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Wieder Schmallenberg-Virus in Belgien
Anfang Mai wurde auf einem Betrieb in der Provinz Namür erstmals seit 2011 wieder eine Infektion mit dem Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Der Abort wies die typischen Merkmale der Schmallenberg-Infektion auf, d.h. Missbildungen der Beine und des Gehirns (Wasserkopf). Ende Februar war bereits ein Fall im Großherzogtum Luxemburg rund 10 km von der belgischen Grenze aktenkundig geworden. Bei mumifizierten Feten, Aborten, Totgeburten oder der Geburt von missgebildeten Kälbern und Lämmern ist immer Wachsamkeit geboten. Das gilt ganz besonders, wenn Schädigungen auf das Schmallenberg-Virus hindeuten. Eine Probenahme zwecks weiterer Untersuchung im Rahmen des Abortprotokolls ist unerlässlich. Schmallenberg- und Blauzungenkrankheit Derzeit besteht für Wiederkäuer auch ein reelles Ansteckungsrisiko mit dem Erreger der Blauzungenkrankheit. Bei Feten sind die Symptome bei Blauzungen- und Schmallenberg-Infektion ähnlich. Beide Viren werden durch Mücken übertragen. Die Insektensaison nimmt gerade ihren Lauf und dadurch steigt das Risiko der Weiterverbreitung der beiden Krankheiten.
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Lumpy Skin Disease in Europa
In Bulgarien wurde erstmals Lumpy Skin Disease (LSD) bei Rindern festgestellt. Die ursprünglich aus Afrika stammende Viruserkrankung (Sambia) rückt immer weiter nach Norden vor. Lumpy Skin Disease (LSD) oder ansteckende noduläre Dermatose ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit knotigen Veränderungen der Haut und der Schleimhäute einhergeht. Der Erreger gehört zu den Pockenviren. Typische Krankheitssymptome sind Knoten auf der Haut („Beulenhaut“) und an den Schleimhäuten. Die Krankheit kann mit ernsthaften Gesundheitsproblemen einhergehen: Fieber, allgemeine Schwäche, Futterverweigerung, … Die Knoten sterben ab und werden oft bakteriell infiziert. Der Genesungsprozess kann u.U. sehr langwierig sein. Die Sterblichkeitsrate aufgrund Unterernährung und allgemeiner Schwäche wird auf weniger als 10% veranschlagt. Die Übertragung von LSD erfolgt durch direkten Tierkontakt und beißende Insekten (Stallfliegen, Mücken, Bremsen, …), aber auch durch kontaminierte Häute. Die Ausbrüche konzentrieren sich meist auf Gebiete mit einem hohen Vorkommen beißender Insekten. Sie kommen vermehrt bei warmem Wetter nach intensivem Regen oder in der Nähe von Gewässern vor. Die Krankheit verbreitet sich nur langsam und kann relativ leicht durch die Keulung infizierter Herden und Transporteinschränkungen für Rinder unter Kontrolle gehalten werden.
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FASNK-Erklärung
Jedes Jahr fordert der Finanzierungsdienst der FASNK die Landwirte auf, ihre Tätigkeiten zu erklären, damit die jährliche Abgabe so korrekt wie möglich berechnet werden kann. Seit dem 25. April ist dies auch über das Portal www.foodweb.be (im Bereich Contributions et Rétributions, Abschnitt Contributions - Mes déclarations) möglich – allerdings nur in Französisch oder Niederländisch, da die FASNK als öffentliches nationales Organ weiterhin durch die Missachtung der Sprachengesetzgebung glänzt. Für die Anmeldung müssen der Benutzername (identifiant) sowie das Passwort (mot de passe) gemäß einer Erklärungsaufforderung aus dem Jahr 2013 oder später eingegeben werden (die Passwörter in Schreiben aus der Zeit vor 2013 sind nicht mehr gültig). Wer nicht (mehr) über diese Angaben verfügt, kann die diesjährige Erklärungsaufforderung abwarten, die in den kommenden Wochen schriftlich oder per E-Mail zugestellt wird. In der Erklärung für das Jahr 2015 ist vorab bereits der Tätigkeitsbereich des Betriebs gemäß den Angaben in der FASNK-Datenbank eingetragen. Falls diese Angabe nicht korrekt ist, kann man eine Änderung vornehmen (nach Weiterleitung zum Bereich "Votre dossier"). Im Bereich "Votre dossier" können Sie die korrekte Registrierung Ihrer Tätigkeiten überprüfen und Informationen einsehen, die mit den Kontrollen und Analysen zusammenhängen, die von der FASNK in Ihrer Einrichtung durchgeführt worden sind. Falls Sie Ihre Tätigkeiten eingestellt haben, müssen Sie dies ebenfalls in diesem Teil eintragen. Wichtig: Wer seine Aktivitäten im vergangenen Jahr einstellt hat, muss trotzdem für 2015 noch die FASNK-Abgabe entrichten und folglich jetzt die dafür erforderliche Erklärung einreichen.
