal ausreichend Geld in die Kasse, um alle Verbindlichkeiten zu honorieren!
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Morosität auch bei Rindfleisch
Auch in der spezialisierten Rindfleischerzeugung ist die wirtschaftliche Lage derzeit nicht rosig. Die Preise von Doppellenderbullen und -kühen sind in den vergangenen Monaten gefallen und viele schlachtreife Tiere fanden nur mit Verzögerung einen Abnehmer. Das hat sich auf das Einkommen der Fleichviehhalter und -mäster niedergeschlagen. Das Rindfleischbarometer des Bauernbundes gibt einen Einblick in die Rentabilitätslage der Rindfleischerzeugung (Mutterkuhhaltung und Mast). Die Rentabilität dieses Betriebszweigs lag im ersten Quartal 2016 bei 79% im Vergleich zum Referenzjahr 2010. Zurückzuführen ist dieser Verfall in erster Linie auf die schlechten Preise für Qualitätsvieh (ca. -0,20 Euro/kg Schlachtgewicht in den vergangenen Monaten). Die Preise für Doppellenderbullen pendeln um ca. 4,80, die für Doppellenderkühe um ca. 4,90 bis 5,0 Euro pro kg Schlachtgewicht. Glücklicherweise sind die Kosten (Futter, Stroh, …) stabil geblieben bzw. leicht zurückgegangen. Während das Angebot an Reformmilchkühen steigt, ist der Anteil von Qualitätsvieh an den gesamten Schlachtungen weiter rückläufig. Trotzdem herrscht in diesem Segment immer noch ein Überangebot, zumal auch die interne Nachfrage nach Rindfleisch zurückgegangen ist: Erstmals ist der Einkauf von Rindfleisch im vergangenen Jahr laut repräsentative GfK-Warenkorb-Erhebung in Belgien unter 5 kg pro Einwohner gefallen.
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EU-weit 3,8% mehr Milch seit Quotenende
Europas Bauern haben im abgelaufenen Milchwirtschaftsjahr (1. April bis 31. März) mehr Milch an die Molkereien geliefert als im Jahr zuvor. In der EU-28 erhöhte sich die Erzeugung seit dem Ende der Quotenregelung nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes (LPD) um 3,8% oder knapp 6,1 Mio. t Milch. Diese Menge entspricht, wie die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen verdeutlicht, der gesamten Jahresanlieferung im Milchland Niedersachsen.
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Stimmung auf neuem Tiefpunkt
Das flämische Agrarstimmungsbarometer, der sog. Agrarkonjunkturindex, ist in diesem Frühjahr auf einen neuen Tiefpunkt gesackt. Dies gilt sowohl für die Beurteilung der abgelaufenen sechs Monate als die Erwartungen an die kommenden sechs Monate. Der Index auf der Grundlage von 580 Umfrageteilnehmern fiel auf 62 Punkte (bei 100 Punkten halten sich positive und negative Antworten die Waage).
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G-Führerschein
Hier finden Sie Informationen zum Führerschein für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Führerschein Klasse G).
