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Bayer-Versuchsplattform in Houtain-le-Val
Weniger Mittel, aber mehr Strategie auf der Bayer-Testplattform
Auf der Versuchsplattform von Bayer, die seit mehr als dreißig Jahren am selben Standort ausgebaut wird, werden praxisorientierte Lösungen für verschiedene Ackerkulturen getestet. Bei der jüngsten Besichtigung der Versuchsfelder lag der Schwerpunkt darauf, wie sich der Pflanzenschutz zunehmend in Richtung gezielter und zeitlich gut abgestimmter Maßnahmen verlagert.
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Neue genomische Technik
Europa öffnet die Tür für Innovation in der Pflanzenzüchtung
Die Europäische Union hat den Weg für den Einsatz neuer genomischer Techniken (NGT) in der Landwirtschaft freigemacht. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht nun ein neuer Rechtsrahmen, der Landwirten und Züchtern den Zugang zu modernen Züchtungsmethoden erleichtern soll. Der Boerenbond begrüßt die Entscheidung als wichtigen Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft.
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Fahrplan zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
Die wallonische Regierung hat einen Fahrplan zur schrittweisen Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Trinkwasserschutzgebieten verabschiedet. Betroffen sind insbesondere die Schutzzonen IIa sowie die karstischen Zonen IIb. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2028 bis 2032 vorgesehen.
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Wir bieten vereinfachte Modellpachtverträge an
Wie den Pachtvertrag einregistrieren? Laut Pachtgesetz müssen Pachtverträge seit 2020 schriftlich abgeschlossen werden. Um den Aufwand für die Landwirte in Grenzen zu halten, bietet die Wallonische Region einen Mustervertrag für die klassische Landverpachtung (d.h. mit einer drei Mal verlängerbaren Laufzeit von neun Jahren) an. Das Modell umfasst mindestens 13 Seiten. Wir haben als Alternative dazu eine kompakte Version von 5 Seiten in Deutsch erstellt, die allen gesetzlichen Anforderungen genügt und somit Rechtssicherheit bietet.
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Jakobskreuzkraut – vorbeugen, erkennen und bekämpfen
An gewissen Standorten droht das Jakobs-Kreuzkraut zum Problemunkraut zu werden. Die Pflanze breitet sich auf Stilllegungsflächen sowie auf extensiv genutztem Grünland (Weiden mit zu geringer Besatzstärke, spät gemähtes Grünland, Natura-2000- und Naturschutzgebiete, Böschungen …) rasch aus, weil man der Pflanze auf derartigen Flächen die Möglichkeit lässt, in Blüte zu kommen und Samen zu bilden.
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Das reformierte Pachtgesetz
Das ursprüngliche belgische Pachtgesetz geht auf das Jahr 1969 zurück. Es wurde zuletzt 1988 geringfügig überarbeitet und ist bis zu der jetzigen Reform nicht mehr wesentlich abgeändert worden. Nachdem die Materie zum 1. Januar 2015 an die Regionen übertragen worden war, hat man sich in Namür unter dem Impuls des damaligen regionalen Landwirtschaftsministers René Collin unverzüglich daran gegeben, die bestehende Gesetzgebung zu modernisieren. Alle von der Materie betroffenen Interessengruppen sind in diesen Prozess einbezogen worden und am Ende eines langwierigen Prozesses von Beratungen und Verhandlungen hat man sich auf Änderungen geeinigt, die einen Kompromiss zwischen allen Parteien widerspiegeln. Es handelt sich um eine tiefgreifende Reform, da gleich mehrere Mechanismen des Pachtgesetzes grundlegend modernisiert werden.
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Feuerbrand: FASNK befiehlt radikalen Heckenschnitt
Im vergangenen Spätsommer hat die FASNK rund um Crombach und Braunlauf Fälle von Feuerbrand entdeckt. Es handelt sich um eine von einer Bakterie namens Erwinia amylovora verursachte Pflanzenkrankheit, die vor allem Kernobstgewächse (Äpfel- und Birnbäume) und Weißdorn befällt.
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Sektorenplan: Landwirtschaft in der Forstzone?
Die Sektorenpläne sind seit ihrer Einführung in den 70er und 80er Jahren geltendes Recht. Entsprechend muss auch die Zweckbestimmung der verschiedenen Zonen eingehalten werden. Viele Auflagen wurde in der Vergangenheit allerdings nicht kontrolliert oder es wurde großzügig über (geringfügige) Verstöße hinweggesehen.
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Natura-2000-Kartografie im Netz
Natura 2000 steht in den Startlöchern. Ein Großteil der Gebiete ist mittlerweile offiziell ausgewiesen und die noch ausstehenden Erlasse werden in Kürze erwartet. Es ist vorgesehen, dass die spezifischen Auflagen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Eigentümer und Bewirtschafter werden schriftlich hierrüber informiert bzw. die Benachrichtigung ist bereits erfolgt. Das Schreiben beinhaltet auch das Kartenmaterial zu den betroffenen Parzellen.
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