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432 Milchkuhhalter in den Hochardennen
Das Statistische Landesamt Statbel wartet mit den jüngsten Zahlen zur Struktur der belgischen Landwirtschaft auf. Die Zahlen basieren im Wesentlichen auf verwaltungstechnischen Angaben (Flächenerklärung und Sanitel). 2015 waren in unserem Land nur noch 36.913 landwirtschaftliche Betriebe aktiv. Mit -0,8% war der Strukturwandel im vergangenen Jahr weniger stark ausgeprägt als in den Jahren zuvor. Im Bereich der Ackerkulturen fällt eine bedeutende Einschränkung des Zuckerrübenanbaus auf. Innerhalb von anderthalb Jahrzehnten hat sich die Anbaufläche halbiert, was einem mittleren jährlichen Rückgang um 4% entspricht. Bei der Entwicklung des Milchkuhbestandes driften die beiden Landesteile auseinander. Während der Bestand in Flandern im vergangenen Jahr um 4,75% auf 498.000 Tiere aufgestockt wurde, ist er in Wallonien rückläufig. Die Zahl der Milchkuhhalter wird mit 12.076 angegeben (6.658 in Flandern, 5.413 in Wallonien und 5 in Brüssel). Das Zahlenmaterial von Statbel gibt auch einen Einblick in die Struktur der belgischen Landwirtschaft. Landesweit bewirtschaftet nur ein Viertel der Betriebe mehr als 50 ha. In Flandern liegt dieser Anteil aufgrund der dortigen Bedeutung des Gartenbaus und der Schweinehaltung nur bei 14%, in Wallonien dagegen bei 46%. In der landwirtschaftlichen Region der Hochardennen (d.h. die deutschsprachigen Eifelgemeinden und die Gemeinden Weismes und Malmedy) gibt Statbel die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe für das Jahr 2015 mit 642 an, darunter 432 Milchkuhhalter. Der Grünlandanteil an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt bei 95,3%. Dem Maisanbau sind in den Hochardennen nur 600 ha gewidmet, bei anderen Ackerkulturen sind es mit 765 ha nur geringfügig mehr. Der Rindviehbestand in den Hochardennen wird mit knapp 60.000 Stück beziffert, davon 23.600 Milchkühe und gerade einmal 4.040 Mutterkühe. Aus detaillierten Angaben auf Gemeindeebene aus dem Jahr 2013 geht hervor, dass der Anteil der deutschsprachigen Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und St. Vith an der Landwirtschaft der Hochardennen 80% beträgt. Unterstellt man diesen Anteil für das Jahr 2015, dann ergibt sich für die fünf Eifelgemeinden das in der Tabelle angegebene Bild.
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TTIP: Fluch oder Segen für die Landwirtschaft?
Die Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und den USA – kurz TTIP – werden kontrovers diskutiert. Bauernbund und Ländliche Gilden haben mit einem Vortrags- und Diskussionsabend im Parlament der DG einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussionen geleistet.