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Sanktionen bei verspäteter Meldung von Viehbewegungen
Viehbewegungen (Geburten, Zukäufe, Abgänge) müssen innerhalb von sieben Tagen in Sanitel gemeldet werden. Es kommt aber immer wieder vor, dass diese Frist – aus welchem Grund auch immer – nicht eingehalten werden kann. Diese Nachlässigkeit kann u.U. finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Die landwirtschaftlichen Berufsorganisationen und die Verwaltung haben sich darauf geeinigt, bei der Bewertung der verspäteten Meldungen eine gewisse Toleranzgrenze gelten zu lassen. Gelegentliche Verspätungen in geringem Umfang werden somit nicht (sofort) mit Abzügen von der Betriebsprämie geahndet. Andererseits lässt man unvertretbare Missstände nicht durchgehen. Die Toleranzschwelle kombiniert die Häufigkeit der Überschreitung der 7-Tage-Frist mit dem globalen Meldeverhalten. Letzteres wird anhand der durchschnittlichen Anzahl Tage bis zur Meldung der Viehbewegungen beurteilt. Bei Überschreitung der Toleranzgrenze wird dem Betroffenen entweder die gelbe oder die rote Karte gezeigt. Die gelbe Karte ist eine Verwarnung. Sie gilt als Mahnung, die Meldefristen in Zukunft einzuhalten (d.h. sich innerhalb des Toleranzbereichs zu bewegen). Wem die gelbe Karte gezeigt wurde, der erhält bei erneutem Überschreiten der Toleranzgrenze die rote Karte, sprich: Es wird ein Teil der Betriebsprämie als Sanktion einbehalten. Die rote Karte wird jetzt bereits denjenigen Betrieben gezeigt, die ihre Viehbewegungen im vergangenen Jahr unverantwortlich oft und im Schnitt viel zu spät gemeldet haben. Die Höhe der Kürzung der Betriebsprämie richtet sich nach der Häufigkeit und dem Ausmaß der Verspätungen; sie reicht von 1 bis 5%. Achtung: Im Wiederholungsfall wird die Sanktion verdoppelt! Und: Auch Betriebe, die momentan mit einer gelben Karte davonkommen, gelten bei erneutem Überschreiten der Toleranzschwelle als Wiederholungstäter!
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Französischer und deutscher Milchsektor fordern ambitioniertes Hilfspaket
In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Milchketten der beiden größten Milcherzeugerländer der EU, Deutschland und Frankreich, von EU-Kommission, Agrarrat und EU-Parlament ein Programm zur Existenzsicherung der europäischen Milchwirtschaft. Vertreter der Bauern- und Milchindustrieverbände beider Länder sind sich nach Mitteilung des DBV einig, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten politischen Krisenherde nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werden dürfen.
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Rindfleisch von Mercosur-Verhandlungen ausgeschlossen
Angesichts des starken Widerstands mehrerer Mitgliedstaaten (darunter Belgien) hat die EU-Kommission beschlossen, ihren Vorschlag eines zollfreien Rindfleischkontingents in den Freihandelsverhandlungen mit dem südamerikanischen Mercosur-Handelsblock zurückzuziehen. Ursprünglich war die Kommission bereit, den südamerikanischen Ländern den zollfreien Import von 78.000 t Rindfleisch in die EU zuzugestehen. Auch das Ethanolkontingent-Angebot (600.00 m³) wurde zurückgezogen. Beide Produkte werden von der EU als sensibel eingestuft.
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FASNK-Kontrollen: Wie Sanktionen vermeiden?
Wir werden regelmäßig mit Fragen zu den FASNK-Kontrollen konfrontiert. Wie kann man sich vorbereiten, um ungünstigen Kontrollberichten zuvorzukommen? Die Kontrollen erfolgen auf der Grundlage von standardisierten Checklisten. Darin sind alle Punkte aufgeführt, die bei der Kontrolle unter die Lupe genommen werden. Diese Checklisten sind öffentlich und können jederzeit auf der Website der FASNK eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die FASNK ist überzeugt, dass dies die bestmögliche Transparenz und Objektivität ihrer Kontrollen gewährleistet. Alle Punkte der Checkliste, die auf den Betrieb zutreffen, werden Punkt für Punkt abgearbeitet. Dabei wird in der Checkliste angekreuzt, ob der Punkt vorschriftsmäßig eingehalten wird oder nicht. Man unterscheidet zwischen geringfügigen und schwerwiegenderen Verstößen. Dies ist erkenntlich an dem neben jedem Punkt der Checkliste angegebenen Gewichtungsfaktor. Das Ergebnis der Kontrolle gilt als negativ, wenn mehr als 20% geringfügige (Gewichtungsfaktor 1 oder 3) oder mindestens ein schwerwiegenderer Verstoß (Gewichtungsfaktor 10) festgestellt werden. Ob anschließend ein Protokoll ausgestellt wird oder ob man es bei einer Verwarnung belässt, hängt von der Anzahl und der Schwere der Verstöße ab. Dieses Ergebnis, das dem Landwirten mitgeteilt wird, gilt gleichzeitig auch als Aufforderung, die nicht vorschriftsmäßigen Punkte zu beheben.
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