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Mehr Milch, weniger Milchgeld
Im Februar wurde erneut mehr Milch produziert als im entsprechenden Vorjahresmonat (siehe Figur). Das Plus beläuft sich auf 46,1 Mio. Liter, 18% mehr als im Februar 2015! Bei dem Vergleich muss man allerdings berücksichtigen, dass damals insbesondere in Flandern angesichts der so gut wie feststehenden Superabgabe stark auf die Bremse gedrückt wurde. Zudem zählte der Februar im Schaltjahr 2016 einen Tag mehr. Nichtsdestotrotz gibt es einen deutlichen Trend zu einer Steigerung der Milchproduktion. Für Februar besteht hinsichtlich der Mehrproduktion kein bedeutender Unterschied mehr zwischen flämischen (+19%) und wallonischen Molkereien (+16%), allerdings gilt hier zu berücksichtigen, dass letztere auch viel Milch von flämischen Erzeugern beziehen. Angesichts der Marktlage haben die meisten Aufkäufer ihre Preise im Februar gesenkt. So haben die BCZ-CBL-Mitglieder im Februar im Schnitt 26,59 Cent/l ausgezahlt (bei 4,30% Fett und 3,50% Eiweiß) – rund einen Cent weniger als im Januar. Auch FrieslandCampina hat seinen Garantiepreis für Februar um einen Cent auf 27,50 Cent/kg gesenkt. Am DCA-Spotmarkt wurde Milch in der letzten Märzwoche an 18,50 Euro/100 kg gehandelt. Milchanlieferungen
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Auswirkungen des russischen Embargos
Auf Anforderung des föderalen Landwirtschaftsministers Willy Borsus untersucht der FÖD Wirtschaft in periodischen Abständen die Auswirkungen des russischen Embargos auf Erzeugnisse, für die Russland in der Vergangenheit ein bedeutender Abnehmer war, darunter Milchpulver und Schweinefleisch. Speziell auf die Milch- und die Schweinefleischpreise hat sich das russische Embargo katastrophal ausgewirkt. Zu Milch merkt der Minister an, dass das russische Embargo nicht der alleinige Grund für den Preisverfall ist, sondern dass auch andere Faktoren wie das Ende der Quoten und das weltweite Verhältnis des Angebots zur Nachfrage eine bedeutende Rolle gespielt haben.
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Anspruch und Wirklichkeit
Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage gibt mehr als die Hälfte der befragten Europäer vor, für Produkte aus besonders tierfreundlichen Haltungsformen etwas mehr zu zahlen. LPD zitiert die teils widersprüchlichen Ergebnisse folgendenmassen: - Etwa ein Drittel der insgesamt 26.672 befragten Personen können sich vorstellen, bis zu 5% zusätzlich zu zahlen. - 16% wären sogar bereit, 6 bis 10% mehr zu zahlen. - 8% nähmen sogar bis zu 20% und mehr Preisaufschlag in Kauf, wenn eine tierfreundlichere Haltung gewährleistet sei. - Insgesamt nehmen 94% der Befragten für sich in Anspruch, dass sie den Tierschutz in der Landwirtschaft für wichtig halten. - Allerdings: Ein Drittel der Befragten sieht laut Umfrage keinerlei Grund, für tierfreundlichere Haltung tiefer in die Tasche zu greifen. - Mehr als jeder Zweite der befragten EU-Bürger gibt vor, beim Kauf gezielt auf Gütesiegel zur Tierhaltung zu achtet. - Fast die Hälfte der Befragten hält das von Supermärken bereit gestellte Angebot tiergerecht erzeugter Produkte für nicht ausreichend. Alles in Butter also … wenn zwischen Anspruch und Wirklichkeit nicht oft Welten liegen würden. Denn wie oft folgt auf die Absichtserklärung auch tatsächlich das entsprechende Handeln an der Ladentheke? LPD merkt zu Recht an, dass die Vergangenheit zeigt, dass die Bereitschaft der Verbraucher, mehr für Tierwohl auszugeben, und es dann auch tatsächlich zu tun, zweierlei Dinge sind.
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Viehbewegungen zeitig melden!
Der eine oder andere Landwirt ist dieser Tage durch ein Schreiben der wallonischen Verwaltung aufgeschreckt worden. Darin werden sie auf festgestellte Verstöße gegen die Cross-Compliance-Auflagen und die daraus resultierenden Folgen aufmerksam gemacht. In der Mehrzahl handelt es sich um die Nichteinhaltung der 7-Tage-Frist für die Meldung von Viehbewegungen in Sanitel im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015. In einer Pressemitteilung präzisiert die Verwaltung, dass das Schreiben als Warnung zu verstehen ist und diese als geringfügig eingestuften Verstöße vorerst keine finanziellen Konsequenzen (Abzüge von der Betriebsprämie) haben. Das ändert sich allerdings im Wiederholungsfall, d.h. wenn in diesem Jahr zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember erneut Verspätungen festgestellt werden. Das Schreiben ist deshalb als eindringlicher Appell zu verstehen, jegliche Viehbewegung innerhalb der gesetzlichen Frist zu melden. In dem Schreiben vom 29. März ist nur die Anzahl der festgestellten Verstöße angegeben. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Viehhalter darüber informiert werden, um welche Tiere es sich konkret handelt. In Abwartung dieser Mitteilung bittet die Verwaltung die Viehhalter, vorerst von Ersuchen nach genaueren Informationen abzusehen. Die Frist von 45 Tagen zur Geltendmachung von Einsprüchen findet folglich nicht für derartige Verstöße Anwendung.
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